Hintergrund: Der Zweck der Pflegeversicherung
Gesetzliche Pflichten bestehen in Deutschland vor allem für die Krankenversicherung – sie soll Menschen vor hohen finanziellen Belastungen im Krankheitsfall schützen. Die Pflegepflichtversicherung erfüllt eine ähnliche Aufgabe. Pflegebedürftige Personen erhalten Leistungen, die Sie zur alltäglichen Lebensführung benötigen. Ohne die Versicherung müssten die Aufwendungen selbst getragen werden.
Da der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ recht weit ausgelegt werden kann, hat der Gesetzgeber eine eindeutige Definition entwickelt. Diese gilt sowohl für Sie als Beamter der Polizei als auch für alle anderen Berufsgruppen. Sie lautet: „Pflegebedürftig sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“
Als Beamter der Polizei sind Sie Tag für Tag zahlreichen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Daher ist eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit, etwa aufgrund eines Unfalls, nicht unwahrscheinlich. Unter anderem aus diesem Grund ist es wichtig, sich fachkundig und umfangreich beraten zu lassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zur Pflegepflichtversicherung.