Freiwillig Wehrdienst Leistende unterliegen zunächst den üblichen Arbeitnehmer-Pflichtversicherungen – etwa Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Über diese grundlegende Versorgung der Wehrdienstleistenden hinaus gibt es aber noch weitere Policen – sie sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch unverzichtbar. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gibt einen ersten Überblick.
Die Diensthaftpflichtversicherung
Wer einer anderen Person einen Schaden – gleich welcher Art – zufügt, muss diesen in voller Höhe ersetzen. So regelt es das BGB, welches bis auf diverse Sondervorschriften auch für Soldaten im Dienst gilt. Damit Sie wegen einer kurzen Unachtsamkeit nicht in den finanziellen Ruin geraten, gibt es die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Sie übernimmt die Forderungen der Gegenseite, wenn Sie einem anderen Schäden zufügen.
Der Klassiker an dieser Stelle ist der Verlust des Kasernenschlüssels. In diesem Fall kommt es nicht selten vor, dass die gesamte Schließanlage der Kaserne getauscht werden muss. Die Kosten in Höhe von mehreren zahntausend Euro müssen Sie normalerweise aus eigener Tasche zahlen – die Diensthaftpflicht übernimmt jedoch den gesamten Schaden. Sie bildet damit eine wichtige Säule der Versorgung für Wehrdienstleistende.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Soldat sind Sie dienstunfähig, wenn Sie für eine weitere Verwendung bei der Bundeswehr nicht mehr in Betracht kommen. In diesem Fall haben Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende – mit der Ausnahme von Dienstunfällen und Wehrdienstbeschädigungen – keinerlei Ansprüche gegen ihren ehemaligen Dienstherrn. Sie werden ohne Pension oder Ausgleichszahlungen aus dem aktiven Dienst entlassen.
Werden Sie als Wehrdienst Leistender aus dem Dienst entlassen und haben noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, haben Sie keinerlei Ansprüche auf Leistungen. In diesem Fall bleibt maximal die Grundsicherung (ALG II), da Sie aufgrund der kurzen Beitragszahlungsdauer keine zusätzlichen Ansprüche haben.
Die Versorgung für Wehrdienstleistende weist hier eine immense Absicherungslücke auf, da Sie von heute auf morgen vor dem Nichts stehen können. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit die vertraglich vereinbarte, garantierte monatliche Rente. Mit ihr können Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft aufrechterhalten. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob Sie aus privaten oder dienstlichen Gründen dienstunfähig werden.
Die Pflegeversicherung
Die Pflegepflichtversicherung ist – wie auch die Krankenversicherung – eine gesetzlich vorgeschriebene Police für Wehrdienstleistende. Seit 1995 muss sie von sämtlichen berufsgruppen inklusive Soldaten und Beamten abgeschlossen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Zusatzkosten, die durch eine ambulante oder stationäre Pflege entstehen. Für die Höhe der Leistungen kommt es auf die individuelle Pflegestufe des Versicherten an.