Der Vorbereitungsdienst
Als Beamter auf Widerruf stehen Sie mit Ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Für beide Seiten gelten Rechte und Pflichten. Sie sind Ihrem Dienstherrn zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Im Gegenzug bietet Ihnen Ihr Dienstherr Schutz und Fürsorge.
Beamte haben unter anderem Anspruch auf Krankenfürsorge, entweder Heilfürsorge oder Beihilfe. Wird Ihre Gesundheit im Dienst besonders gefährdet, erhalten Sie, abhängig vom Dienstherrn, freie Heilfürsorge. Mit der Heilfürsorge werden die Kosten bei Krankheit komplett übernommen.
In Form der Beihilfe erstattet Ihr Dienstherr Ihnen im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge einen Teil der Kosten. Sie sind verpflichtet, die Restkosten mit einer Krankenversicherung abzusichern. Die DBV bietet Beamten die beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B an. Die Tarife von Vision B sind die perfekte Ergänzung zur Beihilfe für 100%igen Versicherungsschutz.
Sind Sie längere Zeit krank, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Beamte auf Widerruf, auf Probe und Beamte in den ersten 5 Dienstjahren können noch nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden aus dem Dienst entlassen und für die Dauer Ihres Dienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ohne Absicherung drohen Ihnen jetzt große finanzielle Probleme.
Zur Unterstützung von staatlicher Seite können Sie Hartz 4 beantragen. Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie in der Regel nicht. Finanziellen Schutz bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen mit der Dienstunfähigkeitsversicherung, beziehungsweise speziell für Dienstanfänger, mit der Dienstanfänger-Police.
Während des Vorbereitungsdienstes ist das Beamtenverhältnis jederzeit durch den Dienstherrn widerrufbar. Als Beamtenanwärter können Sie grundsätzlich jederzeit entlassen werden.
Beamter auf Probe
Bei bestandener Laufbahnprüfung können Sie zum Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit dauert normalerweise 3 Jahre, kann aber um bis zu 2 Jahre verlängert werden. In der Probezeit erstellt Ihr Dienstherr zwei dienstliche Beurteilungen, in denen er Ihre Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen bewertet.
Sollten Sie infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung dienstunfähig werden, können Sie mit Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. In allen anderen Fällen werden Sie aus dem Dienst entlassen.
Auch mit einem Ruhegehalt werden Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. In der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen kann eine Dienstunfähigkeitsrente von bis zu € 1.800 vereinbart werden.
Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination von Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge. Zusätzlich zur Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit schaffen Sie das Fundament für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.
Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, können Sie zu Schadenersatz verpflichtet werden. Sie haften grundsätzlich in unbeschränkter Höhe mit Ihrem jetzigen und zukünftigen Vermögen. Neben den finanziellen Forderungen können Ihnen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen drohen. Schutz vor den existenzbedrohenden Konsequenzen eines Fehlers im Dienst leistet Ihnen die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.
Kündigungsschutz genießen Sie auch in der Probezeit noch nicht.
Konnten Sie sich in der Probezeit bewähren, werden Sie in der Regel zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Beamter auf Lebenszeit
Eine Kündigung ist jetzt nur noch in Ausnahmefällen möglich. Als Beamter auf Lebenszeit genießen Sie umfangreiche Schutz- und Fürsorgeleistungen Ihres Dienstherrn.
Sie können bei Dienstunfähigkeit nach einer 5jährigen Wartezeit mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Die Höhe des Ruhegehalts ist unter anderem abhängig von den bereits geleisteten Dienstjahren. Die Ansprüche steigen mit jedem Jahr im Dienst. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Sie die Möglichkeit, die Differenz zwischen Ruhegehalt und gewohnten Dienstbezügen auszugleichen. Sie können den gewohnten Lebensstandard ohne Einschränkungen beibehalten.
Beamter im Ruhestand
Auch nach der Pensionierung bleibt Ihr Beamtenstatus erhalten. Sie befinden sich jetzt im passiven Dienst, tragen zu Ihrem Titel das Kürzel a.D. und erhalten von Ihrem Dienstherrn eine Pension. Höchstgrenze der Pensionsansprüche sind 71,75 % der Bezüge, die Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrem Ruhestand bezogen haben. Mit einer Rente aus Ihrer privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen.