Beamte auf Widerruf

Beamter im Polizeidienst zu sein, ist für viele Kinder und Jugendliche heute ein Traumberuf. Um diesen ergreifen zu können, müssen vergleichsweise hohe Hürden überwunden werden. Denn der Leistungstest, den Bewerber um den Polizeidienst bestehen müssen, kann nur bei hervorragender körperlicher Eignung und guter Fitness bestanden werden. Dazu kommt ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und die charakterliche Eignung für den Polizeidienst.

Wer diese Hürden überwinden konnte, wird als Beamter auf Widerruf eingestellt. Mit der Verbeamtung sind Sie aber noch lange nicht am Ziel Ihrer Träume. Der Weg beginnt an dieser Stelle viel mehr gerade erst.

Diese Ansprüche haben Sie als Beamter auf Widerruf gegen Ihren Dienstherrn

Als Beamter auf Widerruf haben Sie gegen Ihren Dienstherrn im Prinzip dieselben Ansprüche, wie im weiteren Verlauf Ihrer Laufbahn als Beamter auch. Der Unterschied liegt hier in erster Linie darin, dass Sie keinen Anspruch auf eine dauerhafte Anstellung als Beamter haben. Diesen Anspruch müssen Sie sich erst noch verdienen – durch das Bestehen des Vorbereitungsdienstes und das anschließende Bewähren im Rahmen der Probephase.

Als Beamter auf Widerruf haben Sie in erster Linie Anspruch auf eine Besoldung durch Ihren Dienstherrn. Dabei handelt es sich nicht um einen klassischen Lohn oder Gehalt. Viel mehr ist der Dienstherr verpflichtet, Sie als Beamten für Ihre Tätigkeit und Ihren Einsatz im Dienst zu alimentieren. Er muss dafür sorgen, dass Sie finanziell in die Lage versetzt werden, die Kosten des täglichen Lebens zu bestreiten und Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Aus diesem Grund erhalten Sie beispielsweise als Beamter zu Ihrer Besoldung einen Familienzuschlag, wenn Sie verheiratet sind. Dieser erhöht sich weiter, wenn Sie Kinder haben. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie auch als Familienvater in der Lage sind, Ihre Familie mit Ihrem Einkommen zu versorgen.

Neben dem Anspruch auf Besoldung haben Sie auch Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Ob Sie Anspruch auf Beihilfe oder auf Heilfürsorge haben, richtet sich in erster Linie nach Ihrem Einsatzgebiet. Beihilfe und Heilfürsorge sichern Ihre Kosten der Krankenversorgung ab.

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Heilfürsorge und Beihilfe – das müssen Sie zu diesem Thema wissen

Der klassische Anspruch des Beamten ist der auf Beihilfeleistungen durch den Dienstherrn. Diesen Anspruch haben alle Verwaltungsbeamte – auch die im Polizeidienst. Als Beamter der Polizei im Verwaltungsdienst erhalten Sie dabei von Ihrem Dienstherrn einen Zuschuss von mindestens 50 Prozent zu den anfallenden Kosten für die Krankenbehandlung und für gesundheitliche Vorsorge. Auch die Zahnversorgung, die Anschaffung einer Brille und weitere gesundheitlich relevanten Kosten werden zum Teil übernommen.

Anspruch auf die Heilfürsorge haben Beamte, die aufgrund Ihrer Tätigkeit ihre Gesundheit und ihr Leben regelmäßig in Gefahr bringen. Das macht sich insofern bemerkbar, als das die Heilfürsorge deutlich mehr Leistungen mitbringt als die Beihilfe des Dienstherrn. In der Heilfürsorge sind in den meisten Fällen 100 Prozent aller Behandlungskosten abgedeckt.

Allerdings hat auch die Heilfürsorge ihre Lücken. So zum Beispiel in Sachen Zahnersatz oder bei der Anschaffung einer neuen Brille. Weiterhin sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Die meisten Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten werden zu 100 % abgedeckt
  • Übernahme der Kosten der Gesundheitsvorsorge, Zahnarztbehandlungen, Krankenhausbehandlungen und Rehabilitation
  • Sie haben keinen dauerhaften Anspruch. Ändert sich Ihre Tätigkeit oder gehen Sie in den Ruhestand erhalten Sie nur noch Beihilfe
  • Familienmitglieder sind nicht mitversichert

Wenn Sie als Beamter der Polizei oder als Zollbeamter aus dem Außendienst in den Innendienst versetzt werden, entfällt der Anspruch auf die Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann nur noch der Anspruch auf Beihilfe. Auch wenn Sie selbst die Heilfürsorge erhalten, besteht für Ihre Familienmitglieder ebenfalls lediglich Anspruch auf die Beihilfe.

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Mit der Anwartschaft der DBV

Als Beamter auf Widerruf mit einem Anspruch auf Heilfürsorge haben Sie erst einmal vergleichsweise wenige Sorgen, wenn es um die finanzielle Absicherung in Sachen Kosten der Gesundheitsversorgung geht. Mit der Beihilfe hingegen wird zwar auch ein Anteil der Kosten von Seiten des Dienstherrn übernommen. Dieser Anteil ist allerdings deutlich kleiner. Je nach Dienstherr und Familienstand werden in der Beihilfe zwischen 50 Prozent und 80 Prozent (für Kinder) der anfallenden Kosten übernommen.

Den Differenzbetrag müssen Sie im Fall der Beihilfe selbst tragen. Dazu ist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung notwendig. Andernfalls könnten Sie auf sehr hohen Kosten sitzen bleiben. Die Kosten für die beihilfekonforme private Krankenversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Das Alter bei Eintritt in die Versicherung
  • Der Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung
  • Der Versicherungsumfang

Je älter Sie bei Eintritt in die private Krankenversicherung sind, desto höher fallen in der Regel auch die Beiträge aus. Gleiches gilt, was Ihren Gesundheitszustand angeht. Je mehr gesundheitliche Beschwerden vorliegen, desto teurer wird die monatliche Versicherung für Sie ausfallen. Am Preis schrauben können Sie dabei selbst mit Selbstbehalten und der konkreten Auswahl Ihrer Versicherungsleistungen.

Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, ist es sinnvoll schon frühzeitig vorzusorgen. Denn gerade, wenn Sie Anspruch auf die Heilfürsorge haben, ist die Gefahr groß, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit auch dauerhafte gesundheitliche Schädigungen davontragen können. Diese würden allerdings später, wenn die Heilfürsorge für Sie entfällt, höhere Kosten in Ihrer privaten Krankenversicherung verursachen. Aus diesem Grund bieten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen die Möglichkeit mit einer Anwartschaft Ihre Versicherungskosten frühzeitig festzulegen.

Wenn Sie die entsprechende Anwartschaft abschließen, wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft bestimmen die Höhe der Beiträge, die Sie später bei Beginn Ihrer Beihilfe entrichten müssen.

Als Beamter werden Sie spätestens mit Eintritt ins Pensionsalter auf jeden Fall in die Beihilfe fallen, denn Pensionäre haben keinen Anspruch mehr auf Heilfürsorge. Wenn Sie erst in diesem Alter eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen, wird diese wahrscheinlich vergleichsweise teuer ausfallen. Deshalb sollten Sie sich unbedingt so früh wie möglich Ihre Anwartschaft abschließen und so die Beitragshöhe für Ihre spätere private Krankenversicherung sichern.

Weitere wichtige Versicherungslösungen

Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungslösungen, die Sie schon zu Beginn Ihrer Karriere als Beamter auf Widerruf zumindest ins Auge fassen sollten. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Pflegepflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung
  • Dienstanfänger-Police
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge

Kontaktieren Sie uns

Gern stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beratend zur Seite, wenn es darum geht, die für Sie passenden Versicherungslösungen zu finden.

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