Eine Krankenversicherung ist auch für Studenten und Referendare unverzichtbar

Nach dem Studium kommt das Referendariat

Ihr Studium ist nun erfolgreich abgeschlossen und Sie starten in Ihren Beruf. Ihr Einstieg ins Berufsleben ist das Referendariat, welches mit dem Beamtenstatus auf Widerruf einhergeht. Seit 2009 ist jeder Mensch über den Nachweis einer Krankenversicherung gesetzlich verpflichtet. Sie haben aber dennoch die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Ungeachtet dessen, müssen Studenten und Referendare in Erfahrung bringen, ob sie tatsächlich frei wählen dürfen.

Die Krankenversicherung für Studenten und Referendare im Detail

Wie können Studenten und Referendare ihrer Versicherungspflicht nachkommen?
 
Sobald Sie den Beamtenstatus besitzen, können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für die Zeit Ihres Referendariats würden Sie bei der Aufnahme in eine private Krankenversicherung höchstwahrscheinlich keine Hürden erwarten. Wenn Ihr Referendariat beendet ist, besteht für Sie die Möglichkeit unverzüglich als Beamter angestellt zu werden. Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung würde dann erlöschen und Sie können nach wie vor privat krankenversichert bleiben.
 
Durch Sparmaßnahmen ist es jedoch häufig so, dass Referendare nur noch als angestellte Lehrer in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden. Ihr Einkommen wird anfangs nicht allzu üppig ausfallen. Für diese Zeit ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung vorteilhaft. Studenten und Referendare können meist keine Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze vorweisen. Ist das aber im Laufe Ihrer Karriere der Fall, sind Sie durchaus in der Lage, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
 
Anders sieht es für Sie aus, wenn Sie nach Abschluss Ihres Referendariats nicht lückenlos in eine Lehreranstellung anknüpfen können. Sollten Sie sich also arbeitssuchend melden, ist ein Verbleib in der privaten Krankenversicherung unmöglich. Sie wären dann automatisch wieder gesetzlich krankenversichert. Würden Sie sich nicht arbeitssuchend melden und die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung selbst zahlen, so müssten Sie auf Ihr Arbeitslosengeld verzichten. Dieses Vorgehen ist nur dann anzuraten, wenn eine baldige Anstellung in Aussicht steht und diese finanzielle Belastung zeitlich überschaubar ist.

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Die private Krankenversicherung für Studenten und Referendare bietet Folgendes:

Für Studenten und Referendare bietet die private Krankenversicherung spezielle Tarife an. Zu deutlich günstigeren Konditionen, erhalten Sie die gleichen Leistungen, die auch Lehrer erhalten. Das ist umstandslos umsetzbar, da die Angebote der privaten Krankenversicherung für Studenten und Referendare keine Altersrückstellungen beinhaltet. Altersrückstellungen haben den Zweck, die Versicherten vor Steigerungen der Monatsbeiträge zu schützen. Im Laufe vieler Jahre würde das zu extremen finanziellen Belastungen im Alter führen. Da es üblich ist, dass Studenten und Referendare nur kurzweilig privat versichert sind, verzichtet die private Krankenversicherung auf diese Zusatzleistung. Demnach kann sie Ihnen einen, für Sie lukrativen Mitgliedsbeitrag anbieten, der sich Ihrem noch geringen Gehalt optimal anpasst.

Kostenloser Krankenversicherung-Check

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind stets bestrebt, die optimale Krankenversicherung für Sie zu finden. Sie muss natürlich zu Ihren Bedürfnissen als Student oder Referendar passen. Um diese herausfiltern zu können, benötigen wir einige Angaben zu Ihrer Person. Gerne lassen wir Ihnen im Anschluss eine kostenlose und unverbindliche Angebotsübersicht per E-Mail zukommen.

Die Sicherstellung des bestmöglichen Krankenversicherungsschutzes

Als Student oder Referendar haben Sie ein noch geringes Einkommen vorzuweisen und müssen sich demnach in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Möchten Sie später, wenn Sie als Lehrer deutlich mehr Geld verdienen, in die private Krankenversicherung wechseln? Wenn Sie dem zustimmen, sollten Sie bereits heute für Ihren geplanten Wechsel in eine private Krankenversicherung mit optimalen Versicherungskonditionen vorsorgen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legt Ihnen eine sogenannte Anwartschaftsversicherung nahe. Ihr Prinzip ist einfach: Um noch heute solch eine Versicherung abzuschließen, müssen Sie Angaben zu Ihrer Gesundheit und eventuellen Vorerkrankungen machen. Diese werden protokolliert. Sollte Sie dann erst Jahre später in die private Krankenversicherung wechseln wollen, stellen diese Angaben die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung dar. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand in dieser Zeit also verschlechtert hat, ist diese Veränderung für Ihre Versicherungsbeiträge unerheblich. Dieser Umstand ist auch für die Annahme des Vertrages gegenstandslos.

Zusammenfassung

Jeder Mensch muss krankenversichert sein; so will es der Gesetzgeber. Es sollten viele beruflichen Aspekte bei der Versicherungswahl berücksichtigt werden. Lassen Sie sich schon als Student oder Referendar intensiv beraten und vergleichen Sie Angebote, um für sich die bestmögliche Krankenversicherung zu finden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen wärmstens, sich um eine private Krankenversicherung zu kümmern - umfassende Leistungen zu fairen Konditionen. Eventuell ist es Ihnen zu Beginn Ihrer Berufslaufbahn möglich, über Ihren Versicherungsschutz zu entscheiden. Bedenken Sie bitte, dass es sich wahrscheinlich nur um einen temporären Umstand handelt. Informieren Sie sich eingehend und eignen Sie sich eine gute Kenntnis an. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit.

FAQ zur Krankenversicherung

Sind Studenten und Referendare automatisch krankenversichert?

Sobald Sie Ihre Berufslaufbahn als Referendar beginnen, befinden Sie sich im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf. Es ist wichtig, wie Sie zuvor versichert waren und ob Sie eine Veränderung wünschen. Mit dem Beginn des Referendariats besteht nicht länger eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung - Sie können, aber Sie müssen nicht gesetzlich versichert bleiben. Ebenso können Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Referendare können also zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung frei wählen.
 
Wenn Sie sich bereits während Ihres Studiums um eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung kümmerten, besteht die Möglichkeit bei dieser Versicherung zu bleiben oder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
 
Ihr Dienstherr lässt Ihnen schon während Ihres Referendariats Beihilfe zukommen, die sowohl bei einem Wechsel in die privaten Krankenversicherung, als auch beim Verbleib, eine Rolle spielen. Sollten Sie einen neuen Vertrag abschließen oder eine bestehende Versicherung anpassen, müssen die Beihilfen beachtet werden.
 
Weitere Informationen zur Krankenversicherung für Studenten und Referendare finden Sie auf dem Internetportal Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.

Gibt es besondere Versicherungen für Studenten und Referendare?

Der Versicherungsschutz für Referendare und Lehrer ist der Gleiche. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten Sie schon während Ihres Referendariats über eine Dienstunfähigkeitsversicherung informieren. Denn bereits während Ihres beruflichen Starts kann Sie Ihr Dienstherr, aufgrund gesundheitlicher Probleme, für dienstunfähig erklären.
 
Das bedeutet unter Anderem, dass Sie für Schäden, die Sie während Ihrer Dienstzeit verschulden, mit Ihrem privaten Vermögen aufkommen müssen. Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung und ist Ihnen als Referendar ans Herz zu legen. Sollten Sie also Ihren Schulschlüssel verlieren, kommt diese Versicherung für den Wechsel der gesamten Schulschließanlage auf.
 
Schon als Student und Referendar sollten Sie sich über Vertragsinhalte der Krankenversicherung informieren, die die Beihilfen des Dienstherren mit einbeziehen.
 
Um sich hinreichend über die verschiedenen Versicherungen für Studenten und Referendare zu informieren, kann der folgende Artikel Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen hilfreich sein: “Wichtige Versicherungen für Studenten und Referendare

Benötigen Studenten und Referendare eine Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung stellt hierzulande eine Pflichtversicherung dar. Somit lässt sich diese Frage nur mit einem klaren “Ja” beantworten - Sie müssen krankenversichert sein. Im Laufe der vergangenen Jahre wurden exponentiell steigende Gesundheitskosten verzeichnet. Demzufolge lassen sich Arztbesuche oder medizinische Behandlungen kaum noch mit eigenen finanziellen Mitteln bezahlen. Das ergäbe fatale Folgen, denn dann könnten Sie keine notwendige und angebrachte medizinische Versorgung erhalten.
 
Eine geeignete Versicherung kostet natürlich Geld, aber Sie befinden sich somit in der glücklichen Lage, jede notwendige medizinische Hilfe zu erzielen.
 
Bereits als Student und Referendar ist es bei der Wahl einer tauglichen Krankenversicherung ratsam, die Vorteile der Beihilfen durch Ihren Dienstherren mit zu bedenken. Somit können Sie attraktive Tarife filtern und schließlich das passende Angebot für Sie auswählen.

Auf unserem Internetportal stellen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, viele nützliche Informationen für Sie bereit.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Krankenversicherung? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir freuen uns auf Sie!

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Haferwende 36A
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