10 Tipps zur Krankenversicherung

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung sowie der dazu passenden, zusätzlichen Absicherungen ist besonders für junge Beamte der Polizei eine kleine Herausforderung. Die zahlreichen Möglichkeiten sowie gesetzliche Vorschriften machen die Entscheidung nicht leichter. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben daher 10 Tipps für die Krankenversicherung zusammengestellt.

Hierauf sollten Sie achten

1) Gesetzliche oder private Krankenkasse?

Auch Beamte der Polizei können sich frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Da es allerdings in vielen Fällen nicht mehr möglich ist, von der gesetzlichen in die private KV zurück zu wechseln, sollte die Entscheidung gut durchdacht werden. Allerdings kommen Sie durch die Ihnen zustehende Beihilfe mit der privaten Krankenversicherung meistens günstiger davon.
 
Wir empfehlen: Sofern Sie als junger Polizist Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, sollten Sie sich erst einmal keine Gedanken über die Kosten machen. Allerdings haben Sie durch eine Anwartschaftsversicherung den Vorteil, später sehr günstig in die private Krankenversicherung einzusteigen. In der GKV gibt es eine solche Zusatz-Police nicht – hier richtet sich Ihr Beitrag immer nach dem monatlichen Bruttolohn.
 
Allerdings handelt es sich bei der Krankenversicherung für Beamte der Polizei um eine sehr komplexe Materie, bei der eine umfassende Beratung unumgänglich ist. Denn: In bestimmten Fällen kann auch die gesetzliche Krankenversicherung Vorteile bieten. Lassen Sie sich am besten unverbindlich und kostenfrei bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beraten!

2) Optional: Die Anwartschaftsversicherung

Dienst ein, beispielsweise mit 20 Jahren. Mit 25 Jahren erlischt die freie Heilfürsorge und Sie schließen eine private Krankenversicherung ab. Logischerweise werden als Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge Ihr aktuelles Alter (25) sowie Ihr Gesundheitszustand herangezogen.
 
Schließen Sie hingegen mit 20 Jahren bereits eine Anwartschaft ab, wird dieses Alter sozusagen „konserviert“ und später für die Berechnung Ihres Beitrages herangezogen. Das bedeutet: Sie erhalten bei der privaten Krankenversicherung mit 25 Jahren die Konditionen, die Sie eigentlich nur mit 20 Jahren erhalten hätten. Allerdings wird zwischen kleiner und großer Anwartschaft unterschieden:

  • Kleine Anwartschaft: Nur das Alter wird konserviert. Geeignet, wenn die freie Heilfürsorge nur für kurze Zeit (etwa bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit) andauert.
  • Große Anwartschaft: Alter und Gesundheitszustand werden fixiert. Geeignet, wenn Sie erst bei Versetzung in den Ruhestand eine Krankenversicherung benötigen.

3) Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Es ist möglich, sich als Beamter der Polizei freiwillig gesetzlich zu versichern. Dadurch entstehen allerdings gewisse Nachteile, die nur in wenigen Fällen durch die Vorteile wieder ausgeglichen werden.
 
Die Nachteile sind vor allem:

  • Der Beitrag bemisst sich nach Ihrem Einkommen und könnte daher höher ausfallen als in der PKV (hier werden die Beiträge nach Gesundheit und Alter bemessen).
  • Sie erhalten keine Beihilfe (Ausnahmen gibt es in einigen Bundesländern) und müssen daher alle Kosten selbst tragen. Einen Arbeitgeber-Anteil wie bei Angestellten gibt es ebenfalls nicht.
  • Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in einigen Fällen weniger hochwertig als in der PKV.
  • Leistungskürzungen sind jederzeit möglich – durch die vertraglichen Vereinbarungen in der PKV geht das dort nicht.

Allerdings gibt es auch Vorteile:

  • Als Hauptverdiener können Sie Kinder und Ihren Ehegatten kostenfrei mitversichern (Familienversicherung).
  • Durch den festen Prozentsatz vom Einkommen bleiben die Beiträge größtenteils stabil.

4) Vergleichen Sie private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen sind zwar auch an Gesetze gebunden, haben allerdings bei den Beiträgen und Leistungen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. In Der GKV hingegen zahlen Sie bei jeder Versicherung prozentual denselben Beitrag. Daher ist es für Beamte der Polizei wichtig, die verschiedenen Krankenversicherungen zu vergleichen. Achten Sie hierbei allerdings nicht nur auf den Beitrag, sondern vor allem auch auf die Leistungen der gewählten Tarife.

5) Die Entscheidung für den richtigen Tarif

Um sich für den richtigen Tarif in der privaten Krankenversicherung zu entscheiden, sollten Sie sich einige Fragen selbst beantworten. Damit finden wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen schneller ein passendes Angebot für Sie. Berücksichtigen Sie vor allem diese Punkte:

  • Legen Sie Wert auf die Behandlung durch anerkannte Spezialisten?
  • Benötigen Sie besondere Zahnleistungen oder haben zum Beispiel eine Spange?
  • Sind Sie Brillenträger und benötigen entsprechende Leistungen?
  • Möchten Sie bestimmte Wahlleistungen (Behandlung durch Chefarzt, Einzelzimmer,…) in Anspruch nehmen?

6) Die Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherung

Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie als Beamter der Polizei in der PKV zahlreiche Zusatzleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu gehören unter anderem die Übernahme von Kosten für Heilpraktiker, Präventionskurse und andere Optionen. Fragen Sie zu Ihren Möglichkeiten einfach Ihren Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen vor Ort.

7) Der Service der DBV

Wir von der DBV bieten unseren Mitgliedern der privaten Krankenversicherung umfassenden Service und eine weitreichende Betreuung. Zu unseren Leistungen in diesem Bereich gehören unter anderem:

  • Gute und ständige Erreichbarkeit an der Hotline und in den Geschäftsstellen vor Ort.
  • Unterstützung bei der Vermittlung und Vereinbarung von Terminen beim Facharzt.
  • Umfassende Hilfe bei medizinischen Fragen durch unsere hauseigenen Ärzte.
  • Schnelle und unkomplizierte Erstattungen eingereichter Rechnungen.
  • Falls Rückfragen auftreten, bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Klärung.

8) Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung haben Sie als Beamter der Polizei die Möglichkeit, gezahlte Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Das ist immer dann möglich, wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel das Versicherungsjahr) keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeuntersuchungen und Routinekontrollen.
 
Wir empfehlen Ihnen daher, Rechnungen mit niedrigen Beträgen vor dem Einreichen erst einmal zu sammeln (bei der Beihilfe können Sie sie weiterhin sofort einreichen). Erst wenn die Leistungen der DBV die voraussichtliche Rückerstattung der Beiträge übersteigt, reichen Sie die Rechnungen bei uns ein. So machen Sie möglicherweise sogar „Gewinn“. Wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung ausfällt, erfahren Sie zu Beginn eines jeden Jahres.

9) Achten Sie auf den Selbstbehalt

Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung haben Sie auch in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, einen sogenannten Selbstbehalt zu vereinbaren. Das bedeutet: Sie tragen einen gewissen Teil der Behandlungskosten selbst, nur der übersteigende Teil wird von der Versicherung übernommen.
 
In vielen Fällen ist insbesondere für Beamte der Polizei jedoch von einer solchen Vereinbarung abzuraten. Denn: Sie wissen nie, wie häufig Sie zum Arzt müssen oder sich im Dienst verletzen. Im schlechtesten Fall zahlen Sie deutlich mehr, als Sie ursprünglich kalkuliert haben. Lassen Sie sich hierzu am besten persönlich bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beraten.

10) Seien Sie ehrlich!

Geben Sie bei der privaten Krankenversicherung immer alle Vorerkrankungen an und beantworten Sie sämtliche Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Tun Sie das nicht und erkranken später aufgrund einer nicht angegebenen Tatsache, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Als Beamter bei der Polizei kann das erhebliche finanzielle und möglicherweise sogar disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem kann Ihr Versicherungsvertrag fristlos gekündigt werden.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu unserer Agentur oder einem unserer Produkte? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen sind gerne für Sie da.

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