Verwaltungsbeamte

Das Einsatzgebiet von Verwaltungsbeamten ist vielfältig. Sie können sowohl in der inneren, technischen oder nichttechnischen Verwaltung und im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst eingesetzt werden, wobei Laufbahnmöglichkeiten von der Vorbildung abhängen. 

Verwaltungsbeamte stehen in den Diensten des Staates und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, indem sie bspw. Gesetze, Verordnungen oder einfache Bundestags-, Länder- oder Kommunalparlamentsbeschlüsse realisieren. 

Um die Laufbahn des Verwaltungsbeamten einzuschlagen, müssen u.a. nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Vorstrafenfrei
  • Einhaltung des z. T. bestehenden Mindest- oder Höchstalters
  • Gewährleistung, dass für freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eingetreten wird
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Keine vorliegende Entmündigung

Ebenso sollten folgende charakterliche Eigenschaften vorhanden sein:

  • Zuverlässigkeit
  • Hohe Frustrationsresistenz
  • Sorgfalt
  • Kontaktfreudigkeit
  • Toleranzfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit

Neben guter organisatorischer Begabung und Bereitschaft zum sozialen Engagement sollten Verwaltungsbeamte auch die Fähigkeit zur Einstellung auf andere Menschen besitzen. Als angehender Beamter erhalten Sie bereits in der Ausbildung ansprechende Bezüge sowie evtl. Zuschläge Der gehobene Dienst hat den höchsten Bedarf an Nachwuchskräften.

Vor Ausbildungsbeginn zum Verwaltungsbeamten müsse Sie diverse Hindernisse überwinden

Das Auswahlverfahren vor der Ausbildung beinhaltet schriftliche und mündliche Tests. Anschließend folgt eine ärztliche Einstellungsuntersuchung, wobei in manchen Bereichen (bspw. feuerwehrtechnischer Dienst) körperliche Belastbarkeit und weitere wichtige Kriterien getestet werden. 

Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst müssen einen Hauptschulabschluss oder ebenbürtigen anerkannten Bildungsabschluss besitzen, wobei eine bestandene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung von Vorteil ist. Ein Hauptschulabschluss mit vollendeter Berufsausbildung oder mittlere Reife sind für Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst vorgegeben, wobei bereits ein qualifizierter Hauptschulabschluss in manchen Bundesländern ausreicht. 

Sollten Sie Verwaltungsbeamter im höheren Dienst werden wollen, sollten Sie über abgeschlossenes Masterstudium oder ebenbürtigen anerkannten Hochschulabschluss der Sozial-, Rechts-, Finanz-, Verwaltungs-, Politik- oder Wirtschaftswissenschaften verfügen. Für die höchste Laufbahn als Verwaltungsbeamter des gehobenen Dienstes, sind Sie durch ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder einen ebenbürtigen anerkannten Hochschulabschluss qualifiziert.

Nach Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen beginnt die Ausbildung

Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes regeln die Ausbildung, den Vorbereitungsdienst. Anwärter können erlerntes Wissen in Behörden oder entsprechenden Fachdienststellen des Bundes, der Länder oder Kommunalverwaltungen umgehend in die Praxis umsetzen. 

Anwärter des einfachen und mittleren Dienstes erlernen theoretisches Wissen normalerweise an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen öffentlicher Verwaltung. An Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen öffentlicher Verwaltung werden Verwaltungsbeamte für den gehobenen Dienst in der Theorie unterwiesen. Als Anwärter für den höheren Dienst erfolgt ein Studium an Verwaltungsakademien oder speziellen Hochschuleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung. 

Der Umfang der Einsatzgebiete nach Ausbildungsabschluss ist enorm. So können als Verwaltungsbeamter den Dienst in öffentlichen Betrieben, Zweckverbänden oder Bundes-, Landes- sowie Kommunalverwaltungen antreten, wobei Sie durch entsprechende Einsatzbereitschaft und Leistungen von exzellenten Aufstiegschancen profitieren.

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Laufbahnen - kurz erläutert

Verwaltungsbeamte allgemeine innere Verwaltung – einfacher Dienst

Die Ausbildung dauert zwischen sechs und zwölf Monaten und ist in theoretische sowie praktische Teile untergliedert. Der praktische Teil, den angehende Verwaltungsbeamte unter Beachtung von Verordnungen sowie Gesetzen ausführen, wird von Behörden des Bundes, der Länder sowie Kommunen übernommen. Hier ist beispielhaft die Tätigkeit an einer Poststelle oder Pforte zu erwähnen.

Beamter allgemeine innere Verwaltung – mittlerer Dienst

Neben guten Deutsch- sowie Mathematikkenntnissen und einem großes Maß Verantwortungsbewusstsein sollten Sie als Verwaltungsbeamter ein freundliches, sowie kunden- und serviceorientiertes Verhalten an den Tag legen. Ebenso ist bei der Ausführung von Vorschriften und Gesetzen größte Sorgfalt geboten. Angehende Verwaltungsbeamte durchlaufen eine zweijährige Ausbildung. 

Sie sind als Sachbearbeiter zuständig für:

  • Abwicklung Zahlungsverkehr
  • In Personalverwaltung sowie Rechnungswesen mitarbeiten
  • Anfragen-, Antrags- und Anliegen-Bearbeitung
  • Einhaltungs-Überwachung gesetzlicher Bestimmungen
  • Auskunftserteilung
  • Schriftverkehr sowie Aktenführung

Hier werden Sie u.a. eingesetzt:

  • Wirtschaftsförderung
  • Bauwesen
  • Einwohnermeldeamt
  • Verkehrswesen

Beamte allgemeine innere Verwaltung – höherer Dienst

Ausgeprägte theoretische Kenntnisse können angehende Verwaltungsbeamte im Studium erlernen. Diese wären bspw.:

  • Privatrecht
  • Staats- und Verwaltungsrecht
  • Personalführung und -entwicklung
  • EU-Recht
  • Verwaltungsorganisation und Planung
  • Öffentliches Dienstrecht
  • EU-Förderprogramme
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Öffentliche Finanzwirtschaft

Diese Verwaltungsbeamten werden als Führungskraft bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden allgemeiner und innerer Verwaltung tätig. Neben der Erarbeitung und Durchsetzung von Verwaltungsvorschriften, Rechtsverordnungen sowie Gesetzen, die Verwaltungsbeamte zusammen mit Kollegen ausführen, können weitere Tätigkeiten anfallen, wie bspw.:

  • Mitarbeit im Personalwesen- oder Haushaltsbereich
  • Zusammenarbeits-Koordinierung mit anderen Behörden
  • Überwachung einheitlicher Anwendung von Gesetz und Recht
  • Planung sowie Organisation von Arbeitsabläufen
  • Treffen von Entscheidungen sowie Erlass von Weisungen

Beamte allgemeine innere Verwaltung – gehobener Dienst

Das Studium, welches überwiegend Recht, Soziales, Verwaltung sowie Wirtschaft beinhaltet, dauert drei Jahre, in denen angehende Verwaltungsbeamte u.a. Wissen zu folgenden Themen erlernen:

  • Rahmenbedingungen öffentlicher Verwaltung
  • Leistungsseite öffentlicher Verwaltung 
  • Rechtliche und methodische der Verwaltung
  • Verwaltens-Gestaltung und -Steuerung
  • Verwaltungsressourcen bereitstellen und verwenden

Im Dienst übernehmen die Verwaltungsbeamten Aufgaben wie:

  • Bewilligungs-Erteilung oder -Ablehnung
  • Personalverwaltung
  • Überwachung korrekter Anwendung von Gesetz und Recht
  • Bürger-Beratung
  • Evtl. Wahrnehmung Außentermine
  • Antragsbearbeitung

Beamte - nichttechnischer Dienst

Das Tätigkeitsfeld dieser Verwaltungsbeamten liegt bspw. in:

  • Justizverwaltung
  • Deutsche Bundesbank
  • Bundesnachrichtendienst
  • Justizvollzugsdienst
  • Sozialverwaltung
  • Auswärtiger Dienst
  • Archivdienst
  • Steuerverwaltung
  • Verfassungsschutz
  • Wehrverwaltung des Bundes
  • Kriminaldienst
  • Zolldienst
  • Bundespolizei
  • Wetterdienst
  • Polizeivollzug
  • Agentur für Arbeit
  • Liegenschaftsverwaltungen
  • Haushalt, Personal und Beschaffung

Beamte – mittlerer nichttechnischer Dienst

Die Ausbildung dauert zwei Jahre, nach denen die Verwaltungsbeamten eine großes Einsatzgebiet zur Auswahl haben. Allerdings übernehmen diese meist eine Stelle als Sachbearbeiter.

Beamte – gehobener nichttechnischer Dienst

Die Ausbildung in Form eines dreijährigen Studiums umfasst u.a. relevante Themen, wie:

  • Psychologie
  • Recht
  • Soziologie
  • Kommunikationswissenschaft
  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre

Verwaltungsbeamte im gehobenen nichttechnischen Dienst arbeiten normalerweise in diversen Verwaltungsbehörden als Sachbearbeiter oder sind Sachgebiets- oder Gruppenleiter für Fachaufgaben und die Personal- sowie Verwaltungsorganisation.

Gute Fremdsprachenkenntnisse sind unabdingbar, da die Verwaltungsbeamten mit internationalen Behörden oder Partnern zusammenarbeiten. Ein Aufstieg in den höheren Dienst ist mit Hilfe von Weiterbildungen, bei vorliegenden Qualifikationen sowie Eignung, durchaus möglich.

Beamte – höherer nichttechnischer Dienst

Ein direkter Einstieg bei Bewerbern mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ist möglich. Ansonsten dauert die Ausbildung regelmäßig zwei Jahre. Das Einsatzgebiet der Verwaltungsbeamten umfasst Fach- und Führungsaufgaben bei Behörden von Bund, Land, Stadt-, Gemeinde- oder Bezirksverwaltungen. Im Grunde sind alle Behördenämter aufgrund umfassender Ausbildung sowie universeller Fähigkeiten denkbar.

Technischer Dienst

In den folgenden Bereichen können Ämter durch Verwaltungsbeamte im technischen Dienst übernommen werden:

  • feuerwehrtechnischer Dienst
  • Gewerbeaufsichtsverwaltung
  • Vermessungswesen
  • Wehrverwaltung des Bundes
  • Agrarverwaltung
  • Bahnwesen
  • Feuerwehr
  • Forstdienst
  • Bautechnischer Dienst
  • Verwaltung der Gewerbeaufsicht
  • Umweltverwaltung
  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
  • Bergverwaltung

Beamte – mittlerer technischer Dienst

Eine zweijährige Ausbildungsdauer ist angesetzt. Die Verwaltungsbeamte üben häufig vorbereitende Tätigkeiten aus und übernehmen bei technischen Behörden sachbearbeitende, kontrollierende oder überwachende Arbeiten, wie Antragsprüfungen.

Beamte – gehobener technischer Dienst

Während den Verwaltungsbeamten im gehobenen Dienst Praxiskenntnisse in den entsprechenden Behörden vermittelt werden, findet die ein- bis zweijährige Ausbildung im dualen Fachhochschulstudium statt. Der Bachelortitel wird bei erfolgreichem Abschluss erlangt. Neben der Beratungsführung sowie Befugnis zum Treffen von Ermessensentscheidungen führen Verwaltungsbeamte als Sachbearbeiter oder Leiter konzeptionelle sowie planerische Arbeiten aus.

Beamte – höherer technischer Dienst

Die Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in technisch ausgerichteten Behörden ist nach ein eineinhalb- bis zweijährigem Studium denkbar. Unter Beachtung von Dienstvorschriften, Verordnungen und Gesetzen, obliegt Ihnen das Leiten, Überwachen, Organisieren sowie Kontrollieren Ihrer Bereiche sowie der Behörde. 

Verwaltungsbeamte haben den Vorteil der Unkündbarkeit sowie der Sicherheit einer lebenslänglichen Alimentation und stehen Ihrem Dienstherrn gegenüber in einem speziellen Dienst- und Treueverhältnis. Durch Ihren Status als Beamter profitieren Sie von unbegrenzten Entgeltfortzahlungen, günstigen privaten Krankenversicherungstarifen und erhalten oft Sonderkonditionen bei Banken. Weiterhin stehen Beamten hervorragende Weiterbildungs- und Karrierechancen offen.

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