Freie Heilfürsorge - DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Beamte der Polizei, des Zolls oder der Justiz stehen, wie andere Verwaltungsbeamte auch, in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Das bedeutet, dass sie ein gänzlich anderes Verhältnis zu ihrem Dienstherrn haben als ein normaler Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber. Ein Vollzugsbeamter der Polizei beispielsweise sorgt für Sicherheit im Alltag der Bevölkerung. Zu den täglichen Aufgaben des Beamten der Polizei im Vollzugsdienst gehören dabei zum Beispiel:

  • Der Erhalt der Grundrechte der Bürger
  • Abwehr von Gefahren
  • Das Verhindern und ggfls. Verfolgen von Straftaten
  • Sie sorgen für Verkehrssicherheit
  • Sie leisten den Schutz des Rechts auf friedliche Versammlungen (zum Beispiel im Rahmen von Demonstrationen, die schnell aus dem Ruder laufen können)

Sie stehen nicht selten selbst zwischen den Fronten und werden nicht immer als Freund und Helfer wahrgenommen. Gefahr für ihre Sicherheit, ihre Gesundheit und teilweise sogar für ihr Leben ist daher im Berufsalltag eines Beamten der Polizei im Vollzugsdienst keine Seltenheit.

Beamte der Justiz im Vollzugsdienst sorgen für einen geregelten Ablauf in den Justizvollzugsanstalten. Dabei beaufsichtigen und kontrollieren sie die Gefangenen. Es ist keine Seltenheit, dass sie dabei selbst von Gefangenen angegriffen werden.

Die Berufsrisiken von Beamten der Polizei und der Justiz im Vollzugsdienst sind dabei recht hoch. Vor allem im Vergleich zu Verwaltungsbeamten oder zu normalen Arbeitnehmern. Das hat zur Folge, dass der Dienstherr in diesen Fällen auch einen besonderen Schutzauftrag in Sachen Kosten der Gesundheitsvorsorge und der Krankenbehandlung hat. Diesem kommt er mit der freien Heilfürsorge nach. Beamte, die in den Genuss der freien Heilfürsorge kommen, erhalten 100 % aller von der Heilfürsorge übernommenen Behandlungskosten erstattet bzw. müssen diese nicht einmal vorstrecken. Das hohe Risiko, dass der jeweilige Beruf damit mit sich bringt, wird insoweit zumindest ein wenig abgefedert.

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Weitere Informationen zur freien Heilfürsorge

So funktioniert die freie Heilfürsorge

Diese Personengruppen haben Anspruch auf die freie Heilfürsorge

Das sind die Leistungen der freien Heilfürsorge

Diese Nachteile bringt die freie Heilfürsorge mit sich

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Zusatzversicherungen der DBV für Berechtigte der freien Heilfürsorge

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet Beamten mit Anspruch auf die freie Heilfürsorge eine ganze Reihe von interessanten Zusatzversicherungen. Hier sind von der Auslandsreiseversicherung bis zur Zahnzusatzversicherung alle möglichen Versicherungsarten enthalten – teilweise sogar mit mehreren möglichen Tarifen. So kann jeder Betroffene seinen Bedarf selbst festlegen und sich entsprechend absichern. Besonders interessante Versicherungslösungen sind dabei:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Anwartschaft auf eine beihilfekonforme private Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Warum eine Anwartschaft abschließen?

Beamte, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, haben diesen aufgrund ihrer aktuellen Tätigkeit. Wenn sie das Aufgabenfeld wechseln – spätestens aber bei Eintritt in den Ruhestand – erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Dann besteht künftig der Anspruch auf Beihilfe von Seiten des Dienstherrn.

In diesem Fall ist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung notwendig, um die Differenz zwischen dem Beihilfesatz (in der Regel 50 – 80 % der anfallenden Kosten) und den tatsächlichen Kosten zu tragen. Die Beiträge für diese Krankenversicherung richtet sich nach dem Alter und Gesundheitsstand der Versicherungsnehmer bei Eintritt in die Versicherung und natürlich nach dem geforderten Leistungsumfang.

Wer bereits in jungen Jahren, wenn er noch Anspruch auf die Heilfürsorge hat, bei guter Gesundheit eine Anwartschaft abschließt, muss zu diesem Zeitpunkt alle relevanten Gesundheitsfragen beantworten. Basierend auf dem Gesundheitszustand und dem Alter sowie den zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Leistungen, wird dann ein Beitrag ermittelt. Dieser wird eingefroren und gilt als gesichert bei einem späteren Einstieg in die beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Das bedeutet, dass Sie als Beamter, der mit 63 Jahren in den Ruhestand eintritt und damit von der Heilfürsorge in die Beihilfe wechselt den Beitragssatz eines 18jährigen bei bester Gesundheit bezahlen können, wenn Sie eine entsprechende Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abgeschlossen haben.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben weitere Fragen rund um die freie Heilfürsorge und mögliche Zusatzversicherungen? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beratend zur Seite.

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