Einfacher Dienst
Sind Sie im einfachen Dienst als Verwaltungsbeamter tätig, arbeiten Sie etwa als Aufseher, Wachtmeister oder Oberaufseher. Weitere Amtsbezeichnungen sind Hauptamtsgehilfe oder Hauptwachtmeister. Der Dienstherr bezahlt bei Verwaltungsbeamten im einfachen Dienst nach den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5. Bei entsprechender Eignung haben Sie die Option, in den mittleren Dienst zu wechseln. Im einfachen Dienst erhalten Sie Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn.
Damit übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Arzt- oder Krankenhauskosten für Sie. Für den verbleibenden Eigenanteil schließen Sie am besten einen Beihilfetarif der DBV ab. Welche Möglichkeiten Sie haben, erläutern Ihnen gern die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.
Mittlerer Dienst
Als Verwaltungsbeamter im mittleren Dienst sind Sie beispielsweise als Polizeiwachtmeister, Zollhauptsekretär oder Amtsinspektor tätig. Der Dienstherr bezahlt im mittleren Dienst nach den Besoldungsgruppen A 5 bis A 9. Haben Sie sich für eine mittlere Beamtenlaufbahn entschieden, gibt es den mittleren technischen und nichttechnischen Dienst. In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit, in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Unabhängig von Ihrer Laufbahnwahl sollten Sie sich für einen Gesundheitsschutz der DBV entscheiden.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen arbeitet bereits seit mehreren Jahren als Spezialanbieter für den Öffentlichen Dienst und bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Beamtenvorsorge.
Gehobener Dienst
Im gehobenen Dienst werden Sie nach den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 bezahlt. Schlagen Sie diese Laufbahn ein, ist ein Studium erforderlich. Sie sind dann etwa als Oberinspektor, Kriminalkommissar oder Amtmann tätig. Im gehobenen Dienst haben Sie ebenfalls Anspruch auf Beihilfezahlungen Ihres Dienstherrn. Um die Versorgungslücke zu schließen, stehen verschieden Tarife der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zur Wahl.
Höherer Dienst
Für die Laufbahn im höheren Dienst ist ein Studium Voraussetzung. Sie werden nach den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 bezahlt und arbeiten als Schulrat, Regierungsrat oder Abteilungsdirektor. Als Verwaltungsbeamter sind Sie also in einer Führungsposition tätig. Idealerweise denken Sie daher nicht nur an eine private Krankenversicherung, sondern auch an eine Diensthaftpflichtversicherung. Gern informiert Sie die DBV deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen über die Versicherungsmöglichkeiten im höheren Dienst.