Die Unfallfolgen: Aufgabe und Zweck der Unfallversicherung
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Laufe Ihres Lebens einen Unfall erleiden, ist groß. Im gesamten Bundesgebiet passieren pro Jahr mehr als neun Millionen Unfälle, die meisten davon im privaten Umfeld. Viele dieser Unfälle ziehen lebenslang anhaltende Schädigungen nach sich, unter anderem diese:
- Sehr langer Aufenthalt im Krankenhaus.
- Ausfall der Besoldung bei Beamten der Polizei, kaum Ausgleich durch das Tagegeld der Krankenversicherung.
- Notwendige Umbauten der Wohnung, wenn Sie zum Beispiel zu einem Teil invalide sind.
- Pflegekosten
Um die damit verbundenen Aufwendungen finanziell stemmen zu können, vereinbaren wir eine passgenaue Unfallrente und zusätzlich die einmalige Kapitalauszahlung. Diese richtet sich stets nach dem Grad der Invalidität der maximal 100 Prozent beträgt. In diesem Fall würden Sie die volle Summe (zum Beispiel 500.000 Euro) erhalten.
Die monatlich ausgezahlte Unfallrente dient dazu, die Lücke zwischen der Mindestpension (Beamtenversorgung) und Ihren tatsächlichen Lebenskosten zu füllen. Ähnlich wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte sie sich daher nach Ihrem Lebensstandard richten.
Gerade für Beamte der Polizei ist das Unfallrisiko hoch. Sie sollten sich daher in jedem Fall mit dem Gedanken auseinandersetzen, eine Unfallversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abzuschließen. Auch in anderen Versicherungssparten stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.