Die Krankenversicherung für Studenten und Referendare im Detail
Wie können Studenten und Referendare ihrer Versicherungspflicht nachkommen?
Sobald Sie den Beamtenstatus besitzen, können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für die Zeit Ihres Referendariats würden Sie bei der Aufnahme in eine private Krankenversicherung höchstwahrscheinlich keine Hürden erwarten. Wenn Ihr Referendariat beendet ist, besteht für Sie die Möglichkeit unverzüglich als Beamter angestellt zu werden. Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung würde dann erlöschen und Sie können nach wie vor privat krankenversichert bleiben.
Durch Sparmaßnahmen ist es jedoch häufig so, dass Referendare nur noch als angestellte Lehrer in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden. Ihr Einkommen wird anfangs nicht allzu üppig ausfallen. Für diese Zeit ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung vorteilhaft. Studenten und Referendare können meist keine Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze vorweisen. Ist das aber im Laufe Ihrer Karriere der Fall, sind Sie durchaus in der Lage, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Anders sieht es für Sie aus, wenn Sie nach Abschluss Ihres Referendariats nicht lückenlos in eine Lehreranstellung anknüpfen können. Sollten Sie sich also arbeitssuchend melden, ist ein Verbleib in der privaten Krankenversicherung unmöglich. Sie wären dann automatisch wieder gesetzlich krankenversichert. Würden Sie sich nicht arbeitssuchend melden und die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung selbst zahlen, so müssten Sie auf Ihr Arbeitslosengeld verzichten. Dieses Vorgehen ist nur dann anzuraten, wenn eine baldige Anstellung in Aussicht steht und diese finanzielle Belastung zeitlich überschaubar ist.