So funktioniert die freie Heilfürsorge
Das System der freien Heilfürsorge ist einzigartig in Deutschland. Es lässt sich weder mit dem der Beihilfe noch mit der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Allein die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind denen der Heilfürsorge in weiten Teilen ähnlich.
Als Beamter mit Anspruch auf die freie Heilfürsorge müssen Sie aus Ihrem Einkommen keine monatlichen Pflichtbeiträge für Ihre Gesundheitsvorsorge entrichten. Einige Dienstherrn behalten 1,5 % der monatlichen Bezüge als Ausgleich für die Zahlungen im Rahmen der Heilfürsorge ein. Als Vollzugsbeamter der Bundespolizei beispielsweise, müssen Sie sich gar nicht an den Kosten beteiligen.
Wie genau die Leistungen der Heilfürsorge sich zusammensetzen, ist immer auch ein Stück weit davon abhängig, welchen Dienstherrn Sie haben. Als Bundespolizist ist der Bund Ihr Dienstherr. Sind Sie im „normalen“ Polizeidienst, sind Sie Landesbeamter und stehen damit im Dienst Ihres jeweiligen Bundeslandes.
Grundsätzlich übernimmt Ihr Dienstherr 100 % der Heilfürsorgefähigen Kosten für entsprechende Behandlungen. Allerdings ist der Leistungsumfang der Heilfürsorge geringer, als der Leistungsumfang der Beihilfe beispielsweise. Aus diesem Grund ist es in manchen Bundesländern so geregelt, dass sämtliche Behandlungen, Medikamente und Anwendungen, die nicht von der Heilfürsorge getragen werden, über die Beihilfe abgerechnet werden können.
Letztlich hat ein Beamter der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge deutlich geringere Kosten in Sachen Gesundheitsversorgung als Verwaltungsbeamter mit einem Anspruch auf Beihilfe.
Diese Personengruppen haben Anspruch auf die freie Heilfürsorge
Die konkreten Regelungen zur freien Heilfürsorge sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Grundsätzlich unterscheiden sich zusätzlich noch einmal die Regelungen der Bundesländer von denen, die der Bund mitbringt. Heilfürsorgeberechtigt können dabei die folgenden Personengruppen sein:
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
- Beamte im Justizvollzug
- Beamte auf Widerruf und auf Probe
In manchen Bundesländern greift für Polizisten ausschließlich die Beihilfe. In anderen ist die Heilfürsorge als vorrangiger Anspruch im Beamtengesetz verankert. Das gilt im Übrigen auch für Beamte der Feuerwehr und für Beamte im Justizvollzug. Einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben grundsätzlich Beamte der Polizei im Vollzugsdienst in den folgenden Bundesländern:
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Nordrhein-Westfalen
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Baden-Württemberg
Auch Beamte der Bundespolizei genießen den Anspruch auf Heilfürsorge.
Das sind die Leistungen der freien Heilfürsorge
- Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
- bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Diese Nachteile bringt die freie Heilfürsorge mit sich
Die freie Heilfürsorge ist auf den ersten Blick eine Gesundheitsversorgung im rundum sorglos Paket. Allerdings nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten stellt man schnell fest, dass die freie Heilfürsorge ihre Schwächen hat. So sind die Leistungen beispielsweise lediglich auf dem Niveau der gesetzlichen Pflichtversicherungen. Damit haben Beamten, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, den gleichen Status wie gesetzlich versicherte und nicht den Status eines Privatpatienten. Diesen haben allerdings Beamte der Polizei mit Beihilfeanspruch und einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.
Auch die Verwandten der Beamten haben keinen Anspruch auf Leistungen der Heilfürsorge. Hier ist es abhängig vom Dienstherrn, wie die Gesundheitsversorgung in diesen Fällen geregelt ist. Für gewöhnlich haben Verwandte von Berechtigten der freien Heilfürsorge allerdings Anspruch auf Beihilfe, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wer für sich höhere Ansprüche an die eigene Gesundheitsvorsorge stellt, der kommt nicht umhin mit Zusatzversicherungen die Leistungen zu erhöhen. Das kann unter Umständen allerdings vergleichsweise teuer werden.