Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Die Risiken eines Beamten der Feuerwehr sowohl im Dienst als auch im Privatleben unterscheiden sich maßgeblich von denen eines Arbeitnehmers in der freien Wirtschaft. Beamte der Feuerwehr unterliegen einer besonderen Haftungssituation, die eine spezielle Rechtsschutzversicherung unabdingbar macht. Sie als Beamter der Feuerwehr stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und Ihr Dienstherr ist entweder Bund, Länder, Gemeindeverbände oder Gemeinden. Natürlich kann es dennoch passieren, dass Sie als Beamter der Feuerwehr mit Ihrem Dienstherrn in einen arbeitsrechtlichen Streit geraten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen wissen, dass sich die Klagen vor Gericht in den letzten Jahren kontinuierlich gehäuft haben.

Arbeitsrechtliche Differenzen zwischen Beamten der Feuerwehr und dem Dienstherrn

Sie als Beamter der Feuerwehr bleiben bei einer Klage anonym. Diese Besonderheit ergibt sich daraus, dass Sie nicht gegen einen Vorgesetzten oder Geschäftsführer klagen, sondern direkt gegen den Staat. Somit belastet eine Klage Ihren Arbeitsalltag nicht. Am häufigsten ist die Anfechtungsklage. Hiermit hat der Beamte der Feuerwehr die Möglichkeit direkt gegen erteilte Maßnahmen, wie eine Versetzung, zu klagen. Ziel dabei ist es, dass die Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Eine weitere Form ist die Verpflichtungsklage. Bei dieser klagen Sie als Beamter der Feuerwehr gegen einen abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakt, wie bei Genehmigungen, Erlaubnissen oder Zulassungen. Die Leistungsklage hat das Ziel beim Dienstherrn eine Leistung oder die Unterlassung einer Leistung zu erwirken.

Vorgehensweise des Beamten der Feuerwehr bei einer Klage

Sollten Sie als Beamter der Feuerwehr mit einer Entscheidung Ihres unmittelbaren Vorgesetzten nicht einverstanden sein, müssen Sie einen vorgeschriebenen Dienstweg einhalten, um gegen diesen vorzugehen. Im ersten Schritt bedeutet das, dass ein Widerspruch eingelegt und gleichsam die Rechtmäßigkeit geprüft wird. Der Gang zum Verwaltungsgericht steht erst an, wenn der Widerspruch zurückgewiesen oder es innerhalb von 3 Monaten keine Entscheidung geben sollte. Dieses Verfahren gilt jedoch nicht in allen Bundesländern. Es kann in einigen auch unmittelbar eine Klage erhoben werden.

Im dienstlichen Bereich

Sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis sind Pflichtverletzungen möglich.

Im Außenverhältnis

Im Unterschied zu einem Arbeitnehmer sind Beamte der Feuerwehr für Schäden, welche diese innerhalb Ihres Dienstes verursachen, selbst verantwortlich. Dabei richten sich die Ansprüche gegenüber Dritten direkt an den Dienstherrn. Sobald Sie als Beamter der Feuerwehr jedoch eine Pflichtverletzung begangen haben, kann der Dienstherr Sie in Regress und in die Haftung nehmen. 

Es kann unter Umständen, sollte ein Dienstvergehen festgestellt werden oder bei einer gravierenden privaten Verfehlung, sogar zu einem Disziplinarverfahren kommen. Hierzu muss jedoch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegen. Mit vorsätzlichen Schäden ist gemeint, dass in voller Bewusstheit ein strafbares Ereignis herbeigeführt wird und dessen Folgen in Kauf genommen werden. Grob fahrlässig würden Sie als Beamter der Feuerwehr handeln, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht im schweren Maße vernachlässigen würden.

Im Innenverhältnis

Beamte der Feuerwehr können im Innenverhältnis eine unmittelbare oder mittelbare Pflichtverletzung begehen. Mittelbar zugefügte Schäden sind unter anderem die Beschädigung von dienstlich genutzten Gegenständen. Unmittelbare Schäden ergeben sich hingegen aus Folgeschäden des Handelns.

Im privaten Bereich

Auch im privaten Bereich kann es schnell zu Differenzen und Streitigkeiten kommen, die unerwartet vor Gericht landen. So können Sie als Beamter der Feuerwehr privat in einen Autounfall verwickelt werden oder der Streit mit einem Nachbarn eskaliert. Ohne eine adäquate Rechtsschutzversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, können Sie als Beamter der Feuerwehr schnell den Kürzeren ziehen, und das kann immense Kosten nach sich ziehen, wie für den eigenen und gegnerischen Anwalt, Sachverständiger, Gutachter und Zeugen.

Rechtsschutzversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind bereits seit 140 Jahren Partner des Öffentlichen Dienstes und bieten zusammen mit den Experten von ROLAND eine umfassende Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr an. Sie erhalten den bestmöglichen Schutz und die hervorragende Vertretung der Interessen und das zu attraktiven Konditionen. Bei uns sind Sie maximal flexibel: Die Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung lassen sich ganz an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. 

Die Vorteile der ROLAND Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr:

  • Ihren Bedürfnissen angepasst: flexibles Baustein-System
  • Familienversicherung: Ehe-/Lebenspartner können mitversichert werden
  • Mitversicherung der Kinder, solange sie unverheiratet sind und keine dauerhafte Berufstätigkeit ausüben
  • Single-Verträge für Alleinerziehende zu kostengünstigen Beiträgen
  • Selbstbeteiligungen können in verschiedenen Varianten gewählt werden

Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung

Sobald eine Klage gegen Sie verhängt wird, prüfen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen innerhalb der Rechtsschutzversicherung, ob diese berechtigt oder unberechtigt ist und weisen ungerechtfertigte Anschuldigungen zurück – auch um Ihren guten Ruf als Beamter der Feuerwehr zu wahren. 

Sie als Beamter der Feuerwehr profitieren von der individuellen Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen durch die maßgeschneiderten Lösungen und des innovativen Baustein-Systems der ROLAND. Mögliche Bausteine:

  • Baustein Beruf: Unter anderem Vorwurf eines Dienstvergehens
  • Baustein Verkehr: Wie bei Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall
  • Baustein Immobilie: Unterstützung bei überhöhten Mietforderungen Ihres Vermieters oder plötzlicher Kündigung Ihres Mietvertrags

Ergänzungsbausteine:

  • Baustein Plus Privat: Festlegung höherer Versicherungssummen
  • Baustein JurWay privat: Großes Service-Paket für alle Rechtsfragen auf verschiedenen Kommunikationswegen
  • Baustein StrafrechtPlus privat: Sollte man Ihnen eine vorsätzliche Straftat vorwerfen
  • Baustein 55+: Rechtsbeistand bei der betrieblichen Altersversorgung oder wenn Ihnen als Beamter der Feuerwehr die Beihilfe verweigert wird

Bei Rechtsfragen ist oft nicht entscheiden, ob Sie selbst im Recht sind, sondern, ob Sie die finanziellen Mittel habe Ihr Recht durchzusetzen. Mit der Rechtsschutzversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen in Zusammenarbeit mit ROLAND brauchen Sie vor den finanziellen Belastungen nicht zurückschrecken und haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite, der sich für Ihr Anliegen einsetzt. Die Rechtsschutzversicherung von ROLAND übernimmt für Sie als Beamter der Feuerwehr alle Ihre Kosten für Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen- und Anwaltskosten – bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei. 

Ihre Vorteile unserer Rechtsschutzversicherung:

  • 24 Stunden Service-Hotline und Online-Kunden-Service
  • Übernahme der Kosten eines unabhängigen Anwalts, des Gerichtsverfahrens, Gutachter und Zeugen
  • Schnelle Rechtsauskunft durch die telefonische Erstberatung JurLine

Angebot für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf oder Probe

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen wissen, dass für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf oder Probe noch das Risiko der Kündigung besteht. Sie als Berufsanfänger haben nicht die gleichen Rechte, wie Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit, und benötigen daher eine spezielle Rechtsschutzversicherung. Mit der Rechtsschutzversicherung unseres Partners ROLAND können Sie sich als Beamter der Feuerwehr zu Beginn Ihre Laufbahn flexibel und individuell an die jeweilige persönliche Situation angepasst absichern.

Fazit

Niemand ist vor Rechtsstreitigkeiten gewappnet, auch Sie als Beamter der Feuerwehr können, ob verschuldet oder unverschuldet, schnell in gerichtliche Auseinandersetzungen involviert sein. Ohne professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt wird es nahezu unmöglich Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Die Kosten für einen Anwalt sollten jedoch nicht unterschätzt werden und können zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. Daher scheuen viele den Gang und nehmen Entscheidungen in Kauf, welche hätten anders ausgehen können. Mit einer Rechtsschutzversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, müssen Sie als Beamter der Feuerwehr nicht auf Ihr Recht verzichten und bleiben finanziell abgesichert.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie über Ihre Möglichkeiten im Bereich der Rechtsschutzversicherung. Nehmen Sie jederzeit mit unseren kompetenten Mitarbeitern unverbindlichen Kontakt auf.

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