DBV Bremen fair Finanzpartner Feuerwehr Kleine Anwartschaftsversicherung

DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen Kleine Anwartschaftsversicherung

DBV Bremen fair Finanzpartner Feuerwehr Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich als Beamter der Feuerwehr schon zu einem frühen Zeitpunkt die garantierte und problemlose Aufnahme in eine private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen. Der Abschluss der kleinen Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Sie als Beamter der Feuerwehr bereits in der Ausbildung oder in der Probezeit möglich und auch anzuraten. Obwohl Sie hier Anspruch auf Heilfürsorge haben, benötigen Sie spätestens ab dem Ruhestand und mit Anspruch auf Beihilfe eine private beihilfekonforme Krankenversicherung. Zur Beitragsbemessung werden Ihr Gesundheitszustand, Ihr Alter und der gewählte Leistungsumfang herangezogen.

Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung profitieren Sie als Beamter der Feuerwehr von den geringen Beiträgen. Hiermit werden lediglich die Verwaltungskosten abgedeckt. Bei der großen Anwartschaftsversicherung bilden Sie gleichzeitig bereits Altersrückstellungen. Es kann vorkommen, dass Sie während Ihres Dienstes die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung für eine gewisse Zeit unterbrechen müssen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen jedoch dringend davon ab die kleine Anwartschaftsversicherung zu kündigen. Bei erneutem Abschluss führt das gestiegene Alter zu einem geänderten Gesundheitszustand, der nun berücksichtigt wird. Wenn Sie eine große Anwartschaft kündigen, sind alle Ihre bisher gebildeten Altersrückstellungen weg. Diese können Sie zu anderen Versicherungen nicht mitnehmen.

Die kleine Anwartschaftsversicherung empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie als Beamter der Feuerwehr einen kurzen Zeitraum, wie zum Beispiel bei einer kurzzeitigen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, überbrücken müssen. Möchten Sie dann wieder in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zurückkehren, ist das mit der kleinen Anwartschaftsversicherung für Sie als Beamter der Feuerwehr ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustandes möglich. Ebenso profitieren Sie als Beamter der Feuerwehr von der kleinen Anwartschaftsversicherung, wenn Sie während der Ausbildung Heilfürsorge beziehen und ab der Verbeamtung Anspruch auf Beihilfe haben.

Der Unterschied zwischen einer kleinen Anwartschaftsversicherung und einer großen Anwartschaft liegt darin, dass bei der kleinen Anwartschaftsversicherung das Alter nicht festgehalten wird. Dieses dient bei Umwandlung in die private Krankenversicherung ebenso wie der Gesundheitszustand zur Berechnung des Beitrags. Bei den wenigen Jahren fällt das jedoch nicht ins Gewicht. Vergessen Sie nicht, dass die kleine Anwartschaftsversicherung keine Krankenversicherung darstellt und Sie damit keinen Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall haben.

Anwärter und die kleine Anwartschaftsversicherung

Sie als Beamter der Feuerwehr erhalten in den meisten Bundesländern während Ihrer Ausbildung und Probezeit Heilfürsorge. Im Rahmen dieser werden die Kosten im Krankheitsfall komplett von Ihrem Dienstherrn getragen. Beamte der Feuerwehr brauchen zu diesem Zeitpunkt keine zusätzliche Krankenversicherung. Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit berufen werden, jedoch spätestens ab der Pension greift die Beihilfe und Ihnen werden nur noch 70 % der Kosten bei Krankheits-, Pflege- und im Geburtsfall sowie für Vorsorgemaßnahmen vom Dienstherrn erstattet. Die Restkosten von 30 % müssen Sie mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abdecken. Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung können Sie sich schon zu Beginn Ihrer Laufbahn als Beamter der Feuerwehr den frühzeitigen und garantierten Eintritt in die private Krankenversicherung zu den bestmöglichen Konditionen sichern.

Haben Sie als Feuerwehrbeamter in der Ausbildung eine kleine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, sollten Sie diese spätestens am Ende Ihrer Probezeit, wenn weiterhin Anspruch auf Heilfürsorge besteht, in eine große Anwartschaft umwandeln. Werden Sie nach der Ausbildung beihilfeberechtigt, kann die kleine Anwartschaftsversicherung problemlos in die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen umgewandelt werden.

Der spätere Zugang zur hochwertigen Gesundheitsversorgung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen wird mit der Anwartschaft garantiert. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands während der Dauer der kleinen Anwartschaftsversicherung hat keinen Einfluss auf den späteren Beitrag zur Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch weitere Fragen zur kleinen Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir freuen uns auf Sie!

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