Die Anwartschaftsversicherung für Polizisten der DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen

Als Beamter der Polizei haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf Beihilfe von Seiten Ihres Dienstherrn. In manchen Fällen – nämlich dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit besonderen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind – haben Sie sogar Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Sind Sie für die freie Heilfürsorge anspruchsberechtigt, trägt Ihr Dienstherr 100 % aller anfallenden Kosten im Fall einer Krankheit, Gesundvorsorgen, Operationen, Krankenhausaufenthalten, Schwangerschaften und Geburt oder im Fall des Todes. Dies gilt allerdings nur für Behandlungskosten, die in der Heilfürsorge enthalten sind.
Die freie Heilfürsorge als solche ist eine Absicherung der Beamten der Polizei im Vollzugsdienst gegen die erhöhten Gefahren für die eigene Gesundheit. Damit trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass eine zusätzliche Krankenversicherung für die Personengruppen, die Heilfürsorgeberechtigt sind, aufgrund der Gefahren ihres Berufsalltags vergleichsweise teuer wäre.

Wenn die Heilfürsorge entfällt

Wenn Sie als Beamter zur Probe oder dann als junger Beamter auf Lebenszeit in einem Bereich eingesetzt werden, in dem Sie Anspruch auf Heilfürsorge haben, denken Sie vielleicht nicht unbedingt direkt darüber nach, dass dieser Anspruch auch einmal entfallen könnte. Dabei kann das ganz schnell gehen.

Schon die einfache Versetzung in den Innendienst oder ein beruflicher Aufstieg, hin zu einem Posten mit mehr Verantwortung und organisatorische Aufgaben, kann einen Wegfall der Heilfürsorge bedeuten. Sobald Sie aus dem direkten Vollzugsdienst ausscheiden, entfällt auch der Anspruch auf Heilfürsorge. In diesem Fall besteht wieder Anspruch auf Beihilfe von Seiten Ihres Dienstherrn. Dieser Beihilfeanspruch besteht allerdings nur dann, wenn Sie daneben auch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung vorweisen können. Denn die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gilt auch für Beamte, die Anspruch auf Beihilfe haben.

Die Beihilfe deckt, je nach Familienstand, zwischen 50 und 70 % der beihilfefähigen Kosten für Ihre Krankheitsbehandlung und Gesundheitsvorsorge ab. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst begleichen bzw. für eine entsprechende beihilfekonforme private Krankenversicherung sorgen. Damit die Beiträge hier nicht zu hoch werden, kann eine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen ein gutes Stück Planungssicherheit bieten.

DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Anwartschaftsversicherung

Die Finanzierung der privaten Krankenversicherung

Es ist vielleicht einer der größten Unterschiede zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung: Die jeweilige Finanzierung der Versicherungsart. Denn während die gesetzliche Krankenversicherung aus einem Topf gespeist wird, in den alle Versicherungspflichtigen Anteile vom Einkommen einzahlen, kommt für eine private Krankenversicherung nur der Betrag zusammen, den Sie mit Ihren Beiträgen einzahlen. Natürlich sind auch Versicherungen Unternehmen, die Mitarbeiter bezahlen, ihre Kosten tragen und am Ende des Tages auch Gewinne erzielen müssen. Deshalb spiegeln die Beiträge, die Sie in der privaten Krankenversicherung entrichten müssen, immer auch ein Stück weit das Risiko wieder, dass Sie als Patient und Versicherter mitbringen.

Dazu kommt, dass Menschen mit zunehmendem Alter in der Regel mehr Behandlungen benötigen, öfter Medikamente benötigen und auch eher mal eine Operation oder ein Kuraufenthalt fällig werden. Damit die Kosten mit zunehmendem Alter nicht immer weiter ansteigen, werden schon in jungen Jahren aus den gezahlten Beiträgen Rücklagen gebildet, die im Alter verwendet werden können, um die Kosten für den Versicherten so niedrig wie möglich zu halten.

Wer allerdings erst in einem vergleichsweise hohen Alter in die private Krankenversicherung einsteigt, hat diese Rücklagen nicht gebildet. Damit wird der Beitrag von Anfang an deutlich höher als bei einem Versicherten, der schon in jungen Jahren in die Versicherung eingetreten ist.

Gleiches gilt bei jemandem, der zum Zeitpunkt des Eintritts in die private Krankenversicherung einen schlechten allgemeinen Gesundheitszustand aufzuweisen hat oder bereits mehrere Operationen über sich ergehen lassen musste. Wer das Risiko mitbringt, regelmäßig aufgrund einer Vorerkrankung zum Arzt zu müssen oder regelmäßig Medikamente einnehmen zu müssen, wird dies natürlich auch in der Höhe des Beitrages spüren. Dafür erhält er eine deutlich bessere Versorgung als ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Weitere Details

Welche Vorteile bringt hier die Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen?

Die Vorteile der Anwartschaft sind dabei schnell aufgeführt. Denn wenn Sie frühzeitig eine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abschließen, sichern Sie sich den Beitrag, der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft für Sie festgelegt wurde.

Wenn Sie die Anwartschaftsversicherung abschließen, müssen Sie die notwendigen Gesundheitsfragen beantworten. Darüber hinaus wird Ihr Alter zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Wenn Sie dann einige Jahre später keinen Anspruch mehr auf die Heilfürsorge haben sollten und eine beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen benötigen, wird der Beitrag anhand des Alters und des Gesundheitszustandes bei Abschluss der Anwartschaft und anhand Ihrer aktuellen Tarifwünsche errechnet.

Vor allem, wenn Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit im Dienst als Beamter der Polizei verletzt worden sind oder sich anderweitige langwierige Erkrankungen oder körperliche Schädigungen zugezogen haben, kann das einen erheblichen finanziellen Unterschied ausmachen.

Bei Abschluss der Anwartschaft haben Sie die Wahl zwischen der

  • kleinen Anwartschaft
  • und der großen Anwartschaft.

Was gilt es in Sachen beihilfekonforme private Krankenversicherung zu beachten?

Die beihilfekonforme private Krankenversicherung bringt Ihnen im Vergleich zur Heilfürsorge eine Reihe von Vorteilen mit. Da wäre zum Beispiel der Umstand, dass Sie mit der Beihilfe und der entsprechenden privaten Krankenversicherung den Status eines Privatpatienten haben. Als Empfänger der Heilfürsorge hingegen haben Sie den gleichen Leistungsstand wie ein Kassenpatient.
Wenn Sie aus der Heilfürsorge herausfallen und Anspruch auf Beihilfeleistungen haben, gibt es einige Dinge, die es beim Abschluss der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung zu beachten gilt. Da wäre zum Beispiel die Kostengestaltung. Die Höhe der Beiträge der privaten Krankenversicherung richtet sich dabei nach drei Faktoren:

  • Alter des Versicherten bei Eintritt in die private Krankenversicherung
  • Gesundheitszustand des Versicherten bei Eintritt in die private Krankenversicherung
  • Versicherungsumfang und vereinbarte Selbstbehalte

Gern stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zur Seite, wenn es darum geht, den für Sie passenden Tarif zu finden. Bei der Frage nach der Höhe der jeweiligen Beiträge, gilt es allerdings einiges zu beachten.

Um zu verstehen, wie die Beiträge berechnet werden, muss man erst einmal nachvollziehen, wie sich die private Krankenversicherung finanziert.

Kontaktieren Sie uns

Gern beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie zu allen Vorteilen der beiden Anwartschaften und zu Ihren Möglichkeiten als Beamter der Polizei.
 
Übrigens: Auch für die Pflegeversicherung können Sie als Beamter der Polizei eine Anwartschaft abschließen. Diese gilt allerdings üblicherweise nur fünf Jahre. Sie kann auf Antrag verlängert werden.

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