DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

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Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte haben die Wahl zwischen einer Tätigkeit im gehobenen technischen Dienst oder höheren technischen Dienst. Für Anwärter ist es ratsam, sich vorab über diesen Beruf sowie die Beamtenlaufbahn ausführlich zu informieren. Gern stellen wir Informationen über das Berufsfeld Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte zur Verfügung. Die Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informieren Sie bei Interesse gern ausführlich.

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte – gehobener technischer Dienst

Der Beruf des Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten ist nicht nur interessant, sondern wird im modernen Tätigkeitsumfeld ausgeführt.

Ausbildung

Im Vorbereitungsdienst, den angehende Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im gehobenen technischen Dienst absolvieren müssen, werden diverse Fächer gelehrt. Vorrangig wird durch Seminare, Vorlesungen oder Praktika unterrichtet. Folgende Fachrichtungen finden Eingang in die Ausbildung:

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  • Elektrotechnik
  • Maschinenbau
  • Informationstechnik
  • Bautechnik
  • Nachrichtentechnik

Umfangreiche Schulungen erfolgen ebenso in den Fächern Vermessungstechnik sowie Geoinformatik.

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Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst, sprich die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten, ist mit einer Traineeausbildung vergleichbar. Die „Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ gibt vor, wie die Ausbildung abläuft. Bewerber können sich vorab in vorgenannter Verordnung über Ablauf sowie Studieninhalte informieren.

Ausbildungsziel

Dadurch dass Sie mit umfänglichen sowie schwierigen Sachverhalten des späteren Tätigkeitsfeldes während der Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten vertraut gemacht werden, werden Nachwuchskräfte umfänglich auf die folgende Arbeit als Beamter im gehobenen technischen Dienst vorbereitet. Neben dem Einsatz als Sachbearbeiter im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ist die Leitung eines Außenbezirks oder Bauhofes denkbar.

Zulassungsvoraussetzungen

Es müssen sowohl persönliche als auch fachliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Werdegang eines Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten angestrebt werden kann.

Persönliche Voraussetzungen

Um eine Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten zu beginnen, müssen Sie gesetzlichen Vorgaben entsprechen bzw. vorrangig persönliche beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen, die im Bundesbeamtengesetz vorgegeben sind. Vorrangig ist das vorgegebene Höchstalter von 50 Jahren relevant, das zwingend einzuhalten ist, wodurch ältere Personen nicht zur Ausbildung zugelassen werden.

Weitere wichtige Voraussetzungen zur Berufung zum Bundesbeamten sind in §7 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz aufgeführt. Auch der physische Zustand ist von großer Relevanz, weshalb auch die Erbringung eines Nachweises über die körperliche Eignung durch einen Amtsarzt erforderlich ist. Ebenso sollte ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie gültiger Führerschein und die Bereitschaft zur Fahrzeugführung vorliegen.

Fachliche Voraussetzungen

Eine fachliche Eignung ist zwingend zur Ausbildungszulassung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten erforderlich. Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium im technischen Fachgebiet, welches Sie an einer Universität, Hochschule oder ebenbürtiger Bildungseinrichtung absolviert haben, gehört zu diesen Voraussetzungen.

Ein Studium im Bauingenieurwesensbereich wäre eine Option, wobei für die Tätigkeit als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter eine Wasserbauspezialisierung oder konstruktiver Ingenieurbau ideale Voraussetzung wäre. Auch Abschlüsse im Bereich Vermessungstechnik, Maschinentechnik oder Geoinformatik wären geeignet. Auf jeden Fall sollten die Fächer:

  • Maschinenbau
  • Elektrotechnik
  • Nachrichtentechnik
  • Informationstechnik
  • Schiffbau

im abgeschlossenen Studium enthalten sein.

Daten

In der Regel ist der 01.04. eines Jahres Beginn der Ausbildung, wobei genaue Angaben wie bspw. Bewerbungsfristen u.ä. die jeweiligen Bundesländer festlegen. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen erteilt Auskunft über freie Ausbildungsplätze. Normalerweise sind Stellenausschreibungen ab dem dritten Quartal des Vorjahres zugänglich. Die durch eine spezielle Behörde geleitete Ausbildung erfolgt bei Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten über die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Wichtig ist eine fristgerechte sowie zielgerichtete Bewerbung. Durch ein einfaches elektronisches Bewerbungsverfahren der Behörden ist die Bewerbung von zu Hause aus möglich. 

Es erfolgt eine Ernennung zum technischen Regierungsoberinspektoranwärter, sobald eine Ausbildungszulassung erfolgt. Sie sind Beamter auf Widerruf. Die Ausbildung dauert insgesamt ein Jahr. 

Der überwiegende Vorbereitungsdienst besteht aus. Als angehender Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter werde Sie in diversen Dienststellen eingesetzt, wo Ihnen ergänzendes Wissen im Bereich zielgerichteter und problemorientierter Lehrgänge nähergebracht wird.

Abschlussprüfung

Nach bestandener Laufbahnprüfung am Ende der Ausbildung ist das Beamtenverhältnis erst einmal beendet. Bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann eine Wiederholungsprüfung stattfinden, bei deren erneuten Nichtbestehen das Beamtenverhältnis ebenfalls beendet ist. Das Ergebnis der Laufbahnprüfung sowie evtl. Wiederholungsprüfung wird Anwärtern schriftlich mitgeteilt.

Start ins Berufsleben

Das Beamtenanwärterverhältnis endet nach abgeschlossenem Vorbereitungsdienst und es erfolgt, bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen, eine Ernennung zum Beamten auf Probe. Ab dann sind Sie technischer Regierungsinspektor, wobei Ihre Besoldungsgruppe in Stufe A10 verbleibt. Dabei ist aber eine Anrechnung bestehender Dienstzeiten eines vorangegangenen Dienstes anrechenbar, wodurch Ihre Besoldungsgruppenstufe sowie Ihr Verdienst sich steigern. Als Vordienstzeiten anerkannt werden nur hauptberufliche Arbeiten, keine Studien- oder Ausbildungszeiten. Genaue Beträge sowie der Einfluss Ihrer Vordienstzeiten sind anhand Bundesbesoldungsordnung zu erkennen. Eine Steigerung der Besoldungsgruppe von A10 bis A13 ist aufgrund persönlicher Befähigung, Eignung und Leistung durchaus möglich.

Einkommen/Verdienst

Ihnen steht ein Anspruch auf einen Verdienst zu, welcher im Beamtenbesoldungsgesetz festgelegt ist und normalerweise mit Besoldungsgruppe A10 startet, sobald Sie mit der Ausbildung beginnen und somit Beamter auf Widerruf sind. Von Ihrer jeweiligen familiären Situation hängt die Stufe ab, in die Sie innerhalb der Besoldungsgruppe eingestuft werden. Neben dem Grundbetrag wird Ihr Sold um bestimmte Sonderzuschläge sowie evtl. Familienzuschläge und VWL erweitert. Weiterhin werden Ihnen durch evtl. notwendig werdende Dienstreisen oder Abordnungen entstehende Kosten auf Antrag erstattet. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, weiteren Kostenersatz gemäß Bundesreisekostengesetz sowie Trennungsverordnung zu erhalten, sollten entsprechende Voraussetzungen vorliegen. 

Allerdings bringt der Beamtenstatus auch Nachteile mit sich, die sich dadurch zeigen, dass Beamte, im Gegensatz zu Angestellten, anfallende Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen müssen, da keine Erstattung durch den Dienstherrn erfolgt. Da für Beamte keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, haben Sie die Möglichkeit zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung zu wählen.

Hier empfiehlt DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ihre adäquate Krankenversicherung, die Sie tatkräftig unterstützt und berät. Da diese mit der vom Dienstherrn gewährten Beihilfe kombinierbar ist, sind Sie ideal abgesichert und müssen teure Behandlungskosten nicht selbst tragen. Das Beamtenversorgungsgesetz erläutert Unterstützungsdetails durch Ihren Dienstherrn im Rahmen der Beihilfe. Die Internetseite des Bundesinnenministerium stellt aktuelle Besoldungstabellen mit entsprechenden Besoldungszahlen zur Verfügung.

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte – höherer technischer Dienst

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Ein Grund, weshalb die BRD einer der global erfolgreichsten Exporteure ist, ist deren wirtschaftliche Stärke sowie die intakte Infrastruktur. Das konstante Wachstum von Wirtschaft sowie Wettbewerb wird durch eine auf Wirtschaftlichkeit sowie Leistungsfähigkeit setzende Infrastruktur gesichert, wofür überwiegend Wasserstraßen eine enorme Bedeutung besitzen. Ein relevantes Teilstück wirtschaftlicher Infrastruktur sind sich im Binnen- oder Küstenbereich befindliche Bundeswasserstraßen.

Der Beruf des Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im höheren technischen Dienst bietet sowohl ein spannendes als auch modernes Aufgabenfeld. Anders als im gehobenen Dienst müssen Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im höheren Dienst ein Referendariat durchlaufen.

Als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter besetzen Sie eine verantwortungsvolle Position, innerhalb der Sie durch Führung und Leitung zu bedarfsgerecht ausgestalteten Schifffahrtswegen beitragen. Dadurch wird vorrangig gewährleistet, dass Wirtschaftlichkeit, Sicherheit sowie Leistungsfähigkeit vorhandener Wasserstraßen nach und nach durch den sinnvollen Einsatz neuester Technik verbessert werden. 

Da Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im höheren technischen Dienst Sorge für die grundsätzlich wichtige Vernetzung von Nautik, Wirtschaft, Technik, Recht und Ökologie tragen, sind deren tagtägliche Aufgaben nicht zu unterschätzen. Grundlage täglicher Arbeiten bilden die charakteristischen Wissensgebiete. 

Durch Vorlesungen, Seminaren oder Praktika werden während des Referendariats, nach dessen Beendigung Sie Eignung zum höheren technischen Dienst erlangen, die relevantesten Kenntnisse vermittelt. Ähnlich einer Traineeausbildung wird hier überwiegend durch „Lernerfolge“ unterrichtet. Spezifische Ausbildungsthemen sind u.a.:

  • Schiffstechnik
  • Maschinenbau
  • Bautechnik
  • Elektrotechnik

Sobald vor dem Oberprüfungsamt die Staatsprüfung am Ende des Referendariats erfolgreich abgelegt wurde, sind Sie Bauassessor.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sollten weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite!

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