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DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen Vorsorge für Wehrdienstleistende

Versorgung für Wehrdienstleistende: Ein erster Überblick zu Ihren Ansprüchen

Freiwillig Wehrdienst Leistende sind eine der insgesamt drei Soldatengruppen bei der Bundeswehr. Diese unterscheiden sich weniger bei ihren dienstlichen Aufgaben als im Hinblick auf ihre Versorgungsansprüche – denn hier bestehen teils erhebliche Unterschiede. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gibt Ihnen auf dieser Seite einen ersten Überblick zur Versorgung von Wehrdienstleistenden sowie den ergänzend notwendigen Versicherungen.
 

Die Grundlagen: Versorgungsansprüche von Wehrdienstleistenden

Grundsätzlich fällt die Versorgung für Wehrdienstleistende weniger umfassend als die der Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten aus. Hintergrund ist in erster Linie die kurze Zeit, die Wehrdienstleistende bei der Bundeswehr beschäftigt sind – dennoch haben alle Soldatengruppen einen Anspruch auf Zahlung von Bezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Darüber hinaus werden Zulagen für besondere Einsätze und Leistungen gewährt.
 
Die Höhe der monatlichen Bezüge richtet sich bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten nach den Gehaltstabellen der Bundesbesoldungsordnung; Wehrdienstleistende erhalten den Sold entsprechend des aktuell gültigen Wehrpflichtgesetzes. Dabei ist die Höhe der monatlichen Besoldung grundsätzlich für alle Bediensteten einer Besoldungsgruppe identisch, unabhängig von ihrer tatsächlichen Tätigkeit.
 
Während des Wehrdienstes übernimmt der Dienstherr die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in voller Höhe. Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung gilt – da Sie als Wehrdienstleistender kein Soldat im Sinne des SG sind – dass Sie und der Dienstherr sich die monatlichen Beiträge jeweils hälftig teilen. Ab dem Eintritt ins Soldatenverhältnis auf Zeit oder der Verbeamtung erlischt die gesetzliche Rentenversicherungspflicht.
 
Die gesetzliche Versorgung für Wehrdienstleistende ist zwar nicht schlecht, deckt aber an vielen Stellen nicht alle Risiken und insbesondere nicht die spätere Versorgungslücke ab. Daher sollten Sie mit den passgenauen Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zusätzlich vorsorgen. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin!

Versorgung von Wehrdienstleistenden – die Krankenversicherung

Da Freiwillig Wehrdienst Leistende – anders als Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten – nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, müssen sie sich in den meisten Fällen selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Dabei kommt es für die optimale Versorgung für Wehrdienstleistende darauf an, ob Sie vor Ihrem Eintritt in die Truppe gesetzlich oder privat krankenversichert waren:

  • Als gesetzlich Versicherter – egal, ob im Rahmen der Familienversicherung oder als eigenständige Police – behalten Sie Ihren Versicherungsschutz. Insofern ändert sich an Ihrer medizinischen Versorgung nichts.
  • Waren Sie privat versichert, können Sie ab sofort zwischen dem Wechsel in die gesetzliche und dem Verbleib in der privaten Krankenversicherung wählen. Entscheiden Sie sich für letzteres, ändert sich an Ihrem Versicherungsschutz nichts.

In beiden Fällen übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende die vollen Beiträge – eine Aufteilung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil gibt es nicht. Damit soll die Attraktivität des freiwilligen Wehrdienstes insbesondere für junge Menschen erhöht werden – gleichzeitig bleibt Ihnen mehr Netto vom Brutto.
 
Entscheiden Sie sich gegen Ende Ihres freiwilligen Wehrdienstes für einen Verbleib in der Bundeswehr als Soldat auf Zeit (SaZ), ändert sich an Ihrer Versorgungssituation einiges. In erster Linie profitieren Sie von der freien Heilfürsorge und benötigen aus diesem Grund keine Krankenversicherung mehr. Darüber hinaus erlöschen Ihre Beitragspflichten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Scheiden Sie aus dem aktiven Dienst als SaZ aus, werden Sie von der Bundeswehr in den gesetzlichen Sozialversicherungen entsprechend nachversichert.
 
Bereits während des Wehrdienstes und insbesondere bei einem längeren Verbleib in der Truppe kommt es auf die passgenaue Absicherung an. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet für jeden Bedarf die richtige Police.

Wichtige Versicherungen: Ergänzen Sie bedarfsgerecht die staatliche Versorgung von Wehrdienstleistenden

Freiwillig Wehrdienst Leistende unterliegen zunächst den üblichen Arbeitnehmer-Pflichtversicherungen – etwa Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Über diese grundlegende Versorgung der Wehrdienstleistenden hinaus gibt es aber noch weitere Policen – sie sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch unverzichtbar. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gibt einen ersten Überblick.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Wer einer anderen Person einen Schaden – gleich welcher Art – zufügt, muss diesen in voller Höhe ersetzen. So regelt es das BGB, welches bis auf diverse Sondervorschriften auch für Soldaten im Dienst gilt. Damit Sie wegen einer kurzen Unachtsamkeit nicht in den finanziellen Ruin geraten, gibt es die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Sie übernimmt die Forderungen der Gegenseite, wenn Sie einem anderen Schäden zufügen.
 
Der Klassiker an dieser Stelle ist der Verlust des Kasernenschlüssels. In diesem Fall kommt es nicht selten vor, dass die gesamte Schließanlage der Kaserne getauscht werden muss. Die Kosten in Höhe von mehreren zahntausend Euro müssen Sie normalerweise aus eigener Tasche zahlen – die Diensthaftpflicht übernimmt jedoch den gesamten Schaden. Sie bildet damit eine wichtige Säule der Versorgung für Wehrdienstleistende.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Als Soldat sind Sie dienstunfähig, wenn Sie für eine weitere Verwendung bei der Bundeswehr nicht mehr in Betracht kommen. In diesem Fall haben Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende – mit der Ausnahme von Dienstunfällen und Wehrdienstbeschädigungen – keinerlei Ansprüche gegen ihren ehemaligen Dienstherrn. Sie werden ohne Pension oder Ausgleichszahlungen aus dem aktiven Dienst entlassen.
 
Werden Sie als Wehrdienst Leistender aus dem Dienst entlassen und haben noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, haben Sie keinerlei Ansprüche auf Leistungen. In diesem Fall bleibt maximal die Grundsicherung (ALG II), da Sie aufgrund der kurzen Beitragszahlungsdauer keine zusätzlichen Ansprüche haben.
 
Die Versorgung für Wehrdienstleistende weist hier eine immense Absicherungslücke auf, da Sie von heute auf morgen vor dem Nichts stehen können. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit die vertraglich vereinbarte, garantierte monatliche Rente. Mit ihr können Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft aufrechterhalten. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob Sie aus privaten oder dienstlichen Gründen dienstunfähig werden.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist – wie auch die Krankenversicherung – eine gesetzlich vorgeschriebene Police für Wehrdienstleistende. Seit 1995 muss sie von sämtlichen berufsgruppen inklusive Soldaten und Beamten abgeschlossen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Zusatzkosten, die durch eine ambulante oder stationäre Pflege entstehen. Für die Höhe der Leistungen kommt es auf die individuelle Pflegestufe des Versicherten an.

Wir beraten Sie gern

Möchten Sie mehr über die grundlegende Versorgung für Wehrdienstleistende oder die konkreten Ansprüche bei bestimmten Ereignissen erfahren? Interessieren Sie sich für eine der genannten Policen, möchten fürs Alter vorsorgen oder eine spätere Pflegebedürftigkeit ergänzend absichern? Kommen Sie auf uns zu – das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist auch in schweren Zeiten für Sie da!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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