Grundwissen zur Unfallversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Mit der Unfallversicherung treffen nicht nur Beamte der Polizei eine gute Entscheidung. Vielmehr handelt es sich bei dieser Police um eine Versicherung, die jeder Bürger in Deutschland besitzen sollte. Denn: Unfälle passieren unvorhersehbar und ungeplant. Damit kann es jeden treffen – auch Sie als Beamter der Polizei. In diesem Artikel bringen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen die Grundlagen der Unfallversicherung daher etwas näher.

In Deutschland wird grundsätzlich zwischen der privaten oder freiwilligen und der gesetzlichen Unfallversicherung unterschieden. Die gesetzliche Unfallversicherung (auch Unfallkasse genannt) leistet allerdings nur in bestimmten, durch Gesetz geregelten Fällen. Dazu gehören unter anderem die im Folgenden genannten.

  • Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule oder auf dem Rückweg passieren (Arbeitswegunfälle).
  • Unfälle, die unmittelbar auf der Arbeit (bei Beamten der Polizei: im Dienst) oder in der Schule passieren.
  • Krankheiten, die durch den Beruf verursacht wurden.
  • Gesundheitliche Gefahren, die von der beruflichen Tätigkeit ausgehen.

Allerdings ist es bundesweit durch zahlreiche Vorschriften nahezu ausgeschlossen, auf der Arbeit oder dem Weg dorthin einen Unfall zu erleiden. Dementsprechend passieren die meisten Unfälle im privaten Umfeld – hier leistet die gesetzliche Unfallversicherung allerdings in keinem Fall. Daher ist der Abschluss einer privaten oder freiwilligen Unfallversicherung dringend anzuraten. In den nächsten Abschnitten haben wir einige Beispiele herausgesucht, bei denen die freiwillige Unfallversicherung leisten würde.

Der Unfall: Ein Begriff, viel Verwirrung

Eine häufige Frage beim Thema Unfallversicherung ist, wann Sie als Beamter der Polizei überhaupt einen Unfall erleiden und was sich genau hinter diesem Begriff verbirgt. Glücklicherweise haben Gesetzgeber und Versicherungen eine eindeutige Definition entwickelt, die wie folgt lautet: „Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf die versicherte Person einwirkendes, Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.
 
Auch wenn das Ereignis plötzlich und unerwartet eintreten muss, ist grobe Fahrlässigkeit bei den meisten Unfallversicherungen mit abgedeckt. Allerdings dürfen Sie nicht vorsätzlich handeln – zum Beispiel mit Absicht einen Unfall herbeiführen (streng genommen handelt es sich dann gar nicht mehr um einen Unfall). Liegt Vorsatz vor, muss die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen nicht leisten.

Die Unfallfolgen: Aufgabe und Zweck der Unfallversicherung

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Laufe Ihres Lebens einen Unfall erleiden, ist groß. Im gesamten Bundesgebiet passieren pro Jahr mehr als neun Millionen Unfälle, die meisten davon im privaten Umfeld. Viele dieser Unfälle ziehen lebenslang anhaltende Schädigungen nach sich, unter anderem diese:

  • Sehr langer Aufenthalt im Krankenhaus.
  • Ausfall der Besoldung bei Beamten der Polizei, kaum Ausgleich durch das Tagegeld der Krankenversicherung.
  • Notwendige Umbauten der Wohnung, wenn Sie zum Beispiel zu einem Teil invalide sind.
  • Pflegekosten

Um die damit verbundenen Aufwendungen finanziell stemmen zu können, vereinbaren wir eine passgenaue Unfallrente und zusätzlich die einmalige Kapitalauszahlung. Diese richtet sich stets nach dem Grad der Invalidität der maximal 100 Prozent beträgt. In diesem Fall würden Sie die volle Summe (zum Beispiel 500.000 Euro) erhalten.
Die monatlich ausgezahlte Unfallrente dient dazu, die Lücke zwischen der Mindestpension (Beamtenversorgung) und Ihren tatsächlichen Lebenskosten zu füllen. Ähnlich wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte sie sich daher nach Ihrem Lebensstandard richten.
 
Gerade für Beamte der Polizei ist das Unfallrisiko hoch. Sie sollten sich daher in jedem Fall mit dem Gedanken auseinandersetzen, eine Unfallversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abzuschließen. Auch in anderen Versicherungssparten stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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In diesen Fällen leistet die private Unfallversicherung der DBV

Generell leistet die private Unfallversicherung immer in den Fällen, in denen die gesetzliche Unfallkasse nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Im Folgenden haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen einige Situationen aus dem Alltag herausgesucht, wie Sie jeden Tag in Deutschland eintreten.

Beispiel eins: der Haushalt

Beispiel zwei: der Straßenverkehr

Beispiel drei: Sport

Die Versicherungssumme: Mindestens 100.000 Euro

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Haben Sie weitere Fragen zur Unfallversicherung oder interessieren Sie sich generell für den benötigten Versicherungsschutz von Beamten der Polizei? Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist in diesem Bereich der richtige Ansprechpartner. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie am besten noch heute ein erstes, kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch bei uns. Wir freuen uns schon auf Sie!

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