Was genau bringt die Anwartschaftsversicherung?
Die Anwartschaft hat für Sie als Versicherungsnehmer direkt mehrere Vorteile. So können Sie sich beispielsweise schon in jungen Jahren einen guten Tarif bzw. niedrige Beiträge für einen späteren Eintritt in die private Krankenversicherung sichern. Um die Wichtigkeit einer solche Anwartschaftsversicherung zu verstehen, muss man wissen, wie die Beiträge für die private Krankenversicherung berechnet werden.
Wichtig für die konkrete Berechnung der Beiträge eines Versicherten sind drei Faktoren:
- Das Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung
- Der Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung
- Die vereinbarten Leistungen und Selbstbehalte
Vor allem Alter und Gesundheitszustand sind Faktoren, die sich im Laufe der Zeit ändern und die Beiträge damit bei einem späteren Eintritt in die Versicherung deutlich in die Höhe treiben können. So sind die Beiträge für einen Beamten der Polizei, der zehn Jahre im Vollzugsdienst war und dabei manche Verletzung davongetragen hat, deutlich höher, als sie es für einen jungen Beamten zur Probe wären, der direkt nach dem Abschluss seines Vorbereitungsdienstes die beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließt.
Wenn Sie nun allerdings nach dem Vorbereitungsdienst erst einmal Berechtigter der freien Heilfürsorge sind, haben Sie keinen Anspruch auf Beihilfe und benötigen dementsprechend auch keine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Um sich nun dennoch die günstigen Beitragssätze aus jungen und gesunden Jahren zu sichern, haben Sie die Möglichkeit, eine Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abzuschließen. Diese berechtigt Sie zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung und oftmals auch unter Berücksichtigung des Alters bei Abschluss der Anwartschaft in die private Krankenversicherung einzumünden.
Was ist der Unterschied zwischen einer kleinen Anwartschaft und einer großen Anwartschaft
Man unterscheidet zwischen einer kleinen Anwartschaftsversicherung und einer großen Anwartschaftsversicherung. In der kleinen Anwartschaftsversicherung wird der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung hinterlegt. Nicht aber das Alter. Das hat einen einfachen Hintergrund.
In der privaten Krankenversicherung ist es so, dass Sie als Versicherungsnehmer mit Ihren eigenen Beiträgen Ihre Ausgaben erwirtschaften. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Personen mit großem Einkommen für Versicherte mit kleinen oder gänzlich ohne Einkünfte die Beiträge mit entrichten, errechnet sich hier Ihr Beitrag nicht nach Ihrem Einkommen. Allein die gewünschten Leistungen und die Wahrscheinlichkeit, wie häufig Sie eine Behandlung benötigen spielen eine Rolle bei der Findung des Beitragssatzes.
Mit zunehmendem Alter setzen auch immer öfter gesundheitliche Beschwerden ein. Aus diesem Grund werden bei Menschen, die in jungen Jahren in eine private Krankenversicherung eintreten, schon früh von den gezahlten Beiträgen Rücklagen fürs Alter gebildet. Diese sollen sicherstellen, dass Sie auch im Alter keine starken Beitragssteigerungen fürchten müssen. So wird ein Polster angelegt, dass Sie bei häufigeren Erkrankungen und notwendigen Behandlungen im Alter nach und nach aufbrauchen können, ohne dass hier Beitragssteigerungen zu befürchten sind.
Steigen Sie allerdings erst in einem vergleichsweise hohen Alter in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ein, fehlt diese Zeit der Rücklagenbildung. Dann sind die Beiträge von vorn herein vergleichsweise hoch, da auch das Kostenrisiko auf Seiten des Versicherers entsprechend hoch ist.
In der kleinen Anwartschaftsversicherung der DBV sind die Beiträge für die Anwartschaft sehr niedrig. Hier werden nur geringe Verwaltungsgebühren fällig. Da diese nicht ausreichen, um Rücklagen für das Alter zu bilden, wird das tatsächliche Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt.
In der großen Anwartschaft hingegen zahlen Sie auch Rücklagen fürs Alter in Beiträgen zur Anwartschaft. Aus diesem Grund gilt in dem Fall das Alter, mit dem Sie die große Anwartschaft abgeschlossen haben, auch als Eintrittsalter in die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.