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DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen – Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten

Warum eine Versicherung für Wehrdienstleistende und Reservisten?

Auch als freiwillig Wehrdienstleistender oder Reservist gelten für Sie die Vorschriften einer besonderen Berufsgruppe. Durch die Besonderheiten dieses Soldatenverhältnisses sind besondere Absicherungen absolut zu empfehlen. Das ist für uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Grund genug, Ihnen verschiedene, unentbehrliche Absicherungen für Wehrdienstleistende und Reservisten vorzustellen.

Besonderheiten bei Wehrdienstleistenden und Reservisten

Sie erhalten lediglich Ihre Bezüge, aber Ihr Dienstherr sichert Sie als Wehrdienstleistender oder Reservist kaum ab. Sollte beispielsweise nach einem Unfall im Dienst einmal eine Dienstunfähigkeit eintreten, lässt Ihnen Ihr Dienstherr keine Leistungen zukommen. In der Regel entlässt man Sie sogar aus dem Soldatenverhältnis und versichert Sie in den gesetzlichen Sozialversicherungen nach.
 
Bei der Verrichtung Ihres Dienstes sind Sie zahlreichen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Außerdem können Sie sich nach dem freiwilligen Dienst weiter bei der Bundeswehr verpflichten. Dadurch entsteht der Bedarf zu Absicherungen für Wehrdienstleistende und Reservisten, die auf die Besonderheiten, Bedürfnisse, Rechte und Pflichten des Dienstes in der Truppe zugeschnitten sind.
 
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen hält diese Versicherungen für Wehrdienstleistende und Reservisten für sehr wichtig:

Die Diensthaftpflichtversicherung

Das ist eine ideale Möglichkeit, sich gegen Schadenersatz-, Regressforderungen und anderen Ansprüchen Dritter abzusichern, die aufgrund eines von Ihnen verursachten Schadens erhoben werden. Allerdings springt eine Diensthaftpflichtversicherung nur für im Dienst verursachte Schäden ein. Für den außerdienstlichen Bereich wäre eine separate Privat- oder auch eine Kfz-Haftpflicht zu empfehlen.
 
Mit einer eigentlich unverzichtbaren Diensthaftpflichtversicherung sind Sie als Wehrdienstleistender optimal vor erheblichen finanziellen Belastungen im Schadensfall abgesichert. Das ist besonders für die Amtshaftung sehr vorteilhaft, der Sie als Soldat oder auch als Beamter unterliegen. Im Schadensfall kann Ihr Dienstherr die Kosten von Ihnen zurückfordern, die aufgrund eines von Ihnen verursachten Schadens entstanden sind. Eine Diensthaftpflicht eignet sich ebenfalls für Reservisten, da die speziellen Vorschriften auch für sie gelten.

Die Unfallversicherung

Damit schützen Sie sich gegen die Folgen, die ein Unfall inner- oder außerhalb des Dienstes nach sich ziehen kann. Generell unterliegen Sie als Soldat einem hohen Unfallrisiko, so dass Sie als Wehrdienstleistender und Reservist auf diese Versicherung nicht verzichten sollten. Vereinbaren Sie beim Abschluss des Vertrages bereits zwei Summen, die Sie im Leistungsfall problemlos von der DBV erhalten.

  • Invaliditätssumme
    Gemäß einer Empfehlung von „Stiftung Warentest“ sollten Sie eine Summe von 500.000 Euro vereinbaren. Wenn Sie beispielsweise Ihr Augenlicht verlieren und man erklärt Sie zum kompletten Invaliden, wird Ihnen die gesamte Summe ausgezahlt. Werden Sie nur teilweise zum Invaliden, reduziert sich die Auszahlungssumme entsprechend.
  • Einmalzahlung
    Bei gewissen Verletzungen zahlt Ihnen Ihre DBV eine einmalige Summe, die vorab im Vertrag vereinbart wurde. Falls Sie sich bei einem Unfall zum Beispiel den Arm brechen, aber dadurch nicht zum Invaliden werden, lässt man Ihnen einmalig 2000 Euro zukommen.

Grundsätzlich können Sie eine sogenannte Unfallrente vereinbaren, die Ihnen beim Eintreten einer Invalidität bis an Ihr Lebensende eine monatliche Rente zahlt. Falls Sie tödlich verunglücken, kommt Ihren Erben die Rente zugute. Als Reservist sollten Sie aufgrund der zahlreichen und optimal abgestimmten Leistungen nicht auf eine Unfallversicherung verzichten.

Die Pflegepflichtversicherung

Da der Gesetzgeber eine Pflegepflichtversicherung vorschreibt, ist sie natürlich auch für Wehrdienstleistende unverzichtbar. Allerdings sind Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung erforderlich ist. Da Ihnen eine Beihilfe zusteht, sind die zu zahlenden monatlichen Beiträge relativ niedrig. Trotzdem können Sie dieselben Leistungen wie in der gesetzlichen Pflegekasse beanspruchen.
 
Die Pflegepflichtversicherung wird als sehr wichtig erachtet, weil sie für Sie als Reservist die im Alter eventuell entstehenden Pflegekosten trägt. Nachdem Sie einen Dienstleister Ihrer Wahl beauftragt haben, reichen Sie dessen Rechnung bei der DBV und der Beihilfestelle ein. Bei beiden erhalten Sie eine Rückerstattung. Sie werden keine Pflegepflichtversicherung finden, die alle Kosten trägt, deshalb bleiben selbst zu tragende Restkosten übrig.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informieren Sie gerne ausführlich über die Möglichkeiten der Absicherung für Wehrdienstleistende und Reservisten. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin!

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Sollte eine Dienstunfähigkeit eintreten, sind Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ideal vor den finanziellen Folgen geschützt. Bedenken Sie, dass Sie besonders als zeitlich befristeter Soldat bei einer eintretenden Dienstunfähigkeit keine Ansprüche gegen ihren Dienstherrn geltend machen können. Aus diesem Grund können Sie eigentlich nicht auf diese Absicherung für Wehrdienstleistende und Reservisten verzichten. Bei Eintritt der Dienstunfähigkeit springt sie mit einer monatlichen, zuvor vereinbarten Rente ein.
 
Ausschlaggebend ist der exakte Zeitpunkt, zu dem Sie aufgrund einer Dienstunfähigkeit entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Die Höhe der Rente sollte bei circa 70 Prozent Ihres aktuellen Nettogehaltes liegen.

Die privaten und weitere Haftpflichtversicherungen

Zu einem soliden Versicherungspaket für Wehrdienstleistende gehört unserer Ansicht nach auch ein zuverlässiger und umfangreicher Haftpflichtschutz. Hinzu kommt der Umstand, dass die üblichen Haftpflicht-Policen zu den wichtigen oder gar gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für Reservisten zählen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Haftpflichtversicherungen.

  • Die Diensthaftpflichtversicherung
    Wenn Ihnen bei der Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit ein Fehler unterläuft, schützt Sie diese Versicherung vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
  • Die private Haftpflicht
    Diese Police ist sehr interessant, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern mitversichert sind. Sie trägt Schäden, die Sie in Ihrer Freizeit, sozusagen im außerdienstlichen Bereich verursacht haben. Optional lassen sich bei der DBV Dienst- und Privathaftpflicht kombinieren.
  • Die Kfz-Haftpflicht
    Wenn Sie ein Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug betreiben möchten, ist diese Versicherung verpflichtend vorgeschrieben. Bereits mit einem relativ geringen Fahrfehler können Sie sehr hohe Sach- und Personenschäden verursachen.
  • Vermögensschaden- oder Hundehaftpflicht
    Diese Versicherung ist nur bei sehr wenigen Berufsgruppen erforderlich, kann aber optional abgeschlossen werden.

Wir beraten Sie gern

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchte für die Bereiche Versicherungen und allgemeine Absicherungen für Wehrdienstleistende und Reservisten Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner sein. Durch ständige Weiterbildungen sind unsere Mitarbeiter stets auf dem aktuellsten Stand und bürgen damit für nachhaltige Qualität. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf, falls sich bei Ihnen Fragen ergeben haben oder Sie ausführlichere Informationen wünschen. Wir stehen Ihnen jederzeit mit einer intensiven Beratung zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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