Die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten im Überblick
Jeder Bürger, auch Sie als Soldaten, unterliegen den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit haften Sie bei Schäden in voller Höhe selbst. Hierbei ist das Umfeld, in dem der Schaden entstanden ist, ob beruflich oder privat, nebensächlich. Einzig das ein Sach- oder Personenschaden vorliegt, ist entscheidend.
Schnell kann es zu einem ungewollten Unfall kommen und die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen sind nicht selten immens hoch. Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten werden alle Forderungen abgedeckt, die bei einem dienstlichen Fehler zu einem Schaden führen. Sie als Soldat müssen nach zwei zentralen Vorschriften bei Schädigung Dritter während Ihres Dienstes den Schaden aus eigener Tasche zahlen:
- Das Soldatengesetz (SG): Hier wird die Haftung für Soldaten konkretisiert. Das Gesetz besagt, dass Sie in voller Höhe für vorsätzlich angerichtete Schäden, teilweise für fahrlässige Schäden und bei unverschuldeten Schäden gar nicht haften müssen. Hier springt der Dienstherr für Sie ein und übernimmt die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen.
- Die Einziehungsrichtlinien: Sollten Sie als Soldat einen fahrlässigen Schaden anrichten, haften Sie im Bereich von maximal drei bis sechs Monatsgehältern. Die konkrete Summe ist eine Einfallentscheidung durch den Disziplinarvorgesetzten und orientiert sich an der Schwere der Schuld.
Mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind Sie als Soldat vor den finanziellen Folgen eines Schadens bestens abgesichert. Welche Leistungen Sie bei einem Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung erwarten können, zeigen wir Ihnen gerne im nächsten Teil.