Die Absicherung im Auslandseinsatz für Soldaten

Für zahlreiche Soldaten bei der Bundeswehr gehört der Auslandseinsatz zu den beruflichen Besonderheiten und Pflichten. Militärische, zivile oder andere Gründe sind mit der Reise ins Ausland verbunden und gehen häufig mit etlichen Fragen einher. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellen Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zur Absicherung im Auslandseinsatz für Soldaten vor und klären Sie darüber auf, welchen Versicherungen in diesem speziellen Bereich eine besondere Bedeutung zukommt.

Die Grundlagen

Vor der eigentlichen Frage, wie die Versorgung im Auslandseinsatz für Soldaten aussieht, stellt sich die Frage, was genau ein Auslandseinsatz für Soldaten ist. Darunter fällt grundsätzlich jede Tätigkeit dienstlicher Zwecke außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff Einsatz ist demzufolge nicht zwangsläufig als militärische Verwendung zu bewerten, sondern umfasst jede Tätigkeit, die der Soldat im Ausland auf Veranlassung seines Dienstherrn (der Bundeswehr) wahrnimmt.
 
Bei der Bundeswehr haben Sie überwiegend die Wahl, ob Sie an einem Einsatz im Ausland teilnehmen möchten. Soldaten werden nicht gegen ihren Willen für Auslandseinsätze abgezogen, solange sich ausreichend Freiwillige für diesen Einsatz bereit erklären. Nur wenn sich zu wenige Soldaten für den Einsatz im Ausland interessieren, lassen sich einzelne Mitglieder der Truppe zur Teilnahme verpflichten.

Die Ansprüche von Soldaten im Auslandseinsatz

Bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Einsatz im Ausland erhalten Sie grundsätzlich weiterhin die Bezüge, die Ihnen auch vor dem Einsatz zustanden. Das gilt natürlich auch für Ihren Wehrsold, den Sie als freiwilliger Wehrdienstleistender erhalten. Über die normale Besoldung hinaus kommen unterschiedliche Zulagen, die bei einem Auslandseinsatz von Soldaten gezahlt werden. Hierbei profitieren Soldaten im Auslandseinsatz unter anderem von diesen Zahlungen:

  • Stellenzulagen für die Besetzung eines bestimmten Dienstpostens.
  • Erschwerniszulagen bei besonderer Belastung im Dienst (etwa für Fallschirmspringer oder Piloten).
  • Auslandsverwendungszuschlag (AVZ), den wir im Folgenden näher erläutern.

Die Auslandsverwendungszuschlag stellt eine zusätzliche Zahlung des Dienstherrn dar, der pro Tag bemessen wird. Er soll zumindest auf der finanziellen Ebene einen Ausgleich für die erhöhte Gefahrenlage, die Entfernung von der Familie und für die erschwerten Lebensbedingungen im Ausland darstellen.
Die Höhe des Auslandsverwendungszuschlags ist nach Stufen gelistet. Diese Stufen stehen wiederum für die Umstände im jeweiligen Land/ Einsatzgebiet. Die Zahlungen betragen jeweils:

  • In Stufe 1: 30 Euro pro Tag.
  • In Stufe 2: 46 Euro pro Tag.
  • In Stufe 3: 62 Euro pro Tag.
  • In Stufe 4: 78 Euro pro Tag.
  • In Stufe 5: 94 Euro pro Tag.
  • In Stufe 6: 110 Euro pro Tag.

Weitere Leistungen im Auslandseinsatz von Soldaten in besonderen Fällen

Im Auslandseinsatz für Soldaten ergeben sich neben den bereits genannten und grundlegenden Ansprüchen oft weitere Berechtigungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erläutern Ihnen in den nächsten Abschnitten genauer, welche Leistungen unter die weiterführenden Ansprüche fallen.

Die Reisebeihilfe

Bedienstete der Bundeswehr erhalten im Auslandseinsatz für Soldaten eine sogenannte Reisebeihilfe. Diese wird grundsätzlich für die Fahrt oder den Flug in die heimatliche Wohnung bereitgestellt. Hierbei wird Ihnen ein Teil der Kosten erstattet, die Sie für die Reise vom Ausland nach Deutschland sowie zurück ins Ausland aufwenden mussten. Um die Erstattung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder bei der für Sie zuständigen Abteilung stellen. Ihr Vorgesetzter oder der Dienstherr allgemein gibt individuelle Auskünfte darüber.

Die Unfallentschädigung

Werden Sie im Einsatz verletzt und erleiden von dieser Verletzung einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden, erhalten Sie eine entschädigende Einmalzahlung von 150.000 Euro. Dabei muss es sich um einen mindestens 50-prozentigen Grad des Schadens (GdS) handeln. Das Unfallruhegehalt kommt bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten hinzu. In der Regel beträgt es 2.000 Euro. Verschiedene Entschädigungen für die Hinterbliebenen sind ebenfalls Teil der Unfallentschädigung, sofern der Soldat im Einsatz ablebt. In diesem Fall gilt für die Hinterbliebenen folgendes:

  • Der Witwe oder dem Witwer des Soldaten/ der Soldatin kommen 60 Prozent des dem Soldaten eigentlich zustehenden Unfallruhegehaltes zugute.
  • Die Waisen des Soldaten erhalten jeweils 30 Prozent des Unfallruhegehaltes.
  • Witwen/ Witwer und Waisen erhalten jeweils ein Sterbegeld, das den einschlägigen Vorschriften im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) unterliegt.

Lebens- und Unfallversicherungen: Ergänzen Sie die Absicherung durch den Dienstherrn

Für den Auslandseinsatz von Soldaten empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen grundsätzlich den Abschluss einer Lebens- sowie einer Unfallversicherung. Unsere speziellen Vorsorgelösungen für Soldaten versichern Sie und Ihre Angehörigen auch dann, wenn Sie aufgrund eines kriegerischen Ereignisses vorzeitig ableben. Herkömmliche Unfall- oder Lebensversicherungen leisten in einem solchen Fall nicht, da es sich um äußerst spezielle Bedingungen und hohe Gefahren handelt.

Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen lässt Ihnen nach jedem Unfall Leistungen zukommen. Besonders durch den Auslandseinsatz von Soldaten ist es schnell und unvorhersehbar möglich, einen Unfall zu erleiden und langfristige Schäden davonzutragen. Aus diesem Grund bestehen die Leistungen der Unfallversicherung aus zwei oder drei Teilen. Die Höhe können Sie beim Abschluss des Vertrages selbst bestimmen:

  • Die Einmalzahlung
    Sie bemisst sich an der jeweiligen Verletzung. Sie können beispielsweise vereinbaren, bei einem gebrochenen Arm einmalig 2000 Euro zu erhalten.
  • Die Versicherungssumme
    Sie richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Vereinbarten Sie zum Beispiel eine Versicherungssumme von 500.000 Euro und werden durch einen Unfall dauerhaft zu 50 Prozent invalide, erhalten Sie 250.000 Euro. Die auszuzahlende Versicherungssumme wird stets an der prozentualen Invalidität bemessen.
  • Die Unfallrente
    Sie ist optional. Mit ihr erhalten Sie eine monatliche Zahlung, sofern Sie einen Unfall erleiden. Somit können Sie Ihre laufenden Kosten weiterhin begleichen.

Die Lebensversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen spart für Sie eine bestimmte Summe Kapital an, die im Falle Ihres Ablebens an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Sollte dieser Fall nicht eintreten, wird Ihnen die Summe beim Erreichen eines bestimmten Alters ausgezahlt. Andernfalls fällt das Kapital in den Besitz Ihrer Erben.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie weiterführende Fragen zum Auslandseinsatz für Soldaten und dem hierbei benötigten Versicherungsschutz? Oder sind Sie an grundlegenden Informationen zur Einstellung bei der Bundeswehr interessiert? Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin – die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist jederzeit für Sie da!

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