Wenn die Heilfürsorge entfällt
Wenn Sie als Beamter zur Probe oder dann als junger Beamter auf Lebenszeit in einem Bereich eingesetzt werden, in dem Sie Anspruch auf Heilfürsorge haben, denken Sie vielleicht nicht unbedingt direkt darüber nach, dass dieser Anspruch auch einmal entfallen könnte. Dabei kann das ganz schnell gehen.
Schon die einfache Versetzung in den Innendienst oder ein beruflicher Aufstieg, hin zu einem Posten mit mehr Verantwortung und organisatorische Aufgaben, kann einen Wegfall der Heilfürsorge bedeuten. Sobald Sie aus dem direkten Vollzugsdienst ausscheiden, entfällt auch der Anspruch auf Heilfürsorge. In diesem Fall besteht wieder Anspruch auf Beihilfe von Seiten Ihres Dienstherrn. Dieser Beihilfeanspruch besteht allerdings nur dann, wenn Sie daneben auch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung vorweisen können. Denn die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gilt auch für Beamte, die Anspruch auf Beihilfe haben.
Die Beihilfe deckt, je nach Familienstand, zwischen 50 und 70 % der beihilfefähigen Kosten für Ihre Krankheitsbehandlung und Gesundheitsvorsorge ab. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst begleichen bzw. für eine entsprechende beihilfekonforme private Krankenversicherung sorgen. Damit die Beiträge hier nicht zu hoch werden, kann eine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen ein gutes Stück Planungssicherheit bieten.