DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen Vorsorge für Wehrdienstleistende

Versorgung für Wehrdienstleistende: Ein erster Überblick zu Ihren Ansprüchen

Freiwillig Wehrdienst Leistende sind eine der insgesamt drei Soldatengruppen bei der Bundeswehr. Diese unterscheiden sich weniger bei ihren dienstlichen Aufgaben als im Hinblick auf ihre Versorgungsansprüche – denn hier bestehen teils erhebliche Unterschiede. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gibt Ihnen auf dieser Seite einen ersten Überblick zur Versorgung von Wehrdienstleistenden sowie den ergänzend notwendigen Versicherungen.
 

Die Grundlagen: Versorgungsansprüche von Wehrdienstleistenden

Grundsätzlich fällt die Versorgung für Wehrdienstleistende weniger umfassend als die der Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten aus. Hintergrund ist in erster Linie die kurze Zeit, die Wehrdienstleistende bei der Bundeswehr beschäftigt sind – dennoch haben alle Soldatengruppen einen Anspruch auf Zahlung von Bezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Darüber hinaus werden Zulagen für besondere Einsätze und Leistungen gewährt.
 
Die Höhe der monatlichen Bezüge richtet sich bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten nach den Gehaltstabellen der Bundesbesoldungsordnung; Wehrdienstleistende erhalten den Sold entsprechend des aktuell gültigen Wehrpflichtgesetzes. Dabei ist die Höhe der monatlichen Besoldung grundsätzlich für alle Bediensteten einer Besoldungsgruppe identisch, unabhängig von ihrer tatsächlichen Tätigkeit.
 
Während des Wehrdienstes übernimmt der Dienstherr die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in voller Höhe. Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung gilt – da Sie als Wehrdienstleistender kein Soldat im Sinne des SG sind – dass Sie und der Dienstherr sich die monatlichen Beiträge jeweils hälftig teilen. Ab dem Eintritt ins Soldatenverhältnis auf Zeit oder der Verbeamtung erlischt die gesetzliche Rentenversicherungspflicht.
 
Die gesetzliche Versorgung für Wehrdienstleistende ist zwar nicht schlecht, deckt aber an vielen Stellen nicht alle Risiken und insbesondere nicht die spätere Versorgungslücke ab. Daher sollten Sie mit den passgenauen Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zusätzlich vorsorgen. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin!

Versorgung von Wehrdienstleistenden – die Krankenversicherung

Da Freiwillig Wehrdienst Leistende – anders als Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten – nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, müssen sie sich in den meisten Fällen selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Dabei kommt es für die optimale Versorgung für Wehrdienstleistende darauf an, ob Sie vor Ihrem Eintritt in die Truppe gesetzlich oder privat krankenversichert waren:

  • Als gesetzlich Versicherter – egal, ob im Rahmen der Familienversicherung oder als eigenständige Police – behalten Sie Ihren Versicherungsschutz. Insofern ändert sich an Ihrer medizinischen Versorgung nichts.
  • Waren Sie privat versichert, können Sie ab sofort zwischen dem Wechsel in die gesetzliche und dem Verbleib in der privaten Krankenversicherung wählen. Entscheiden Sie sich für letzteres, ändert sich an Ihrem Versicherungsschutz nichts.

In beiden Fällen übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende die vollen Beiträge – eine Aufteilung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil gibt es nicht. Damit soll die Attraktivität des freiwilligen Wehrdienstes insbesondere für junge Menschen erhöht werden – gleichzeitig bleibt Ihnen mehr Netto vom Brutto.
 
Entscheiden Sie sich gegen Ende Ihres freiwilligen Wehrdienstes für einen Verbleib in der Bundeswehr als Soldat auf Zeit (SaZ), ändert sich an Ihrer Versorgungssituation einiges. In erster Linie profitieren Sie von der freien Heilfürsorge und benötigen aus diesem Grund keine Krankenversicherung mehr. Darüber hinaus erlöschen Ihre Beitragspflichten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Scheiden Sie aus dem aktiven Dienst als SaZ aus, werden Sie von der Bundeswehr in den gesetzlichen Sozialversicherungen entsprechend nachversichert.
 
Bereits während des Wehrdienstes und insbesondere bei einem längeren Verbleib in der Truppe kommt es auf die passgenaue Absicherung an. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet für jeden Bedarf die richtige Police.

Wichtige Versicherungen: Ergänzen Sie bedarfsgerecht die staatliche Versorgung von Wehrdienstleistenden

Freiwillig Wehrdienst Leistende unterliegen zunächst den üblichen Arbeitnehmer-Pflichtversicherungen – etwa Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Über diese grundlegende Versorgung der Wehrdienstleistenden hinaus gibt es aber noch weitere Policen – sie sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch unverzichtbar. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gibt einen ersten Überblick.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Pflegeversicherung

Wir beraten Sie gern

Möchten Sie mehr über die grundlegende Versorgung für Wehrdienstleistende oder die konkreten Ansprüche bei bestimmten Ereignissen erfahren? Interessieren Sie sich für eine der genannten Policen, möchten fürs Alter vorsorgen oder eine spätere Pflegebedürftigkeit ergänzend absichern? Kommen Sie auf uns zu – das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist auch in schweren Zeiten für Sie da!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
Termin vereinbaren 0421 2788930 0421 2788999 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Dienstag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Mittwoch:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Donnerstag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Freitag:
08:00 bis 14:00
sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen