Die Vor- und Nachteile auf einen Blick
Ausschließlich von den Vorteilen zu profitieren, funktioniert leider auch bei der privaten Krankenversicherung nicht. Den ein oder anderen Kompromiss muss man bei der gesetzlichen, sowie bei der privaten Krankenversicherung eingehen. Welche Unterschiede gibt es?
Kinder, und unter bestimmten Voraussetzungen auch alle weiteren Familienangehörige, werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos in der Familienversicherung mitversichert. Der berufliche Start der Kinder wird ihnen durch geringere Beiträge erleichtert. Das sind zwei große Vorteile, denn bei der privaten Krankenversicherung müssen üblicherweise alle Familienmitglieder mit einem bestimmten Beitrag versichert werden. Es ist sofort klar, dass sich das schnell zu einer größeren Ausgabe aufsummiert. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Leistungen einer privaten Krankenversicherung deutlich umfassender ausfallen als die einer gesetzlichen. Darüber hinaus können Sie als Referendar und Lehrer Ihren Leistungsumfang selbst gestalten und somit alle relevanten Absicherungen integrieren. Die private Krankenversicherung kümmert sich intensiver um Ihre Gesundheit, denn Sie allein bestimmen den Umfang Ihres Versicherungsschutzes.
Ein gravierender Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist der, dass nur der gesetzlich vorgeschriebene Leistungsumfang erfüllt werden muss. Das hat zur Folge, dass sich die angebotenen Leistungen nicht wesentlich unterscheiden und lediglich die dringend benötigten Behandlungen Bestandteil des Versicherungsschutzes sind. Der aktuell festgelegte Betrag liegt bei 15,5 % Ihres Monatsgehalts. Die gesetzliche Krankenversicherung birgt noch einen weiteren Nachteil, denn sobald Sie eine Gehaltserhöhung erhalten, zahlen Sie auch erhöhte Krankenversicherungsbeiträge. Die Leistungen erhöhen sich jedoch nicht. Für Sie als Beamter, ob Referendar oder Lehrer, bedeutet das, dass Sie bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung stets den Höchstbeitrag zahlen müssen. Dieser errechnet sich aus dem Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Demgegenüber steht die private Krankenversicherung. Dieser Beitragssatz setzt sich allein aus den von Ihnen gewählten Leistungen zusammen. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Solidaritätsprinzip agieren. Das bedeutet, besser verdienende Menschen tragen die Leistungen für Geringverdiener mit, indem sie höhere Beiträge abführen. Hervorzuheben ist, dass die private Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen anbietet, sondern Ihre Beitragsberechnung adäquat vornimmt.