Beihilfestellen in Deutschland – Abrechnung Ihrer Gesundheitsleistungen

Beamte in Deutschland erhalten Fürsorgeleistungen des Dienstherrn. Verwaltungsbeamte, die Kosten für Gesundheitsleistungen abrechnen möchten, müssen sich dazu an die verschiedenen Beihilfestellen in Deutschland wenden. Dabei gibt es abhängig vom Bundesland und der Behörde unterschiedliche Zuständigkeiten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen unterstützt Sie gern bei der Planung Ihrer Vorsorge und beantwortet Fragen rund um das Thema Beihilfe.

Zuständigkeiten

Das Bundesverwaltungsamt listet auf seiner Internetpräsenz Beihilfestellen in Deutschland auf. Dort finden Sie weitere Angaben über die Zuständigkeiten und die jeweiligen Stellen. Sie sehen auf einen Blick, an welche Beihilfestelle Sie sich wenden müssen, um Ihren Beihilfeantrag zu stellen. In der Regel ist die Beihilfestelle zuständig, in dessen Verantwortungsbereich sich die Dienststelle des Beamten befindet. Sind Sie als Verwaltungsbeamter in Bayern tätig, wenden Sie sich beispielsweise an das Landesamt für Finanzen. Verwaltungsbeamte in Niedersachsen kontaktieren das Landesamt für Bezüge und Versorgung. Unterstützung bietet das Bundesverwaltungsamt in Köln, das Sie bei Fragen rund um die Beihilfe und Beihilfestellen unterstützt. Das BVA arbeitet als zentraler Dienstleister, der verschiedene Aufgaben zu den Beihilfeleistungen für Beamte übernimmt.

Leistungen bei Beihilfestellen in Deutschland beantragen

Erhalten Sie nach einer Arztbehandlung oder einem Krankenhausaufenthalt eine Rechnung, gehen Sie wie folgt vor: Der zuständigen Beihilfestelle sind die entsprechenden Belege sowie ein Antrag für die Beihilfeleistungen vorzulegen. Achten Sie bei Rezepten, die Sie zur Abrechnung einreichen, darauf, dass der Identifikationsschlüssel für Arzneimittel angegeben ist. Aus dem Schlüssel gehen verschiedene Angaben wie Wirkstoffe und Packungsgrößen hervor. Es reicht aus, eine Kopie des Rezepts bei Ihrer Beihilfestelle einzureichen. 

Wichtig ist, den Antrag innerhalb von einem Jahr nach der Behandlung oder der Rezepterstellung bei der Beihilfestelle vorzulegen. Die Beihilfeleistungen des Dienstherrn erhalten Sie erst ab einer Summe von 200 Euro. Liegen die Rechnungsbeträge unter dieser Grenze, müssen Sie zunächst Belege sammeln, bis Sie die Bagatellgrenze überschritten haben. Unter Umständen sind bestimmte Kosten nicht behilfeberechtigt. Hier kommt es auf die einzelnen Regelungen und Beihilfeverordnungen der Bundesländer an. 

Bei Abrechnung eines Krankenhausaufenthalts ist neben der Rechnung auch ein Entlassungsschreiben der Klinik vorzulegen. Wahlleistungen wie die Unterbringung in einem Einbettzimmer müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.

Wissenswertes zur Beihilfe

Die Bundesbeihilfeverordnung regelt die Leistungen für Verwaltungsbeamte des Bundes. In den einzelnen Bundesländern gibt es zudem weitere Vorschriften und Regelungen für Landesbeamte. So gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich Beihilfeleistungen für Ehegatten und Lebenspartner oder Abweichungen bei Wahlleistungen. Idealerweise informieren Sie sich, wenn Sie als Verwaltungsbeamter tätig sind, über die Vorschriften in Ihrem Bundesland. Unterschiedliche Verfahrensweisen gibt es auch bei den Fristen und Bagatellgrenzen. Im Zweifel informiert Sie auch Ihr Dienstherr über die jeweiligen Regelungen. Gern unterstützen Sie die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bei Ihrer Gesundheitsvorsorge. 

Die Höhe Ihrer Beihilfe richtet sich nach den jeweiligen Beihilfesätzen. Beamte ohne Kinder erhalten von Ihrem Dienstherrn 50 Prozent der Kosten, für Beamte mit mindestens zwei Kindern gilt ein Satz von 70 Prozent. Auch Ehegatten und Kinder sind beihilfeberechtigt. Wichtig ist, dass bei einem leistungsberechtigen Ehegatten bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Für Ehegatten gilt in der Regel ein Satz von 70 Prozent, Kinder erhalten Kostenerstattungen in Höhe von 80 Prozent. Auch im Ruhestand haben Sie Anspruch auf Leistungen, der Dienstherr trägt 70 Prozent der Kosten.

Leistungen des Dienstherrn sinnvoll ergänzen

Mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte ergänzen Sie die Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn. Die DBV hält als langjähriger Spezialversicherer des Öffentlichen Diensts passgenaue beihilfekonforme Tarife für Beamte bereit. Sie erhalten Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn und schließen die Versorgungslücke mit einem Beihilfetarif der DBV. Auf diese Weise sind Sie bestens abgesichert und können sich im Krankheitsfall vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren. Die einzelnen Beihilfetarife stellt Ihnen das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gern vor. 

Die DBV bietet drei verschiedene Optionen, die sich an Ihrem jeweiligen Bedarf orientieren. Ein solider Grundschutz, ein leistungsstarker Rundumschutz und ein umfangreicher Premiumschutz sorgen dafür, dass jeder Versicherte sich genau so absichert, wie er es für notwendig erachtet. Es kommt darauf an, ob Sie bei einem Krankenhausaufenthalt ein Einbettzimmer bevorzugen, von einem Spezialisten behandelt werden möchten oder höhere Erstattungen für Arzneimittel wünschen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen berät Sie gern zu Ihrer passenden Absicherungsvariante. 

Die Tarife setzen sich aus drei Bausteinen zusammen: den ambulanten und stationären Leistungen sowie den Leistungen für die Zahngesundheit. Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, ist nicht wie in der GKV von Ihrem Einkommen, sondern vom gewählten Leistungsniveau abhängig. In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie nur für das, was Sie auch wirklich benötigen. Ihr Beitrag berechnet sich zudem nach Ihrem Alter und Gesundheitszustand.

Schließen Sie den Beihilfetarif direkt zu Beginn Ihrer Laufbahn als Verwaltungsbeamter ab, profitieren Sie in der Regel von einem jungen Eintrittsalter und einem guten Gesundheitszustand. Bei Vertragsabschluss beantworten Sie darum zunächst verschiedene Fragen zu Ihrer Gesundheit. Hier darf auf keinen Fall etwas verschwiegen oder beschönigt werden, denn im schlimmsten Fall riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz! Gemeinsam mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen füllen Sie den Antrag für Ihre Absicherung problemlos aus.

Planen Sie Ihre Gesundheitsvorsorge mit Experten

Im vorliegenden Text haben Sie sich über Beihilfestellen in Deutschland informiert. Die Heilfürsorgeleistungen für Verwaltungsbeamte in Deutschland sind umfangreich und lassen sich mit einem Beihilfetarif der DBV perfekt ergänzen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen steht als verlässlicher Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Gesundheitsvorsorge für Verwaltungsbeamte geht. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Mail – die Experten zeigen Ihnen, wie Sie für sich und Ihre Familie eine ausgezeichnete Absicherung mit den Tarifen der DBV treffen.

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
Termin vereinbaren 0421 2788930 0421 2788999 Filialen & Team
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