Welche Voraussetzungen gelten bei den Krankenversicherungen?
Gesetzliche Krankenversicherung
Alle Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 62.550 € im Jahr liegt, haben die Pflicht sich innerhalb einer gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Sobald diese Grenze überschritten wird, ist der Eintritt in eine private Krankenversicherung möglich. Beamte der Feuerwehr können aufgrund Ihres besonderen Dienstverhältnisses hingegen frei wählen, ob Sie einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung beitreten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss jeder Antragsteller aufgenommen werden.
Private Krankenversicherung
Sie als Beamter der Feuerwehr haben gegenüber Ihrem Dienstherrn den Anspruch auf Krankenversorgung. Dieser gewährt Ihnen innerhalb seiner Pflicht Beihilfe oder Heilfürsorge. Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr Beihilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die Restkosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, absichern. Die Aufnahmen in eine private Krankenversicherung gestaltet sich umfangreicher, als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Zunächst wird bei Ihnen als Antragsteller der Gesundheitszustand geprüft und das Alter erfasst. Eventuell kann das zu einer Ablehnung führen oder die Beträge werden mit immensen Risikozuschläge erfasst. Mit der sogenannten Öffnungsaktion bieten Ihnen als Beamter auf Widerruf, Beamtenanfänger und ihren Angehörigen einige private Krankenversicherungen, wie auch von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, einen leichteren Zugang zu einer privaten Absicherung. Vor allem dann, wenn bereits Vorerkrankungen vorliegen, kann sich das lohnen.
Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr einen Antrag stellen möchten, muss das innerhalb der ersten sechs Monate der Beihilfeberechtigung erfolgen. Andere Fristen gelten nur für freiwillige Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Vorteile der Öffnungsaktion, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen:
- Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
- Keine Leistungsausschlüsse
- Maximale Höhe von Risikozuschlägen, die 30 % des tariflichen Beitrags betragen
Wie gestalten sich die Beiträge?
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach Ihrem Einkommen. Sie als Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von 50 % auf die monatlichen Beiträge. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen geben Ihnen als Beamter der Feuerwehr zu bedenken, dass Sie keinen Anspruch auf Beihilfe haben, wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Der Dienstherr beteiligt sich nicht wie der klassische Arbeitgeber an den Kosten, sondern Sie kommen alleine für die Aufwendungen auf.
Für die Betragsberechnung einer gesetzlichen Krankenversicherung werden folgende Einkünfte herangezogen:
- Gehalt
- gesetzliche Rente oder Versorgungsbezüge
- zusätzliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei Rentnern
- Kapitaleinkünften
- Vermietung und Verpachtung
Jederzeit können Zusatzbeiträge von der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung basieren die Beiträge auf Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie auf den vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei Ihnen als Beamter der Feuerwehr werden nur die Kosten abgesichert, welche von der Beihilfe nicht erstattet werden. Sie selbst können entscheiden, um welche es sich dabei handeln soll. 10 % der Beiträge der privaten Krankenversicherung werden für Altersrückstellungen erhoben, welche Ihnen später stabile Beiträge sichern.
Damit ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen keine Vollkostenversicherung und Sie als Beamter der Feuerwehr profitieren von geringen Beiträgen. Auch Ihre Kinder und Ihr Ehepartner mit Beihilfeberechtigung profitieren von unseren speziellen Beamtentarifen.