Sollten Sie als Beamter der Feuerwehr mit einer Entscheidung Ihres unmittelbaren Vorgesetzten nicht einverstanden sein, müssen Sie einen vorgeschriebenen Dienstweg einhalten, um gegen diesen vorzugehen. Im ersten Schritt bedeutet das, dass ein Widerspruch eingelegt und gleichsam die Rechtmäßigkeit geprüft wird. Der Gang zum Verwaltungsgericht steht erst an, wenn der Widerspruch zurückgewiesen oder es innerhalb von 3 Monaten keine Entscheidung geben sollte. Dieses Verfahren gilt jedoch nicht in allen Bundesländern. Es kann in einigen auch unmittelbar eine Klage erhoben werden.
Im dienstlichen Bereich
Sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis sind Pflichtverletzungen möglich.
Im Außenverhältnis
Im Unterschied zu einem Arbeitnehmer sind Beamte der Feuerwehr für Schäden, welche diese innerhalb Ihres Dienstes verursachen, selbst verantwortlich. Dabei richten sich die Ansprüche gegenüber Dritten direkt an den Dienstherrn. Sobald Sie als Beamter der Feuerwehr jedoch eine Pflichtverletzung begangen haben, kann der Dienstherr Sie in Regress und in die Haftung nehmen.
Es kann unter Umständen, sollte ein Dienstvergehen festgestellt werden oder bei einer gravierenden privaten Verfehlung, sogar zu einem Disziplinarverfahren kommen. Hierzu muss jedoch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegen. Mit vorsätzlichen Schäden ist gemeint, dass in voller Bewusstheit ein strafbares Ereignis herbeigeführt wird und dessen Folgen in Kauf genommen werden. Grob fahrlässig würden Sie als Beamter der Feuerwehr handeln, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht im schweren Maße vernachlässigen würden.
Im Innenverhältnis
Beamte der Feuerwehr können im Innenverhältnis eine unmittelbare oder mittelbare Pflichtverletzung begehen. Mittelbar zugefügte Schäden sind unter anderem die Beschädigung von dienstlich genutzten Gegenständen. Unmittelbare Schäden ergeben sich hingegen aus Folgeschäden des Handelns.
Im privaten Bereich
Auch im privaten Bereich kann es schnell zu Differenzen und Streitigkeiten kommen, die unerwartet vor Gericht landen. So können Sie als Beamter der Feuerwehr privat in einen Autounfall verwickelt werden oder der Streit mit einem Nachbarn eskaliert. Ohne eine adäquate Rechtsschutzversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort], können Sie als Beamter der Feuerwehr schnell den Kürzeren ziehen, und das kann immense Kosten nach sich ziehen, wie für den eigenen und gegnerischen Anwalt, Sachverständiger, Gutachter und Zeugen.