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DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen Krankheitskosten und truppenärztliche Versorgung

Krankheitskosten und truppenärztliche Versorgung bei Soldaten

Soldaten der Bundeswehr profitieren von einer unentgeltlichen Versorgung durch den Truppenarzt. Dieses System nennt sich freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung und ist eine freiwillige Leistung des Dienstherrn. In diesem Artikel erklären wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, was es für Soldaten zu beachten gilt.

Das steckt hinter der truppenärztlichen Versorgung

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten haben einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Unter bestimmten Umständen gilt das auch für freiwillige Wehrdienstleistende. Teil der truppenärztlichen Versorgung sind alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Jedoch müssen sich Soldaten direkt beim Arzt der Bundeswehr behandeln lassen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Truppenarzt eine Überweisung an einen zivilen Mediziner veranlassen.
Als Soldat unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können folglich zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Durch die truppenärztliche Versorgung fällt die Krankenversicherungspflicht für Sie weg.
Alle Soldaten im aktiven Dienst haben einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Bei Soldaten auf Zeit endet die freie Heilfürsorge nach Ablauf der Dienstzeit (meist sechs oder 12 Jahre), bei Berufssoldaten erlischt sie mit der Versetzung in den Ruhestand. Dann greift Ihr Beihilfeanspruch, wie auch bei Beamten anderer Berufsgruppen.
Dem Truppenarzt ist es möglich, Sie für weiterführende Untersuchungen oder aus anderen notwendigen Gründen, zu einem zivilen Arzt zu überweisen. Durch diese Überweisung gelten Sie in Arztpraxen als Privatpatient. Die Ihnen ausgestellte Arztrechnung reichen Sie anschließend bei Ihrem Dienstherrn ein. Folglich erhalten Sie Ihre Auslagen erstattet. Notfälle stellen eine weitere Ausnahme dar. In diesem Fall können Sie ohne Rücksprache mit dem Bundeswehrarzt ein ziviles Krankenhaus aufsuchen.

Die Leistungen der freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge schützt Soldaten vor den hohen Beiträgen in einer privaten Krankenversicherung. Denn durch Ihr berufliches Risiko berechnen nahezu alle Versicherer sogenannte Risikozuschläge, durch die der Monatsbeitrag erheblich steigt. Daher übernimmt die truppenärztliche Versorgung grundsätzlich alle Behandlungen, die auch in einer gängigen Krankenversicherung Bestandteil sind.
Vorsorgeuntersuchungen, operative Eingriffe und Nachbehandlungen sind inbegriffen. Des Weiteren trägt die Bundeswehr die Kosten für Medikamente und notwendige Hilfsmittel, beispielsweise Unterarmgehstützen oder einen Rollstuhl. Sehhilfen werden bis zu einem bestimmten Höchstsatz erstattet. Für den restlichen Teil müssen Sie selbst aufkommen. Sollte eine künstliche Befruchtung notwendig werden, kommt Ihr Dienstherr auch für diese Aufwendungen auf.
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung nur für die Zeiten, in denen Sie Besoldung erhalten. Jedoch bestehen bestimmte Ausnahmen. Bei Auslandsaufenthalten gelten spezielle Zusatzansprüche. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen fassen diese für Sie zusammen:

  • In Elternzeit erhalten Sie vorübergehend keine Bezüge. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht jedoch weiterhin.
  • Sollten Sie für die Betreuung der Kinder oder eines Angehörigen vom Dienst freigestellt sein, haben Sie ebenfalls weiterhin Anspruch auf truppenärztliche Versorgung.
  • Dieser Anspruch gilt auch dann, wenn Sie als Sanitätsoffizieranwärter zum Studium beurlaubt sind.
  • Sobald eine medizinisch notwendige Behandlung im Ausland erfolgt, werden die Kosten zwar übernommen, sind aber auf den maximalen Betrag begrenzt, der bei einer Behandlung im Inland vom Dienstherrn übernommen worden wäre.

Die Kosten für ärztliche Behandlungen im Ausland sind jedoch überwiegend höher als in Deutschland. Die Bundeswehr sowie die DBV empfiehlt Soldaten dringend den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Bei dienstlichen Tätigkeiten im Ausland (Einsätze, Übungen etc.) sind Sie weiterhin über Ihren Dienstherrn versichert.

Das folgt nach der truppenärztlichen Versorgung

Der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung erlischt mit Ablauf der Dienstzeit oder bei Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt können sich Soldaten nicht länger vom Truppenarzt der Bundeswehr behandeln lassen. Ab sofort müssen Sie für jede Untersuchung oder Behandlung einen zivilen Arzt konsultieren. Die Kosten für die Behandlungen werden durch die Beihilfe und die private Krankenversicherung getragen.

Die Beihilfe: Grundlagen und Funktion

Die Beihilfe ersetzt den Heilfürsorgeanspruch und schließt damit die Versorgungslücke, die durch den Wegfall der truppenärztlichen Versorgung entstehen würde. Gegensätzlich der vollständigen Kostenübernahme durch den Dienstherrn, übernimmt die Beihilfe nur 70 Prozent der Krankheits- und Behandlungskosten. Sobald Soldaten einen zivilen Arzt aufsuchen, erhalten sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Die Rechnung des Arztes muss anschließend bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Für Soldaten auf Zeit ist das Bundesverwaltungsamt zuständig, für Berufssoldaten im Ruhestand das Bundesamt für zentrale Dienste. Die Behörde lässt Ihnen einen Erstattungsbetrag zukommen, der Ihrem Beihilfesatz entspricht. Bei einem Rechnungsbetrag von 100 Euro bekämen Sie von der Beihilfestelle 70 Euro zurück.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist eine vollwertige private Krankenversicherung. Sie kommt für den Teil der Aufwendungen auf, den die Beihilfestelle nicht übernimmt. Bei dem Großteil der Soldaten entspricht das 30 Prozent. Im oben genannten Beispiel würden Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung demzufolge 30 Euro erhalten. Durch die Beihilfe und den PKV-Schutz erhalten Sie also 100 Prozent Ihrer Auslagen zurück.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung passt sich Ihren Ansprüchen als Beihilfeberechtigter an. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Sie nur 100 Prozent Krankenschutz absichern können, sparen Sie mit der beihilfekonformen Privatversicherung enorm viel Geld. Die private Krankenversicherung ist für beihilfeberechtigte Soldaten nach dem Dienst oder im Ruhestand daher grundsätzlich die lukrativere Lösung.
Berufssoldaten empfiehlt sich darüber hinaus der Abschluss einer sogenannten Anwartschaft. Diese schließen Sie bereits während, oder bestenfalls bevor Sie die truppenärztliche Versorgung durch den Dienstherrn erhalten, ab. Beim Abschluss der Anwartschaft erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Der hierbei durch den Versicherer festgestellte Gesundheitszustand sowie Ihr Alter werden „eingefroren“ und stellen später die Berechnungsgrundlage Ihrer Beiträge in der privaten Krankenversicherung dar. So profitieren Sie mit 60 Jahren (Versetzung in den Ruhestand) beispielsweise von den Beiträgen, die Sie normalerweise nur mit 20 Jahren erhalten hätten.

Wir beraten Sie gern

Sind Sie bereits Soldat oder streben eine Karriere bei der Bundeswehr an? Möchten Sie weitere Informationen zur truppenärztlichen Versorgung erhalten oder sich über den für Sie bestmöglichen Versicherungsschutz informieren?
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind Ihr Ansprechpartner bei diesen und vielen weiteren Fragen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie noch heute ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch. Unser kompetentes Team nimmt sich ausführlich Ihren individuellen Anliegen an.

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