Die Beihilfe
Was ist das eigentlich?
Im Gegensatz zur freien Heilfürsorge, bei der alle Kosten übernommen werden, zahlt die Beihilfe nur einen Teil Ihrer Aufwendungen. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, bestimmt sich durch den sogenannten Beihilfesatz. Dieser ist in allen Bundesländern einheitlich, die Beihilfesätze betragen bundesweit:
- Für Beamte der Polizei ohne Kinder: 50 Prozent
- Für Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent
- Für den Ehegatten des Beamten, sofern privatversichert: 70 Prozent
- Für die Kinder des Beamten: jeweils 80 Prozent
- Für Beamte im Ruhestand: 70 Prozent
Zu den genannten Sätzen werden die Kosten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen, ohne dass Sie dafür eigene Beiträge zahlen müssen. Hatten Sie zum Beispiel Aufwendungen von 100 Euro und haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent, zahlt die Beihilfestelle die Hälfte der Kosten – also 50 Euro. Für den verbleibenden Teil benötigen Sie eine Krankenversicherung. Hier kommt die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ins Spiel.