DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen über die gesetzliche oder private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Der Vergleich: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Generell lässt sich sagen, dass ein direkter Vergleich zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung schwierig ist, denn beide arbeiten nach einem anderen System. Dennoch gibt es besonders für Beamte der Feuerwehr einige Vor- und Nachteile bei den unterschiedlichen Versicherungsmodellen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung, welche wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen samt einem Überblick nachfolgend vorstellen möchten.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung im Überblick
Allgemeine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber alle Zügel in der Hand und gibt Regelungen und Bestimmungen vor. Damit haben die Versicherten keinerlei Mitspracherecht bei der Auswahl der Leistungen. Alle Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten genau festgelegte, einheitliche Leistungen, unabhängig von den Beträgen oder den Leistungen, die tatsächlich in Anspruch genommen werden. Diese können auch nicht garantiert werden, denn sobald das festgelegte Budget aufgebraucht ist, können Leistungen gekürzt und Versorgungen verweigert werden. Weiterhin besteht nur der Anspruch auf die günstigsten Leistungen und nur die Behandlung bei Kassenärzten. Wünschen Sie sich mehr Leistungen, besteht nur die Möglichkeit private Krankenzusatzversicherungen abschließen.
Versicherungsbedarf Zahnarzt
Sie wissen es selbst oder haben es zumindest schon einmal gelesen: Zahnersatz ist teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt 50 % der Regelversorgung. Alles, was über diese Regelversorgung hinausgeht, muss aus eigener Tasche gezahlt werden.
Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr in einer privaten Krankenkasse versichert sind, profitieren Sie vom Individualprinzip. Der Leistungsumgang bei einer privaten Krankenversicherung wird in einem Vertrag festgehalten und individuell geregelt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen als starker Partner des öffentlichen Dienstes, bieten Ihnen mit der privaten Krankenversicherung Vision B einen speziellen Beamtentarif, bei dem Sie sich ganz nach dem persönlichen Bedarf zwischen drei Varianten entscheiden können.
Thema Altersversorgung
Heute ist das Thema Altersvorsorge wichtiger denn je. Immer weniger Menschen zahlen bereits jetzt, bedingt durch den demografischen Wandel, in die Kassen ein und gleichzeitig steigt die Zahl der Personen die Leistungen beziehen. Vor allem die steigende Zahl der älteren Bevölkerung ist eine gewaltige Herausforderung, da diese oft intensivere und häufigere ärztliche Behandlungen benötigen. Das bei der gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip greift, müssen mit den Beiträgen aller Versicherten die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Damit ist es unvermeidbar, dass Beiträge steigen oder Leistungen gekürzt werden. Im Alter kommen bei der privaten Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, die Altersrückstellungen zum Tragen. Diese bilden Sie als Beamter der Feuerwehr während der Laufzeit automatisch mit Ihren Beiträgen. Im Ruhestand werden diese nun nach und nach aufgelöst und sorgen damit für stabile Beiträge und unveränderte Leistungen.
Tarif Vision B von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Beamte der Feuerwehr
Die Leistungen aller Tarife von Vision B im Überblick:
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
- Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
- Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)
Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen rechnen Sie als Beamter der Feuerwehr alle in Anspruch genommenen Leistungen mit Ihrem Arzt ab. Sie erhalten eine Rechnung, welche Sie im Anschluss bei Ihrer Beihilfestelle und der Krankenkasse einreichen können. Damit erhalten Sie die Kosten nach Vereinbarung erstattet.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Arzt die Kosten der Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab.
Sie als Beamter der Feuerwehr und Versicherter in der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Anspruch auf die Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Sie haben freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und den besten Medikamenten. Ärzte und Krankenhäuser können selbst gewählt werden.
Zudem profitieren Sie als Privatpatient von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe.
Wir beraten Sie gern
Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie über Ihre Möglichkeiten der Absicherung in einer privaten Krankenversicherung als Beamter der Feuerwehr.
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 14:00
sowie nach Vereinbarung
