Die Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei

Bereits seit 1995 sind alle gegen Krankheit versicherten Menschen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Das gilt auch für Beamte der Polizei, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen informieren Sie in diesem Artikel über wichtige Details zur Pflegeversicherung.

Hintergrund und Zweck der Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung wurde ins Leben gerufen, um pflegebedürftigen Menschen die für ein normales Alltagsleben notwendige Unterstützung zu bieten. Alle Mitglieder der Pflegeversicherung entrichten zwar monatliche Beiträge, nicht alle nehmen aber Leistungen aus der Versicherung in Anspruch. Dadurch handelt es sich auch hier (wie bei der GKV) um ein Solidarsystem – jeder zahlt in einen großen Topf, dafür erhalten alle Versicherten bei Bedarf dieselben Leistungen aus diesem Topf.
 
Möglicherweise stellen Sie sich jetzt die Frage, wann Sie als Beamter der Polizei überhaupt pflegebedürftig sind und Anspruch auf Leistungen haben. Hierzu findet sich eine Definition im Sozialgesetzbuch, die wie folgt lautet: „Pflegebedürftig sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“
 
Durch die anspruchsvolle und häufig körperliche Tätigkeit bei der Polizei sind Sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt, aufgrund von Krankheiten oder anderen Einschränkungen später pflegebedürftig zu werden. Daher ist es unumgänglich, sich fachkundig und umfassend zur eigenen Pflegepflichtversicherung beraten zu lassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen steht Ihnen an dieser Stelle gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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Private und gesetzliche Pflegekasse: Die wichtigsten Unterschiede

Wie auch bei der Krankenversicherung, gibt es in Deutschland die gesetzliche sowie die private Pflegepflichtversicherung. Möglicherweise vermuten Sie es bereits: Die Pflegeversicherung ist an Ihre Krankenkasse gekoppelt. Das bedeutet: Sind Sie als Beamter der Polizei privat krankenversichert, müssen Sie auch in die private Pflegekasse einzahlen. Sind Sie hingegen in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied, gehören Sie automatisch auch der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung an. Wir erklären in den nächsten Abschnitten die Unterschiede der Systeme.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse gehören Sie automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung an, ohne einen separaten Vertrag abschließen zu müssen. Damit müssen Sie einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens monatlich in die Versicherung einzahlen. Allerdings haben Sie als Beamter der Polizei den Nachteil, dass Ihr Arbeitgeber keinen Anteil zu diesem Beitrag zahlt. Wie bei der GKV auch, müssen Sie den monatlichen Beitrag in voller Höhe selbst übernehmen.
 
Zwischen den gesetzlichen Pflegepflichtversicherungen – zum Beispiel AOK und Barmer – gibt es keinerlei Leistungsunterschiede. Alle Bedingungen sind gesetzlich geregelt und damit bei jeder Versicherung gleich. Durch die prozentual für alle Mitglieder gleich hohen Beiträge erhalten alle im Falle einer Pflegebedürftigkeit auch dieselben Leistungen. Höherwertige Leistungen – etwa für Menschen, die mehr Beträge eingezahlt haben – gibt es nicht.
 
Durch die Beihilfe ist es allerdings unüblich, dass Beamte der Polizei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dadurch müssen Sie sich automatisch auch nach den privaten Pflegeversicherungen erkundigen, da die Pflege immer an die Krankenkasse gebunden ist. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen empfehlen dennoch: Vergleichen Sie vor einem Abschluss immer beide Wege, die Ihnen zur Auswahl stehen.

Die private Pflegeversicherung

Bei der privaten Pflegeversicherung gibt es im Vergleich zum gesetzlichen Pendant zwei entscheidende Unterschiede: Die Bemessung der monatlichen Beiträge sowie die Art der Leistungen im Pflegefall. Während Sie in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung vor allem Sachleistungen erhalten, reichen Sie in der privaten Pflegeversicherung wie gewohnt die Rechnungen bei der Beihilfe und Ihrer Versicherung ein, die dann die Kosten erstatten.
 
Als Beamter der Polizei haben Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung den Vorteil, dass Ihre Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern Ihrer Gesundheit und dem Alter berechnet werden. Hinzu kommt, dass Sie sich durch die Beihilfe nur für einen Teil der Aufwendungen versichern müssen. Sie zahlen also insgesamt geringere Beiträge als in der GPV – die Leistungen sind allerdings im Hinblick auf die Höhe der Kosten nahezu identisch.

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Die Pflegeversicherung wechseln – Voraussetzungen und Möglichkeiten

Möglicherweise sind Sie vor Ihrem Dienst bei der Polizei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung versichert und möchten nun wechseln. Auch in die andere Richtung – von privat zu gesetzlich – ist ein Wechsel denkbar. In den nächsten Abschnitten haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen Ihnen die wichtigsten Hinweise zusammengestellt, die es bei einem Wechsel der Versicherung zu beachten gibt. Diese gelten sinngemäß auch für die Krankenversicherung.

Von der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung

Bei nahezu allen Beamten der Polizei ist der Wechsel von gesetzlich zu privat ohne Probleme möglich. Durch das Wahlrecht bei der Krankenversicherung ändert sich automatisch auch die Pflegepflichtversicherung. Im Optimalfall treffen Sie diese Entscheidung bereits vor Dienstantritt und schließen beide Verträge zusammen beim selben Anbieter ab.
 
Auch bei Arbeitnehmern ist dieser Wechsel denkbar, allerdings an mehr Voraussetzungen geknüpft. Maßgeblich ist, dass Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze von rund 60.000 Euro überschreiten. Liegt Ihr Einkommen unterhalb dieser Linie, müssen Sie in den gesetzlichen Versicherungen verbleiben. Die Alternative ist, dass Sie bei Ihrem Ehegatten in die private Pflegepflichtversicherung eintreten. Hierzu ist allerdings ein gesonderter Vertrag notwendig. In den privaten Versicherungen gibt es die sogenannte Familienversicherung nicht.

Von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

In die andere Richtung ist ein Wechsel leider um einiges komplizierter. Sobald Sie als Beamter der Polizei einmal in der privaten Pflegepflichtversicherung Mitglied sind, funktioniert das „Zurück-Wechseln“ nur unter wenigen Bedingungen. Dazu gehören fast ausschließlich diese Punkte:

  • Sie verlieren Ihren Beruf als Beamter der Polizei, werden bei einem zivilen oder öffentlichen Arbeitgeber als Angestellter beschäftigt und erhalten ein Einkommen unterhalb der Jahresentgeltgrenze. Haben Sie ein höheres Bruttogehalt, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung und müssen in ihr bleiben.
  • Sie treten in die Familienversicherung Ihres Ehegatten ein. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Ehegatte der Hauptverdiener der Familie sowie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung versichert ist.
  • Sie werden arbeitslos. In diesem Fall trägt der Staat nach dem Sozialgesetzbuch alle notwendigen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung.

Alle genannten Punkte sind insbesondere für Beamte aber sehr unwahrscheinlich. Denn: Sie werden im Grunde genommen gar nicht oder nur bei schweren dienstlichen Fehlern aus dem Dienst bei der Polizei entlassen. Der Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung des Ehegatten ist hier wohl der wahrscheinlichste Weg, der aber selten gegangen wird.
 
Mit den zahlreichen Einschränkungen beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Sie als junger Polizist die niedrigen Beiträgen ausnutzen und – sobald diese aufgrund zunehmenden Alters steigen – zurück in die GKV und GPV wechseln. Denn: Durch das Solidarsystem sind Ihre Beiträge später hier womöglich niedriger und steigen kaum an.

Lassen Sie sich beraten!

Mit einer umfassenden und kompetenten ist es allerdings nicht notwendig, in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zurückzugehen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen unterstützt junge Beamte der Polizei bei allen Fragen zu ihrer beruflichen Absicherung. Seinen Sie sicher – bei uns sind Sie stets in besten Händen. Vereinbaren Sie am besten noch heute ein persönliches Gespräch in unserer Filiale in Bremen!

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