Freie Heilfürsorge

Beamte der Polizei, des Zolls oder der Justiz stehen, wie andere Verwaltungsbeamte auch, in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Das bedeutet, dass sie ein gänzlich anderes Verhältnis zu ihrem Dienstherrn haben als ein normaler Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber. Ein Vollzugsbeamter der Polizei beispielsweise sorgt für Sicherheit im Alltag der Bevölkerung. Zu den täglichen Aufgaben des Beamten der Polizei im Vollzugsdienst gehören dabei zum Beispiel:

  • Der Erhalt der Grundrechte der Bürger
  • Abwehr von Gefahren
  • Das Verhindern und ggfls. Verfolgen von Straftaten
  • Sie sorgen für Verkehrssicherheit
  • Sie leisten den Schutz des Rechts auf friedliche Versammlungen (zum Beispiel im Rahmen von Demonstrationen, die schnell aus dem Ruder laufen können)

Sie stehen nicht selten selbst zwischen den Fronten und werden nicht immer als Freund und Helfer wahrgenommen. Gefahr für ihre Sicherheit, ihre Gesundheit und teilweise sogar für ihr Leben ist daher im Berufsalltag eines Beamten der Polizei im Vollzugsdienst keine Seltenheit.

Beamte der Justiz im Vollzugsdienst sorgen für einen geregelten Ablauf in den Justizvollzugsanstalten. Dabei beaufsichtigen und kontrollieren sie die Gefangenen. Es ist keine Seltenheit, dass sie dabei selbst von Gefangenen angegriffen werden.

Die Berufsrisiken von Beamten der Polizei und der Justiz im Vollzugsdienst sind dabei recht hoch. Vor allem im Vergleich zu Verwaltungsbeamten oder zu normalen Arbeitnehmern. Das hat zur Folge, dass der Dienstherr in diesen Fällen auch einen besonderen Schutzauftrag in Sachen Kosten der Gesundheitsvorsorge und der Krankenbehandlung hat. Diesem kommt er mit der freien Heilfürsorge nach. Beamte, die in den Genuss der freien Heilfürsorge kommen, erhalten 100 % aller von der Heilfürsorge übernommenen Behandlungskosten erstattet bzw. müssen diese nicht einmal vorstrecken. Das hohe Risiko, dass der jeweilige Beruf damit mit sich bringt, wird insoweit zumindest ein wenig abgefedert.

DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Freie Heilfürsorge

Weitere Informationen zur freien Heilfürsorge

So funktioniert die freie Heilfürsorge

Das System der freien Heilfürsorge ist einzigartig in Deutschland. Es lässt sich weder mit dem der Beihilfe noch mit der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Allein die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind denen der Heilfürsorge in weiten Teilen ähnlich.

Als Beamter mit Anspruch auf die freie Heilfürsorge müssen Sie aus Ihrem Einkommen keine monatlichen Pflichtbeiträge für Ihre Gesundheitsvorsorge entrichten. Einige Dienstherrn behalten 1,5 % der monatlichen Bezüge als Ausgleich für die Zahlungen im Rahmen der Heilfürsorge ein. Als Vollzugsbeamter der Bundespolizei beispielsweise, müssen Sie sich gar nicht an den Kosten beteiligen.

Wie genau die Leistungen der Heilfürsorge sich zusammensetzen, ist immer auch ein Stück weit davon abhängig, welchen Dienstherrn Sie haben. Als Bundespolizist ist der Bund Ihr Dienstherr. Sind Sie im „normalen“ Polizeidienst, sind Sie Landesbeamter und stehen damit im Dienst Ihres jeweiligen Bundeslandes.

Grundsätzlich übernimmt Ihr Dienstherr 100 % der Heilfürsorgefähigen Kosten für entsprechende Behandlungen. Allerdings ist der Leistungsumfang der Heilfürsorge geringer, als der Leistungsumfang der Beihilfe beispielsweise. Aus diesem Grund ist es in manchen Bundesländern so geregelt, dass sämtliche Behandlungen, Medikamente und Anwendungen, die nicht von der Heilfürsorge getragen werden, über die Beihilfe abgerechnet werden können.

Letztlich hat ein Beamter der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge deutlich geringere Kosten in Sachen Gesundheitsversorgung als Verwaltungsbeamter mit einem Anspruch auf Beihilfe.

Diese Personengruppen haben Anspruch auf die freie Heilfürsorge

Die konkreten Regelungen zur freien Heilfürsorge sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Grundsätzlich unterscheiden sich zusätzlich noch einmal die Regelungen der Bundesländer von denen, die der Bund mitbringt. Heilfürsorgeberechtigt können dabei die folgenden Personengruppen sein:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
  • Beamte im Justizvollzug
  • Beamte auf Widerruf und auf Probe

In manchen Bundesländern greift für Polizisten ausschließlich die Beihilfe. In anderen ist die Heilfürsorge als vorrangiger Anspruch im Beamtengesetz verankert. Das gilt im Übrigen auch für Beamte der Feuerwehr und für Beamte im Justizvollzug. Einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben grundsätzlich Beamte der Polizei im Vollzugsdienst in den folgenden Bundesländern:

  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Nordrhein-Westfalen
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Baden-Württemberg

Auch Beamte der Bundespolizei genießen den Anspruch auf Heilfürsorge.

Das sind die Leistungen der freien Heilfürsorge

  • Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
  • ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
  • bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung im Ausland

Diese Nachteile bringt die freie Heilfürsorge mit sich

Die freie Heilfürsorge ist auf den ersten Blick eine Gesundheitsversorgung im rundum sorglos Paket. Allerdings nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten stellt man schnell fest, dass die freie Heilfürsorge ihre Schwächen hat. So sind die Leistungen beispielsweise lediglich auf dem Niveau der gesetzlichen Pflichtversicherungen. Damit haben Beamten, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, den gleichen Status wie gesetzlich versicherte und nicht den Status eines Privatpatienten. Diesen haben allerdings Beamte der Polizei mit Beihilfeanspruch und einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.

Auch die Verwandten der Beamten haben keinen Anspruch auf Leistungen der Heilfürsorge. Hier ist es abhängig vom Dienstherrn, wie die Gesundheitsversorgung in diesen Fällen geregelt ist. Für gewöhnlich haben Verwandte von Berechtigten der freien Heilfürsorge allerdings Anspruch auf Beihilfe, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Wer für sich höhere Ansprüche an die eigene Gesundheitsvorsorge stellt, der kommt nicht umhin mit Zusatzversicherungen die Leistungen zu erhöhen. Das kann unter Umständen allerdings vergleichsweise teuer werden.

DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Freie Heilfürsorge

Zusatzversicherungen der DBV für Berechtigte der freien Heilfürsorge

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet Beamten mit Anspruch auf die freie Heilfürsorge eine ganze Reihe von interessanten Zusatzversicherungen. Hier sind von der Auslandsreiseversicherung bis zur Zahnzusatzversicherung alle möglichen Versicherungsarten enthalten – teilweise sogar mit mehreren möglichen Tarifen. So kann jeder Betroffene seinen Bedarf selbst festlegen und sich entsprechend absichern. Besonders interessante Versicherungslösungen sind dabei:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Anwartschaft auf eine beihilfekonforme private Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Warum eine Anwartschaft abschließen?

Beamte, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, haben diesen aufgrund ihrer aktuellen Tätigkeit. Wenn sie das Aufgabenfeld wechseln – spätestens aber bei Eintritt in den Ruhestand – erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Dann besteht künftig der Anspruch auf Beihilfe von Seiten des Dienstherrn.

In diesem Fall ist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung notwendig, um die Differenz zwischen dem Beihilfesatz (in der Regel 50 – 80 % der anfallenden Kosten) und den tatsächlichen Kosten zu tragen. Die Beiträge für diese Krankenversicherung richtet sich nach dem Alter und Gesundheitsstand der Versicherungsnehmer bei Eintritt in die Versicherung und natürlich nach dem geforderten Leistungsumfang.

Wer bereits in jungen Jahren, wenn er noch Anspruch auf die Heilfürsorge hat, bei guter Gesundheit eine Anwartschaft abschließt, muss zu diesem Zeitpunkt alle relevanten Gesundheitsfragen beantworten. Basierend auf dem Gesundheitszustand und dem Alter sowie den zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Leistungen, wird dann ein Beitrag ermittelt. Dieser wird eingefroren und gilt als gesichert bei einem späteren Einstieg in die beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Das bedeutet, dass Sie als Beamter, der mit 63 Jahren in den Ruhestand eintritt und damit von der Heilfürsorge in die Beihilfe wechselt den Beitragssatz eines 18jährigen bei bester Gesundheit bezahlen können, wenn Sie eine entsprechende Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abgeschlossen haben.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben weitere Fragen rund um die freie Heilfürsorge und mögliche Zusatzversicherungen? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beratend zur Seite.

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
0421/2788930
0421/2788999
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
Termin vereinbaren 0421 2788930 0421 2788999 Filialen & Team
Heute:
08:00 bis 18:00
Montag:
08:00 bis 18:00
Dienstag:
08:00 bis 18:00
Mittwoch:
08:00 bis 18:00
Donnerstag:
08:00 bis 18:00
Freitag:
08:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen