Die Heilfürsorge für Soldaten der Bundeswehr: Umfassender Schutz

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erhalten während Ihrer aktiven Dienstzeit die sogenannte freie Heilfürsorge. Sie wird auch als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung betitelt und ist eine freiwillige Leistung des Dienstherrn. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informieren Sie in diesem Artikel über die freie Heilfürsorge und die anschließenden Absicherungsmöglichkeiten.

Die Grundlagen: Heilfürsorge bei Soldaten

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten können die Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Freiwillig Wehrdienstleistende hingegen nicht, sie benötigen eine eigene Krankenversicherung. Bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten springt die freie Heilfürsorge, sofern Sie in Anspruch genommen wird, für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Soldaten werden nicht verpflichtet die Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen. Sie können sich auch privat oder gesetzlich krankenversichern. Der Nachteil sind die monatlichen Beiträge, die entrichtet werden müssen. Bei der Heilfürsorge ist das hingegen nicht der Fall - sie kann vollkommen unentgeltlich beansprucht werden. Der Heilfürsorgeanspruch besteht grundsätzlich während Ihrer gesamten aktiven Dienstzeit. Er erlischt bei Soldaten auf Zeit mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst (nach etwa sechs oder 12 Jahren) und bei Berufssoldaten mit der Versetzung in den Ruhestand.
Die Heilfürsorge beinhaltet alle Leistungen, die für die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit notwendig sind. Allerdings dürfen Soldaten nur in Ausnahmefällen (im Notfall oder mit Überweisung des Truppenarztes) einen zivilen Arzt konsultieren. In allen anderen Fällen führen Ärzte der Bundeswehr die Behandlungen in den Bundeswehr-eigenen Krankenhäusern durch.
Die freie Heilfürsorge besteht für die Anspruchsdauer auf Besoldung. In Elternzeit oder im Urlaub haben Sie als Soldat ebenfalls einen Heilfürsorgeanspruch. Ebenso bei einem Auslandsaufenthalt, allerdings nur bis zur Höhe der im Inland anfallenden Behandlungskosten (derselben Behandlung). Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten daher bei Urlauben zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

Diese Kosten übernimmt die Heilfürsorge

Diverse gesetzliche Vorschriften sagen aus, dass sämtliche medizinisch notwendige Behandlungen vom Dienstherr übernommen werden. Soldaten müssen also nicht krank oder dienstunfähig sein, um sich vom zuständigen Truppenarzt behandeln zu lassen. Möchte der Truppenarzt einem Verdacht nachgehen oder ordnet eine spezielle Behandlung an, kann er die Soldaten an einen zivilen Arzt überweisen. Auch diese Kosten werden übernommen, sofern eine Überweisung vorliegt. Notfälle stellen Ausnahmen dar. Hier können die Soldaten sofort das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen, ohne Rücksprache mit dem Truppenarzt zu halten.
Neben den gängigen medizinischen Behandlungen übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten auch die speziellen Aufwendungen. Maßnahmen der künstlichen Befruchtung werden ebenfalls finanziert. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Soldaten auch während Zeiten, in denen sie keinen Besoldungsanspruch haben, weiterhin ihre Heilfürsorgeleistungen. Hierzu zählen:

  • Der Wegfall der Besoldung wegen eines Betreuungs- oder Erziehungsurlaubs oder wegen einer Freistellung in die Elternzeit.
  • Der Wegfall der Bezüge wegen eines internen Aufstiegs (Ausbildung oder Studium innerhalb der Bundeswehr) oder einer Beurlaubung zum Studium bei Offiziersanwärtern im Sanitätsdienst.

Die Heilfürsorge beinhaltet auch Auslandsaufenthalte. Auch hier gibt es bestimmte Einschränkungen. Denn die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung werden nur übernommen, sofern sie die Aufwendungen für dieselbe Behandlung im Inland nicht übersteigen. Für den übersteigenden Teil wird entweder eine Auslandskrankenversicherung benötigt oder die Kosten werden eigenfinanziert. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen daher eine lukrative Auslandskrankenversicherung.

Was passiert nach dem aktiven Dienst?

Für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gelten hier allgemein dieselben Grundsätze. Sie besagen, dass die Heilfürsorge erlischt, sobald der Soldat aus dem Dienst ausscheidet. Bei Berufssoldaten ist das die Versetzung in den Ruhestand, bei Soldaten auf Zeit der Ablauf der sechs oder 12 Dienstjahre. Hierbei sind zwei Dinge zu erwähnen:

  • Ausgeschiedene Soldaten auf Zeit erhalten Beihilfe für die Zeit, in der sie sogenannte Übergangsgebührnisse (etwa durch den Berufsförderungsdienst) erhalten. Der Beihilfesatz beläuft sich auf 70 Prozent. Fallen die Übergangsgebührnisse weg, erlischt auch der Beihilfeanspruch. Sofern Sie nicht bei einem anderen Dienstherrn oder aufgrund eines erneuten Dienstverhältnisses wieder einen Anspruch auf Beihilfe haben, müssen Sie sich zu 100 Prozent selbst krankenversichern.
  • Berufssoldaten erhalten ab dem Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. Die verbleibenden 30 Prozent werden dann mit einer privaten und beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beraten Sie hierzu gerne persönlich.

Die Beihilfe: So funktioniert sie

Nach ihrer aktiven Dienstzeit erhalten Soldaten Beihilfe. Dieser Anspruch ist grundsätzlich derselbe wie bei Beamten. Allerdings mit dem Unterschied, dass diese nur in bestimmten Fällen (etwa bei der Polizei) einen Anspruch auf Heilfürsorge haben. Die Beihilfe trägt einen Teil der Behandlungskosten, der bei zivilen Ärzten anfällt. Bei nahezu allen aus dem Dienst ausscheidenden Soldaten werden 70 Prozent der Behandlungskosten getragen. Hierzu reichen Sie die Arztrechnungen bei den zuständigen Beihilfestellen ein:

  • In den Ruhestand versetzte Berufssoldaten: Beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ist der Antrag auf Beihilfe zu stellen.
  • Ehemalige Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse erhalten: Sie stellen Ihren Beihilfeantrag beim Bundesverwaltungsamt.

Anwartschaft und beihilfekonforme private Krankenversicherung

Eine Anwartschaft und die anschließende private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen garantiert Ihnen den Beitritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung zu vertraglich festen Konditionen. Hierzu schließen Sie die Anwartschaft bereits zu Beginn Ihres Dienstverhältnisses ab und unterziehen sich einer Gesundheitsprüfung. Der Vertrag beinhaltet den festgestellten Gesundheitszustand und Ihr Alter.
Treten Sie nun aus dem aktiven Dienst aus, erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung die beim Abschluss der Anwartschaft festgelegten Konditionen. So profitieren Sie beispielsweise mit 60 Jahren von den Beiträgen, die Sie mit 20 Jahren und einer entsprechenden Gesundheit erhalten hätten. Soldaten ohne Heilfürsorge bezeichnen die private Krankenversicherung oft als beihilfekonforme Krankenversicherung. Denn sie trägt den Kostenanteil, der nicht von der Beihilfe übernommen wird – meistens sind das 30 Prozent.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie weitere Fragen zur freien Heilfürsorge und Ihren Ansprüchen? Suchen Sie nach Informationen über die Zeit nach dem aktiven Dienst von Soldaten, oder benötigen Sie Unterstützung beim optimalen Versicherungsschutz? Melden Sie sich bei uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen blickt auf über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet der Soldatenversorgung zurück und informiert Sie gerne im persönlichen Beratungsgespräch über Ihre Optionen.

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