Als Beamter der Polizei im Einsatz kann es schnell einmal passieren, dass jemand durch Ihr Handeln zu Schaden kommt. In manchen Situationen müssen Notsituationen gelöst werden. Dabei kann fremdes Eigentum beispielsweise Schaden nehmen. Zuweilen müssen Sie auch eine Ermessensentscheidung treffen und körperliche Gewalt anwenden – zum Beispiel um eine andere Person zu schützen oder um eine Verhaftung vorzunehmen.
Der Vorwurf unangemessenen Verhaltens kann da schnell aufkommen. Die Diensthaftpflichtversicherung steht Ihnen immer dann zur Seite, wenn Sie für einen Schaden, den Sie im Dienst verursacht haben, haftbar gemacht werden sollen. Ihre Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen steht Ihnen dabei in verschiedenen Bereichen zur Seite.
So leisten wir in Fällen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Doch Ihre Diensthaftpflichtversicherung der DBV leistet nicht nur im Schadensfall. Wir prüfen auch, ob der Schaden, für den Sie haften soll überhaupt tatsächlich Ihnen angelastet werden kann. Kommt unsere Rechtsabteilung zu dem Schluss, dass Sie für einen Schaden gar nicht haftbar gemacht werden können, weisen wir die Forderung in Ihrem Namen zurück. Notfalls auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Natürlich komplett auf unsere Kosten.