Hintergrund und Zweck der Pflegepflichtversicherung
Die Pflegepflichtversicherung wurde ins Leben gerufen, um pflegebedürftigen Menschen die für ein normales Alltagsleben notwendige Unterstützung zu bieten. Alle Mitglieder der Pflegeversicherung entrichten zwar monatliche Beiträge, nicht alle nehmen aber Leistungen aus der Versicherung in Anspruch. Dadurch handelt es sich auch hier (wie bei der GKV) um ein Solidarsystem – jeder zahlt in einen großen Topf, dafür erhalten alle Versicherten bei Bedarf dieselben Leistungen aus diesem Topf.
Möglicherweise stellen Sie sich jetzt die Frage, wann Sie als Beamter der Polizei überhaupt pflegebedürftig sind und Anspruch auf Leistungen haben. Hierzu findet sich eine Definition im Sozialgesetzbuch, die wie folgt lautet: „Pflegebedürftig sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“
Durch die anspruchsvolle und häufig körperliche Tätigkeit bei der Polizei sind Sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt, aufgrund von Krankheiten oder anderen Einschränkungen später pflegebedürftig zu werden. Daher ist es unumgänglich, sich fachkundig und umfassend zur eigenen Pflegepflichtversicherung beraten zu lassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen steht Ihnen an dieser Stelle gerne mit Rat und Tat zur Seite!