Diese Ansprüche haben Sie als Beamter auf Widerruf gegen Ihren Dienstherrn
Als Beamter auf Widerruf haben Sie gegen Ihren Dienstherrn im Prinzip dieselben Ansprüche, wie im weiteren Verlauf Ihrer Laufbahn als Beamter auch. Der Unterschied liegt hier in erster Linie darin, dass Sie keinen Anspruch auf eine dauerhafte Anstellung als Beamter haben. Diesen Anspruch müssen Sie sich erst noch verdienen – durch das Bestehen des Vorbereitungsdienstes und das anschließende Bewähren im Rahmen der Probephase.
Als Beamter auf Widerruf haben Sie in erster Linie Anspruch auf eine Besoldung durch Ihren Dienstherrn. Dabei handelt es sich nicht um einen klassischen Lohn oder Gehalt. Viel mehr ist der Dienstherr verpflichtet, Sie als Beamten für Ihre Tätigkeit und Ihren Einsatz im Dienst zu alimentieren. Er muss dafür sorgen, dass Sie finanziell in die Lage versetzt werden, die Kosten des täglichen Lebens zu bestreiten und Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Aus diesem Grund erhalten Sie beispielsweise als Beamter zu Ihrer Besoldung einen Familienzuschlag, wenn Sie verheiratet sind. Dieser erhöht sich weiter, wenn Sie Kinder haben. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie auch als Familienvater in der Lage sind, Ihre Familie mit Ihrem Einkommen zu versorgen.
Neben dem Anspruch auf Besoldung haben Sie auch Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Ob Sie Anspruch auf Beihilfe oder auf Heilfürsorge haben, richtet sich in erster Linie nach Ihrem Einsatzgebiet. Beihilfe und Heilfürsorge sichern Ihre Kosten der Krankenversorgung ab.