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DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen beihilfekonforme Krankenversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen – Beihilfekonforme Krankenversicherung

Als Soldat der Bundeswehr können Sie während ihrer gesamten Dienstzeit die sogenannte freie Heilfürsorge, auch bekannt als „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“, beanspruchen. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst endet diese und die Beihilfe tritt an ihre Stelle. Nun empfiehlt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen eine beihilfekonforme Krankenversicherung.

Grundlagen zur freien Heilfürsorge für Soldaten

Als Soldat der Bundeswehr benötigen Sie im Verlauf Ihres aktiven Dienstes keine Krankenversicherung. Der Dienstherr trägt die Kosten für sämtliche Behandlungen oder Arzneimittel. Behandelt werden Sie von Ärzten des Bundes, die ebenfalls über den Status Soldat verfügen. Sollte die truppenärztliche Versorgung bestimmte Behandlungen nicht selbst durchführen können, erstattet man Ihnen Ihre Auslagen für externe Arztbesuche.
 
Es gibt Aufwendungen, die nicht zur truppenärztlichen Versorgung zählen und für die die freie Heilfürsorge nicht einspringt. Auch die Krankenversicherung übernimmt diese Kosten nicht, so dass für gewisse Dinge eine Versicherung zu empfehlen wäre. Dazu gehört in erster Linie:  

  • Die freie Heilfürsorge trägt keine Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder Behandlungen im Ausland. Sie sollten eine Versicherung abschließen, die diese Bereiche abdeckt.
  • Die truppenärztliche Versorgung beinhaltet keine Pflegeversicherung. Damit man Ihnen eine freie Heilfürsorge zukommen lässt, müssen Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten. Dadurch verfügen Sie automatisch auch nicht mehr über eine gesetzliche Pflegekasse. Die Lösung liegt im Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung.

Die Vorteile einer privaten Pflegeversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegekasse bietet einer privaten Pflegeversicherung zahlreiche Vorteile. Die gesetzliche Pflegeversicherung orientiert sich bei den monatlichen Beiträgen an Ihrem Einkommen und ist an die gesetzliche Krankenkasse gekoppelt. Das bedeutet für Sie, dass Sie, obwohl Sie keine umfangreiche Krankenversicherung benötigen, in die GKV eintreten müssen, um eine gesetzliche Pflegekasse zu haben.
 
Grundsätzlich versteht sich die private Pflegeversicherung als Ergänzung zur beihilfekonformen Krankenversicherung oder wird ergänzend zur Anwartschaft abgeschlossen. Genießen Sie neben der Anpassung an die Beihilfe diese Vorteile:

  • Beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung spielt Ihr Gesundheitszustand und das Alter eine wesentliche Rolle. Die Beiträge orientieren sich nicht an Ihrem Einkommen.
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Sie günstigere Beiträge. Das erklärt sich durch die Bemessung nach Alter und Gesundheitszustand und der anteiligen Übernahme der Pflegekosten seitens der Beihilfe. Die Pflegeversicherung ist nur für die Restkosten nötig.
  • Bei einem gemeinsamen Abschluss verschiedener Versicherungen bei der DBV kann man Soldaten einen sogenannten Bündelrabatt einräumen. Beispielsweise kann zusätzlich zum Rahmenvertrag eine Diensthaftpflicht- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, so dass sich die monatlichen Beiträge verringern.

Beihilfekonforme Krankenversicherung und die freie Heilfürsorge

In der Regel steht Soldaten bis zum Ende der aktiven Dienstzeit die kostenlose truppenärztliche Versorgung durch den Dienstherrn zu. Für Zeitsoldaten wird der Dienstherr beim Ende der Dienstzeit von dieser Verpflichtung entbunden, analog bei Berufssoldaten bei der Versetzung in den vorzeitigen oder endgültigen Ruhestand. Danach können Sie nur die Beihilfe beanspruchen, die allerdings nur mindestens 50% der anfallenden Kosten trägt. Um den übrigen Teil zu finanzieren, ist eine optimierte und beihilfekonforme Krankenversicherung zu empfehlen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Nach dem Ausstieg aus dem aktiven Dienst können Sie zwischen der GKV und der PKV auswählen. Die GKV versteht sich als Solidarsystem, deren Beiträge sich nach Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen richten. Gutverdiener zahlen entsprechend mehr, Niedrigverdiener entsprechend weniger. Durch diese prozentuale Regelung erhält jeder Versicherte beim Arzt oder im Krankenhaus dieselben Leistungen.
 
Leider ist für Beamte und Soldaten in der GKV keine beihilfekonforme Krankenversicherung möglich. Die Beihilfe springt nur ein, wenn Sie für die ärztliche Behandlung eine Rechnung vorweisen können. Allerdings rechnet die GKV meist direkt ab, so dass Sie erst gar keine Rechnung erhalten. Bei der Beihilfe ist im Gegensatz zur freien Wirtschaft kein Arbeitgeberanteil vorgesehen.  
 
Es ist paradox, dass Sie nur eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent beanspruchen können, aber sich in der GKV zu 100 Prozent versichern müssen. Vorteilhaft ist hingegen, dass zum Beispiel Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter bestimmten Bedingungen kostenfrei mitversichert sind. In der PKV ist das grundsätzlich nicht möglich. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen deshalb zu einer individuellen Beratung.

Die beihilfekonforme und private Krankenversicherung
 

Sollten Sie nach Ihrem aktiven Dienst die PKV ohne Solidarsystem bevorzugen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot. Ihre Beiträge orientieren sich an Ihrem Gesundheitszustand und Alter. Auf diese Weise kann mit Hilfe Ihrer Werte Ihr individuelles Kostenrisiko ermittelt und die Beiträge festgelegt werden. Besonders für junge Menschen sind diese günstigen, einkommensunabhängigen Beiträge sehr interessant.
 
Wie der Name bereits vermuten lässt, passt sich die beihilfekonforme Krankenversicherung an Ihren Anspruch auf Beihilfe an. Beispielsweise müssen Sie nur 30 Prozent absichern, wenn man Ihnen eine Beihilfe von 70 Prozent zukommen lässt. Diese Ersparnis reduziert Ihre monatlichen Beiträge erheblich. Wie bereits gesagt, gibt es Beihilfetarife nur in der PKV, während in der GKV nur eine 100-prozentige Versicherung möglich ist.
 
Als Privatpatient mit Anspruch auf Beihilfe händigt Ihnen Ihr Arzt für jede Behandlung eine Rechnung aus, die Sie bei der zuständigen Beihilfestelle und auch bei Ihrer DBV einreichen. Bezugnehmend auf das oben genannte Beispiel, erstattet Ihnen die Beihilfe 70 Prozent, die Krankenversicherung 30 Prozent des Rechnungsbetrages. Danach können Sie das Geld an Ihren behandelnden Arzt überweisen.

Als Soldat sich frühzeitig durch eine Anwartschaft absichern

Wenn Sie als Soldat über einen längeren Zeitraum eine freie Heilfürsorge beanspruchen konnten, garantiert Ihnen eine Anwartschaft die Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Sie schließen sozusagen bereits eine beihilfekonforme Krankenversicherung ab, obwohl Sie sie noch gar nicht benötigen. Die Laufzeit beginnt erst am Ende Ihrer Dienstzeit und Sie entrichten nur sehr niedrige Beiträge.
Beispiel:

  • Bereits vor Ihrem Beginn als Soldat schließen Sie im Alter von 20 Jahren mit einer Gesundheitsprüfung die Anwartschaft ab.
  • Ihnen steht bis zur Versetzung in den Ruhestand mit 60 Jahren eine freie Heilfürsorge zu. Da Sie ab dem 61. Lebensjahr nur noch eine Beihilfe von 70 Prozent beanspruchen können, benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung.
  • Die Anwartschaft erlischt und verwandelt sich automatisch in die PKV. Sie entrichten nur den Beitrag, der mit 20 Jahren und Ihrem damaligen Gesundheitszustand entsprochen hätte.

Wir beraten Sie gern

Gerne informiert Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremenüber die Vorteile einer Anwartschaft. Profitieren Sie von den sehr attraktiven, günstigen Konditionen in der beihilfekonformen Krankenversicherung.

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Beihilfekonforme Krankenversicherung FAQ

Wie viele andere Beamte auch, müssen Soldaten als ein Sonderfall bei der Krankenversicherung gesehen werden. Aufgrund der ihnen gewährten Beihilfe können sie zwischen der gesetzlichen und privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung auswählen. Weil die gesamte Thematik ziemlich umfassend und undurchsichtig ist, beantwortet Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen nachfolgend einige häufig gestellte Fragen.

Ist für Soldaten eine gesetzliche oder private Versicherung sinnvoll?

Beide Versicherungsarten bieten ihre Vor- und Nachteile. Diese Frage lässt sich in keinem Fall eindeutig beantworten, da beide Wege ihre Vor- und Nachteile haben. Die gesetzliche Krankenversicherung schließt zum Beispiel kostenlos Ihren Ehegatten und Ihre Kinder mit ein, allerdings erhalten sie keine Beihilfe und der Arbeitgeber zahlt nichts dazu. Vorteilhaft ist, dass die Beiträge relativ konstant sind, denn sie orientieren sich prozentual an Ihrem Einkommen.
 
Wenn Sie sich als Soldat privat in der beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert haben, steht Ihnen eine Beihilfe von bis zu 70 Prozent zu. Nachteilig könnte sich die Gesundheitsprüfung auswirken, denn die Beiträge könnten aufgrund des höheren Alters oder Ihres schlechteren Gesundheitszustands höher ausfallen. Dank der Beihilfe müssen Sie nur anteilig die Krankheitskosten absichern, was in der GKV nicht möglich ist.

Was versteht man unter freier Heilfürsorge?

Sie ist auch bekannt unter dem Begriff „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ und stellt eine freiwillige Leistung des Dienstherrn für Soldaten dar. Der Bund übernimmt sämtliche Behandlungen und erforderliche Arznei- oder Hilfsmittel, ohne dass Sie eine ergänzende Krankenversicherung benötigen. Durch die Versetzung in den Ruhestand können Sie keine freie Heilfürsorge mehr beanspruchen. Gerne ist Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen dabei behilflich, rechtzeitig eine passende beihilfekonforme Krankenversicherung zu finden.
 
Unmittelbar nach dem Wegfall des Anspruchs auf eine freie Heilfürsorge tritt die Beihilfe ein. Falls Sie über eine sogenannte Anwartschaft verfügen, nimmt man Sie bei der Versetzung in den Ruhestand zu preiswerten Konditionen in der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung auf. Als Beamter und Soldat im Ruhestand können Sie unabhängig von ihrem Familienstand und den Kindern eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent beanspruchen.

Wie geht das genau mit der Anwartschaft?

Im Grunde genommen erwerben Sie dadurch den Anspruch einer verspäteten Leistung. Speziell für Sie als Soldat bei der beihilfekonformen Krankenversicherung bedeutet das, dass Sie bereits eine Krankenversicherung abschließen, obwohl Sie sie noch gar nicht benötigen. Im Gegenzug erhalten Sie die Garantie, wenn Sie keine freie Heilfürsorge mehr beanspruchen können, dass man Sie in die private Krankenversicherung der DBV aufnimmt.
 
Chronologisch könnte der Abschluss einer Anwartschaft bei der DBV so ablaufen:

  • Sie starten bei der Bundeswehr und schließen im Alter von 20 Jahren eine Anwartschaft auf die beihilfekonforme Krankenversicherung ab. Zur Ermittlung Ihres Beitrags wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.
  • Bis man Sie in den Ruhestand versetzt, in der Regel mit 60 Jahren, kommt Ihnen die freie Heilfürsorge zugute und Sie benötigen keine Krankenversicherung.
  • Bei der Versetzung in den Ruhestand „verwandelt“ sich die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung, die die Beihilfe berücksichtigt. Nun profitieren Sie von Ihrem Gesundheitszustand im Alter von 20 Jahren, was maßgebend für den von Ihnen zu zahlenden Beitrag im Alter von 60 Jahren ist. Die vergangenen 40 Jahre interessieren sozusagen nicht mehr.

Warum ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung vorteilhaft?

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können eine Anwartschaft für Soldaten dringend empfehlen, weil der Abschluss einer beihilfekonformen Krankenversicherung im Alter von 60 Jahren extrem teuer wird. Unter Umständen nimmt man Sie wegen des enormen Risikos erst gar nicht auf. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich zu diesem Thema.
 
Man kann sagen, dass eine beihilfekonforme Krankenversicherung alle Vorteile bietet, die Sie auch als Privatpatient ohne Beihilfe hätten. Allerdings gibt es zum Beispiel zu einem privat versicherten Selbständigen den Unterschied, dass Ihr monatlicher Beitrag durch den Anspruch auf Beihilfe niedriger ausfällt, bei identischen Leistungen. Optional können Sie dadurch eventuell ohne hohe Kosten zusätzliche Leistungen in Ihrem Vertrag vereinbaren. In erster Linie bietet die private, beihilfekonforme Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse für Soldaten diese Vorteile:

  • In dem Vertrag mit der DBV sind die im Krankheitsfall zu erbringenden Leistungen klar geregelt. Die in der gesetzlichen Krankenkasse üblichen Kürzungen und Streichungen entfallen, sie sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Darüber hinaus steht Ihnen als Privatpatient ein Sonderkündigungsrecht zu.
  • Optional können Sie zusätzliche Leistungen in Ihrem Vertrag vereinbaren. Dabei könnten Sie als ehemaliger Soldat von besonderen Leistungen im Krankenhaus profitieren. Das könnten zum Beispiel Klassiker wie die Chefarztbehandlung, das Einzelzimmer oder ein Krankenhaustagegeld sein.
  • Grundsätzlich lassen sich über die DBV zusätzliche medizinische Grundleistungen absichern. Sehr vorteilhaft sind zum Beispiel die Kostenübernahmen für Sehhilfen, Prothesen, logopädische Leistungen oder Behandlungen beim Heilpraktiker, die auf Wunsch in den Vertrag mit aufgenommen werden können. Auf diese Weise profitieren Sie durch die Beihilfe von deutlich niedrigeren Beiträgen.

Wie finden Sie den passenden Tarif?

In einem persönlichen Gespräch mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen werden Sie bestimmt den passenden Tarif für Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung finden. Es dürfte Ihnen klar sein, dass es sich dabei um einen enormen Themenkomplex handelt, der sich durch die vielen Möglichkeiten für Soldaten, der Beihilfe und den verschiedenen Regelungen für die jeweiligen Gruppen von Soldaten ergibt.
 
Wir sind natürlich bemüht, die für Sie interessanten Leistungen etwas einzuschränken, deshalb sollten Sie sich vorab schon einige Gedanken zu folgenden Fragen machen. Sie erleichtern auch dem Berater die Arbeit, weil er dadurch viel zielgerichteter auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen kann.

  • Benötigen oder wünschen Sie sich wirkliche ärztliche Leistungen nach Wahl im Krankenhaus? Beispielsweise die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt?
  • Ist Ihnen als Brillenträger eine komplette Erstattung von Sehhilfen wichtig?
  • Legen Sie Wert auf die Behandlung durch anerkannte Spezialisten, auch wenn unter Umständen höhere Gebührensätze erhoben werden?
  • Ist es Ihnen sehr wichtig, so schnell wie möglich einen Termin beim Arzt zu bekommen?
DBV Deutsche Beamtenversicherung
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