Gänzlich anders gestaltet sich das Bild bei der privaten Krankenversicherung. Denn diese ist nicht, wie die gesetzlichen Krankenversicherung, an einen bestimmten Leistungskatalog gebunden. Natürlich sind die gesetzlich festgelegten Mindeststandards auch bei der privaten Krankenversicherung der Grundstock der angebotenen Leistungen. Aber eben nur der Grundstock. Denn den genauen Leistungsumfang vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherungsgeber. In der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung ist es darüber hinaus so, dass Sie alle Vorteile der Beihilfe voll nutzen und nur die Differenz von Ihrem Versicherer übernommen wird. Dadurch nutzt Ihre beihilfekonforme private Krankenversicherung alle Vorteile der Beihilfe und kann Ihnen so einen sehr günstigen Tarif anbieten – deutlich günstiger, als dies bei einer gesetzlichen Krankenversicherung der Fall wäre. Dazu kommt natürlich der Faktor, dass Sie mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung nicht nur freie Arzt- und Krankenhauswahl haben. Sie genießen auch alle Vorteile eines Privatversicherten. Dazu gehört auch die freie Wahl der Medikamente und Behandlung. Die private Krankenversicherung übernimmt genau die Kosten, die vertraglich vereinbart sind. Das macht sich vor allem bei Dingen wie Zahnersatz, Sehhilfen, Kuren, Krankenhausaufenthalten und Operationen bemerkbar.
Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung – die Familienversicherung
Es soll natürlich an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass die gesetzliche Krankenversicherung in einem Bereich tatsächlich einen Vorteil bieten kann. Das ist die Familienversicherung.
In der privaten Krankenversicherung ist es so, dass Sie jedes Familienmitglied mit einem eigenen Versicherungsvertrag und einem entsprechenden Versicherungstarif absichern müssen. Als Beamter der Polizei genießen Sie und Ihre Familienmitglieder die Vorteile der Beihilfe Ihres Dienstherrn. Deshalb kommen natürlich auch Ihre Familienmitglieder in den Genuss der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. Beihilfeberechtigte Ehepartner erhalten 70 % der beihilfefähigen Kosten erstattet. Beihilfeberechtigte Kinder sogar 80 % der beihilfefähigen Kosten. Dementsprechend ist die Versicherung für die anderen Familienmitglieder vergleichsweise günstig.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt für seine Familienmitglieder, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, keinerlei zusätzliche Beiträge. Mit dem Beitrag des Pflichtversicherten ist das Anrecht auf Familienversicherung aller Familienmitglieder verbunden. Hier genießen alle Familienmitglieder automatisch den vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Je nach Familienkonstellation kann das im Vergleich zur privaten Krankenversicherung durchaus ein Vorteil sein.
So unterschiedlich können die Leistungen ausfallen
Als Beispiele für den Unterschied zwischen einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenversicherung seien an dieser Stelle einmal zwei Bereiche herausgefiltert.
- Der Zahnarztbesuch
- Eine neue Sehhilfe wird fällig
Sie sind beim Zahnarzt und benötigen eine Behandlung. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, stehen Ihnen ohne Zuzahlung nur die einfachsten Behandlungen zu. Das bedeutet zum Beispiel bei Füllungen nur Amalgam-, Zement- oder einfache Kunststofffüllungen. Wollen Sie eine Keramikfüllung oder eine hochwertige Kunststofffüllung, müssen Sie diese selbst bezahlen.
Als Privatpatient übernimmt die Beihilfe bereits einen Anteil der Kosten. Der Rest wird, je nach vertraglicher Vereinbarung, von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Wie genau Sie Ihre private Krankenversicherung in diesem Bereich kostengünstig und dennoch effektiv aufstellen können, verraten Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gern im persönlichen Beratungsgespräch.
Im Fall einer notwendigen Sehhilfe ist das nicht anders. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt gar keine Kosten mehr, wenn es um eine neue Sehhilfe geht. Anders Ihre private Krankenversicherung. Je nach Tarif und Versicherungsvertrag können teilweise erhebliche Summen von den Kosten einer neuen Brille oder neuer Kontaktlinsen durch Ihre Versicherung getragen werden.