Die Krankenversicherung der DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen speziell für Referendare und Lehrer

Sie als Referendar oder Lehrer brauchen eine ebenso gute Versicherung wie jeder andere Mensch. Priorität stellt die Krankenversicherung dar. Referendare und Lehrer sind täglich gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Starker Stress, der langfristig zu gravierenden psychischen Belastungen führen kann. Ihr Beruf besteht aus dem engen Kontakt zu vielen Menschen, insbesondere Kindern und Jugendlichen. Manchmal sind Referendare und Lehrer auch in Konflikte mit dem Vorgesetzten und den Eltern involviert, die großen Stress verursachen.
 
Darüber hinaus besteht eine hohe Ansteckungsgefahr von Erkältungsviren und anderen körperlichen Erkrankungen. Das kann zur Folge haben, dass Referendare und Lehrer häufiger erkranken. Glücklicherweise besteht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht, die einen existenziellen Stellenwert im Gesundheitssystem hat. Mit einer Krankenversicherung erhalten Sie die Möglichkeit, zu jeder Zeit ärztliche Behandlung und medizinische Versorgung zu erhalten, um schnellstmöglich zu genesen. Das Ziel ist es, Ihren Gesundheitszustand wieder zu stabilisieren, damit Sie Ihren Beruf als Referendar oder Lehrer wieder ausüben können. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informieren Sie gerne ausführlich über Ihre Möglichkeiten - kostenlos und kompetent.

Eine Detailansicht der Krankenversicherung für
Referendare und Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung

Hierzulande existieren zwei Versicherungstypen: Die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Es gibt zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen am Markt, jedoch sind die Unterschiede, aufgrund der gesetzliche vorgeschriebenen Leistungen, nicht sehr groß. Diese sind auch dafür verantwortlich, dass den Mitgliedern keine attraktiven Angebote unterbreitet werden können. Wünschen Sie sich jedoch ein breiteres Leistungsspektrum, das auf Ihre individuellen Wünsche eingeht, so ist eine private Krankenversicherung sinnvoller für Sie. Der umfangreiche Leistungskatalog geht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ein und sichert Sie bestmöglich ab.

Die Vor- und Nachteile auf einen Blick

Ausschließlich von den Vorteilen zu profitieren, funktioniert leider auch bei der privaten Krankenversicherung nicht. Den ein oder anderen Kompromiss muss man bei der gesetzlichen, sowie bei der privaten Krankenversicherung eingehen. Welche Unterschiede gibt es?

Kinder, und unter bestimmten Voraussetzungen auch alle weiteren Familienangehörige, werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos in der Familienversicherung mitversichert. Der berufliche Start der Kinder wird ihnen durch geringere Beiträge erleichtert. Das sind zwei große Vorteile, denn bei der privaten Krankenversicherung müssen üblicherweise alle Familienmitglieder mit einem bestimmten Beitrag versichert werden. Es ist sofort klar, dass sich das schnell zu einer größeren Ausgabe aufsummiert. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Leistungen einer privaten Krankenversicherung deutlich umfassender ausfallen als die einer gesetzlichen. Darüber hinaus können Sie als Referendar und Lehrer Ihren Leistungsumfang selbst gestalten und somit alle relevanten Absicherungen integrieren. Die private Krankenversicherung kümmert sich intensiver um Ihre Gesundheit, denn Sie allein bestimmen den Umfang Ihres Versicherungsschutzes.
 
Ein gravierender Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist der, dass nur der gesetzlich vorgeschriebene Leistungsumfang erfüllt werden muss. Das hat zur Folge, dass sich die angebotenen Leistungen nicht wesentlich unterscheiden und lediglich die dringend benötigten Behandlungen Bestandteil des Versicherungsschutzes sind. Der aktuell festgelegte Betrag liegt bei 15,5 % Ihres Monatsgehalts. Die gesetzliche Krankenversicherung birgt noch einen weiteren Nachteil, denn sobald Sie eine Gehaltserhöhung erhalten, zahlen Sie auch erhöhte Krankenversicherungsbeiträge. Die Leistungen erhöhen sich jedoch nicht. Für Sie als Beamter, ob Referendar oder Lehrer, bedeutet das, dass Sie bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung stets den Höchstbeitrag zahlen müssen. Dieser errechnet sich aus dem Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Demgegenüber steht die private Krankenversicherung. Dieser Beitragssatz setzt sich allein aus den von Ihnen gewählten Leistungen zusammen. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Solidaritätsprinzip agieren. Das bedeutet, besser verdienende Menschen tragen die Leistungen für Geringverdiener mit, indem sie höhere Beiträge abführen. Hervorzuheben ist, dass die private Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen anbietet, sondern Ihre Beitragsberechnung adäquat vornimmt.

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Wann ist eine Krankenversicherung für Referendare und Lehrer wichtig?

Sie als Referendar oder Lehrer zahlen Krankenkassenbeiträge, um notwendige und medizinisch sinnvolle Behandlungen zu erhalten. Bei der Entscheidung für oder gegen eine der beiden Versicherungsarten, sollten Sie wesentliche Punkte, Richtlinien und Ihre Bedürfnisse bedenken. Möglicherweise gründeten Sie bereits eine Familie. In diesem Fall ist es vorteilhaft, sich für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. Diese beinhaltet nämlich eine kostenlose Familienversicherung, die Ihre Kinder und Ehepartner mitversichert.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beraten Sie gerne hinsichtlich der detaillierten und umfassenden Leistungen der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehrer. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfahren Sie mehr über die günstigen Zuzahlungen und diversen Vorteile. Die Marke DBV kann als Partner des Öffentlichen Dienstes auf über 140 Jahre Erfahrungen zurückgreifen. Wir finden maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Sie.
 
Unsere Empfehlung ist es, Ihre Beiträge erneut zu prüfen, denn möglicherweise sind einzelne Beiträge Ihrer Familienmitglieder nicht so hoch, wie einst vermutet. Beachten Sie bitte, dass Sie als Referendar und Lehrer im Angestelltenverhältnis der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sobald Ihr Einkommen festgesetzte Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder übersteigt, können Sie Ihre Krankenversicherungsart frei wählen. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Sie als Referendar und Lehrer sehr lukrativ sind, sollten Sie über diesen Versicherungstyp nachdenken. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der privaten Krankenversicherung stellt die Beihilfe Ihres Dienstherren dar. Für Referendare und Lehrer gibt es einen speziellen PKV-Tarif, der ausschließlich für die Restkosten aufkommt. Somit können wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen einen preiswerteren Beitrag anbieten.

Besteht die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt zu wechseln?

Sollten Sie bereits privat versichert gewesen sein, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung fast unmöglich. Sind Sie nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung problemlos möglich. Beachtet werden sollte die Tatsache, dass ein höheres Einstiegsalter auch höhere Beiträge bedeutet. Gesundheitsprobleme können zu steigenden Versicherungsbeiträgen oder auch zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Gerne informiert sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ausführlich und kompetent über Ihre Möglichkeiten.

Zusammenfassung

Die Versicherungspflicht in Deutschland hat zur Folge, dass jeder Mensch gut abgesichert ist und, ungeachtet der Kosten, medizinische Hilfe erhält. Um eine Entscheidung für oder gegen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu fällen, sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen steht Ihnen als professioneller Partner zu Seite.

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Krankenversicherung FAQ: das Wichtigste für Referendare und Lehrer

Viele Referendare und Lehrer haben einige Fragen bezüglich der Krankenversicherung und welche Vorteile und Nachteile sich bei einem Versicherungsschutz ergeben. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben die wichtigsten Fragen rund um Versicherungen in Lehrberufen einmal zusammengefasst.

Wie läuft das mit den Rechnungen?

Die Rechnung nach einer Behandlung müssen Sie nicht sofort einreichen, dennoch sollte es relativ zeitnah geschehen. Sie als Referendar und Lehrer bestimmen so selbst, wann Sie die Auslagen für Arztrechnungen erstattet bekommen. Wichtig ist zu wissen, dass es bei der privaten Krankenversicherung eine dreijährige Verjährungsfrist zu beachten gilt. Der Arzt oder die Institution wird Ihnen in der Regel die Rechnung für die Behandlung zugesandt haben, damit Sie genügend Zeit haben diese zu prüfen und zu entscheiden, ob Sie die Rechnung geltend machen möchten.

Es gibt einige Versicherungsunternehmen, welche in den Tarifen eine Beitragsrückerstattung in die Krankenversicherung integriert haben. Diese greift dann, wenn Sie keine Leistungen angefordert haben. Wenn Sie als Referendar und Lehrer einen solchen Vertrag haben oder abschließen wollen, bewahren Sie die Rechnung so lange wie möglich auf. Eventuell sind die gezahlten Rechnungsbeträge höher als die zu erwartende Rückerstattung und es kann von Vorteil sein die Rechnung nicht zu bezahlen. Auch die Beihilfe Ihres Dienstherrn in Anspruch zu nehmen, bleibt Ihnen nur ein Zeitraum von einem Jahr.

Wo kann ich mich als Referendar und Lehrer über eine Krankenversicherung beraten lassen?

Sie als Referendar und Lehrer können von einem umfangreichen Versicherungsschutz profitieren, da in den Lehrberufen ein hoher Versicherungsbedarf herrscht. Für eine Beratung stehen Ihnen Berater in Versicherungsagenturen oder Banken zur Verfügung. Oft ist hier der Nachteil, dass diese nur die eigenen Produkte an den Mann bringen wollen und so eine objektive Beurteilung Ihrer tatsächlichen Bedürfnisse als Referendar und Lehrer an eine Krankenversicherung unter den Tisch fallen. Sie können ebenso auf unabhängige Finanz- oder Versicherungsmakler zurückgreifen oder selbst im Internet auf Vergleichsportalen recherchieren. Diese bieten eine gute Möglichkeit sich schnell eine Übersicht zu verschaffen und bei der Recherche noch weitere Tipps für sich als Referendar und Lehrer an eine Krankenversicherung zu bekommen.

Worauf muss ich als Referendar und Lehrer bei einer Krankenversicherung achten?

In erster Linie ist für Sie als Referendar und Lehrer der Versicherungsumfang wichtig, welcher sich optimalerweise an Ihrem Beruf orientiert. Eine Haftpflichtversicherung auf den Einschluss einer Diensthaftpflicht und das Verlustrisiko von Schulschlüsseln sind einige Beispiele, die in dem Schutz enthalten sein können. Denn bei Verlust können Sie eventuell von Ihrem Dienstherren haftbar gemacht werden und müssen ohne Versicherung für den Schaden und den Austausch der Schließanlage selbst aufkommen.

Daher würden wir Ihnen von der DBV Deutschen Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen vorschlagen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese ergänzt Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung ideal. Denn im Ernstfall können Sie schnell ohne Einkommen dastehen.
 
Die Krankenversicherung für Sie als Referendar und Lehrer sollte die Beihilfezahlungen Ihres Dienstherrn miteinbeziehen. So können Sie alle Vorteile nutzen, alle unterschiedlichen Tarife genauestens betrachten und die für Sie wichtigen Punkte einbeziehen.

Können Referendare und Lehrer die Versicherung jederzeit wechseln?

Geänderte Lebensumstände von Ihnen als Referendar und Lehrer kann einen veränderten Versicherungsschutz nach sich ziehen. Vielleicht haben Sie auch günstigere und umfassendere Produkte entdeckt und möchten nun Ihren Vertrag kündigen. Bei einer Haftpflichtversicherung haben Sie drei Monate Kündigungsfrist und bei einer privaten Krankenversicherung wäre dies drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihre Kündigung erst nach einer gewissen Laufzeit zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Als Referendar und Lehrer können Sie nur in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen oder überschreiten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden, sollte aber lückenlos in eine neue Versicherung übergehen.

Sind Sie als Referendar und Lehrer automatisch bei einer Krankenversicherung versichert?

Beim Start ins Berufsleben als Referendar und Lehrer haben Sie einen Versicherungsschutz, welcher automatisch läuft, solange sich nichts verändert. Haben Sie die Versicherungspflichtgrenze der PKV nicht erreicht, unterliegen Sie der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als verbeamteter Lehrer ist ein Wechsel jederzeit möglich.

Was sind die günstigsten Krankenversicherungen für Referendare und Lehrer?

Es gibt zahlreiche Anbieter und Tarife auf dem Markt der Krankenversicherungen für Referendare und Lehrer. Bei einer PKV können Sie sich einen individuellen Versicherungsumfang ganz nach Ihren eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen zusammenstellen. Die Beiträge basieren auf Lebensalter und Gesundheitszustand.

Wir von der DBV Deutschen Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen verschiedene Anbieter zu vergleichen und Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Einen einheitlichen Beitrag zahlen Sie als Referendar und Lehrer bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen können Sie durch Selbstbeteiligungen und weniger Zusatzbeiträge dennoch senken. Wir von der DBV Deutschen Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten.

Was muss ich als Referendar und Lehrer im Krankheitsfall tun?

Hier unterscheiden sich die Vorgänge der Krankenversicherungen nicht. Sie als Referendar und Lehrer konsultieren Ihren Arzt und gehen zur Behandlung. Bei der GKV erfolgt die Abrechnung direkt über die Krankenkasse. Bei der PKV erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie zunächst selbst begleichen müssen. Die Auslagen bekommen Sie mit einem entsprechenden Formular an Ihre Krankenversicherung und Beihilfestelle (Anspruch vorausgesetzt) zurückerstattet.

Wie teuer ist eine Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Das kommt auf den gewählten Versicherungstypen an. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der derzeitige, gültige Beitragssatz bei 15,5 % Ihres monatlichen Einkommens. Für Beamten gilt der Höchstsatz bei der Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung unabhängig Ihres Einkommens als Referendar und Lehrer. Dieser orientiert sich hier an gewählten Versicherungsleistungen und Merkmalen wie Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Selbstbeteiligung.

Wir von der DBV Deutschen Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Ihnen dazu einen Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt.

Ist für Referendare und Lehrer eine Krankenversicherung wichtig?

Bei uns in Deutschland ist jeder dazu verpflichtet, sich bei einer Krankenversicherung absichern zu lassen, das gilt auch für Referendare und Lehrer. Das ist sinnvoll, denn mit immer höheren Behandlungskosten und Medikamentenpreisen sichern Sie mit einer Krankenversicherung Ihre Gesundheit ab. Betrachten Sie für sich ganz genau die Vorteile und Nachteile einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Vergessen Sie nicht die Beihilfe durch Ihren Dienstherrn zu den Krankheitskosten einzurechnen. Bei Beamten, Referendaren und Lehrern gibt es einige Unterschiede.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Krankenversicherung? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir freuen uns auf Sie!

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