DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen über Beamte der Feuerwehr im Ruhestand

Der Beamte der Feuerwehr im Ruhestand im Überblick

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr in den Ruhestand gehen, endet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht. Das besondere Dienstverhältnis mit den Rechten und Pflichten gilt ein Leben lang. Durch das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen Ihnen als Beamter der Feuerwehr und Ihrem Dienstherrn ist dieser verpflichtet Sie lebenslang finanziell abzusichern. Sie als Beamter der Feuerwehr im Ruhestand haben neben dem Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation, auch Anspruch auf Ruhegehalt sowie Krankheitsfürsorge in Form der Beihilfe.

Bei der Alimentation handelt es sich um eine Kombination aus Grundabsicherung und einer betrieblichen Altersvorsorge.

Zur Alimentation gehören:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Nur bei einer Entlassung eines Beamten der Feuerwehr auf Widerruf oder bei Aberkennung des Ruhegehalts kann die Versorgungspflicht erlöschen.

Besonderheiten für Beamte der Feuerwehr im Ruhestand im Detail

Ruhegehalt

Nicht nur in der privaten Wirtschaft, auch bei der Beamtenversorgung wird der Ruhegehaltssatz immer weiter gekürzt. Heute erhalten Sie als Beamter der Feuerwehr im Ruhestand 71,75 % Ihrer letzten Bezüge. Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, reicht das keineswegs aus. Aus diesem Grund geben wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zu bedenken, dass es immer wichtiger wird, sich frühzeitig eine private Rente aufzubauen oder für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit vorzusorgen.

Dabei gelten als Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes:

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Sie haben kein Anrecht auf Ruhegehalt bei:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Der Unterschied zwischen Altersrente und Ruhegehalt

Man kann die Altersrente eines Arbeitnehmers und die Versorgung von Ihnen als Beamter der Feuerwehr im Ruhestand schwerlich vergleichen. Sie als Beamter der Feuerwehr kommen jedoch besser weg, da Sie einen Anspruch auf Mindestversorgung haben.

Mindestversorgung

Mit der amtsabhängigen Mindestversorgung wird ein definierter Mindestwert bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall festgelegt, welcher nicht unterschritten werden darf. Dieser liegt bei 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Auf Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A 4 beträgt die amtsunabhängige Mindestversorgung 65 % der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus dieser Endstufe zuzüglich 30,68 €. Werden Sie als Beamter der Feuerwehr durch einen Dienstunfall vorzeitig dienstunfähig, gilt ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %. Wenn der Höchstversorgungssatz von 71,75 % nicht überschritten wird, werden Ihnen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen nicht auf das Ruhegehalt angerechnet.

Der Beamte der Feuerwehr in Ruhestand

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen geben Ihnen nachfolgend einen Überblick über alles Wissenswerte zum Beamten der Feuerwehr im Ruhestand. Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr eine Regelaltersgrenze erreicht haben, werden Sie in den Ruhestand versetzt. Auch bei dauerhafter Dienstunfähigkeit oder infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung des Beamten auf Probe ist diese Versetzung möglich. Eine einheitliche Regelung der Altersobergrenzen gibt es nicht und so variiert diese von Bundesland zu Bundesland. Doch überall haben Sie als Beamter der Feuerwehr erst nach fünfjähriger Dienstzeit Anspruch auf Ruhegehalt. Eine Ausnahme bildet die Dienstbeschädigung, die Sie sich als Beamter der Feuerwehr ohne eigenes Verschulden zugezogen haben. Hier gilt die Wartezeit sofort als erfüllt.

Sollten Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, besteht die Möglichkeit bei Wiedererlangen der Dienstfähigkeit zurück in den Dienst als Beamter der Feuerwehr zu kehren. Wenn ein Beamter der Feuerwehr ohne dienstliche Gründe von sich aus seine Beamtenlaufbahn beenden möchte, besteht der Anspruch auf Altersgeld. Allerdings bedingt das, dass Sie eine Dienstzeit von sieben Jahren, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund, absolviert haben. Für das Altersgeld muss jedoch die Regelaltersgrenze erreicht werden.

Unterhaltsbeitrag

Sollten Sie als Beamter der Feuerwehr in den ersten fünf Dienstjahren dienstunfähig werden, ohne die gesetzliche Altersgrenze zu erreichen und als Beamter auf Probe die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden Sie ohne Anspruch auf Ruhegehalt aus dem Dienst entlassen. Sie erhalten nach Ermessen einen Unterhaltsbeitrag bis maximal zur Höhe des Ruhegehalts.

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Wichtige Versicherungen für Beamte der Feuerwehr im Ruhestand

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind seit mehr als 150 Jahren vertrauensvoller Partner der optimalen Absicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie als Beamter der Feuerwehr in jeder Phase Ihrer Laufbahn haben besondere Ansprüche an Versicherungen.

Krankenversicherung

Haben Sie als Beamter der Feuerwehr in Ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge erhalten, geht diese im Ruhestand in den Anspruch auf Beihilfe über. Damit erstattet Ihnen der Dienstherr maximal 70 % der Kosten im Krankheits-, Pflege- und Todesfall.

Die verbleibenden 30 % müssen Sie als Beamter der Feuerwehr im Ruhestand mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung absichern. Mit zunehmendem Alter ist der Eintritt in eine private Krankenversicherung deutlich schwieriger und wahrscheinlich mit immensen Zuschlägen verbunden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legen Ihnen daher nahe, rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.

Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sichern Sie sich als Beamter der Feuerwehr bereits in jungen Jahren die garantierte und problemlose Aufnahme in die private Krankenversicherung ohne Wartezeit. Zudem profitieren Sie so von günstigen Konditionen, da mit Abschluss das Alter und der Gesundheitszustand sowie der vereinbarte Leistungsumfang bei Eintritt zur Berechnung herangezogen werden.

Sie als Beamter der Feuerwehr können zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft wählen:
Wenn Sie nur einen kurzen Zeitraum zwischen Abschluss der Anwartschaft und Umwandlung in die private Krankenversicherung überbrücken müssen, empfehlen wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die kleine Anwartschaftsversicherung. Hier wird nur Ihr Gesundheitszustand eingefroren. Dieser wird dann zusammen mit dem aktuellen Alter und dem gewünschten Leistungsumfang zur Berechnung genutzt. Bei einem kurzen Zeitraum fällt das Alter jedoch kaum ins Gewicht. Zudem profitieren Sie als Beamter der Feuerwehr von den geringen Beiträgen der Anwartschaft, welche nur die Verwaltungskosten abdecken.

Auch wenn die Beiträge bei einer großen Anwartschaft höher liegen, bilden Sie mit diesen bereits Altersrückstellungen. Neben Ihrem Gesundheitszustand wird auch das Alter konserviert und später als Basis der Konditionen herangezogen. Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr später in den Ruhestand gehen, werden die Altersrückstellungen nach und nach aufgelöst und sorgen so für stabile Beiträge, trotz höherer Versorgungsleistungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen die große Anwartschaft bei längeren Zeiträumen bis zum Eintritt in die private Krankenversicherung.

Private Altersvorsorge für Beamte der Feuerwehr

Möchten Sie als Beamter der Feuerwehr im Ruhestand weiterhin Ihren sorgenfreien Lebensstandard genießen, ist eine private Altersvorsorge unbedingt notwendig. Auch wenn die Altersversorgung von Beamten der Feuerwehr über dem Niveau eines Arbeitnehmers liegt, müssen auch Sie mit einer Versorgungslücke rechnen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bieten Ihnen mit unseren unterschiedlichen Varianten der Altersvorsorge die Möglichkeit diese Lücken optimal und individuell zu schließen:

  • Relax-Rente
    Sicherheit und die Chance auf Rendite erhalten Sie mit der Relax-Rente, welche während der Laufzeit an Ihren persönlichen Bedarf flexibel angepasst werden kann.
  • Privat Rente
    Bei der Relax Privat Rente kombinieren Sie Sicherheit mit Renditechancen und bleiben mit dem Baukastenprinzip flexibel.
  • Fonds-Privatrente
    Mit der Fonds-PrivatRente erhalten Sie eine Vorsorgekombination aus einem individuellen Fonds-Mix aus bis zu drei Investmentstrategien.
  • Portfolio Plus Police
    Maximal flexibel: Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie Ihr Geld flexibel anlegen und dabei Steuern sparen.
  • Rürup-Rente
    Nutzen Sie als Beamter der Feuerwehr die Vorteile der steuerlich begünstigten Rürup Rente als private Altersvorsorge. Geeignet vor allem für Menschen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase.
  • Riester-Rente
    Sichern Sie sich die Vorteile einer RiesterRente der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Die Riester-Rente lohnt sich meist zweifach: durch Zulagen und Steuervorteile.

Wir beraten Sie gern

Zusammen finden wir die passenden Versicherungen für Sie als Beamter der Feuerwehr. Gerne beraten wir Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bei einem individuellen Termin.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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