Kommunalverwaltungsbeamte

Als Kommunalverwaltungsbeamter besteht Ihr Aufgabengebiet vorrangig in Sachbearbeitung auf kommunaler Ebene. Überwiegend sind Kommunalverwaltungsbeamte in Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie gemeindlichen Zweckverbänden tätig, werden aber auch im Gemeindemanagement eingesetzt, wobei sie die Vorbereitung behördlicher Entscheidungen unter Anwendung diesbezüglicher Rechtsvorschriften übernehmen. Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.

Charakteristische Aufgabengebiete

Konfrontation mit kommunalrechtlichen Vorschriften gehört bei Kommunalverwaltungsbeamten zum Tagesgeschäft. Unter Beachtung der Rechtsvorschriften sowie Gesetzesvorgaben müssen Kommunalverwaltungsbeamte über Sachverhalte von Bürgeranträgen, Widersprüchen sowie entgegenzunehmenden Bürgerbeschwerden entscheiden, wobei ebenso Auflagen sowie Fristen zu beachten sind. Die Kommunalverwaltung bietet hierzu diverse Sachgebiete für die Kommunalverwaltungsbeamte oft auch weisungsbefugt gegenüber untergeordneten Dienststellen sind, wie z.B. Sachbearbeiter im Personal-, Organisations- oder Haushaltswesen oder Liegenschaftsverwaltungen.

Auch eine leitende Position mit hoher Verantwortung kann durch Kommunalverwaltungsbeamte besetzt werden, wobei hier die Überwachung der Einhaltung und gesetzeskonformer Anwendung geltender Vorschriften zum Hauptarbeitsfeld zählt. Auch die Bearbeitung von Personalbelangen sowie Öffentlichkeitsarbeit der Dienststelle gehört oft zum Tätigkeitsfeld von Kommunalverwaltungsbeamten, damit eine optimale Außenwirkung gewährleistet ist.

Ämterbeispiele

Das Einsatzgebiet Kommunalverwaltungsbeamter ist weitreichend. So werden diese bspw. als Sachbearbeiter im Steuer-, Bauverwaltungs-, Ordnungs-, Personal- oder auch Sozialamt eingesetzt, wobei die konkreten Aufgaben naturgemäß von der Amtsausrichtung abhängen.

Arbeitsort

Der Arbeitsplatz von Kommunalverwaltungsbeamten ist überwiegend am PC im Büro, wobei allerdings durchaus Außeneinsätze vorkommen. Dies ist der Fall, wenn Ortsbesichtigungen durchgeführt werden müssen.

Arbeitsmaterial/Arbeitsmittel

Das Verwaltungsrecht ist das relevanteste Hilfsmittel der Kommunalverwaltungsbeamten, wobei diese in heutiger Zeit in Form von Software und nicht mehr als unpraktische Papierlektüre vorhanden sind. So ist einfaches digitales Zugreifen auf wichtige Rechtsverordnungen, Gesetzestexte sowie Verwaltungsanweisungen möglich. 

Ebenso müssen Kommunalverwaltungsbeamte Bürgerkontakt herstellen sowie bzgl. Besprechungsnotizen und Korrespondenzunterlagen telefonieren, welche Hilfsmittel-Bestandteil zur Entscheidungsfindung darstellen. 

Hierzu werden Kommunalverwaltungsbeamten Schriftsätze und Vordrucke zur Verfügung gestellt, wobei das Erfassen relevanter Daten eine tragende Rolle darstellt, da ohne diese keine effektive Arbeitsweise möglich wäre. Diese Unterlagen sind u.a. zur Entscheidung über Beschwerden, Anträge oder anderweitige Eingaben relevant.

Arbeitsbedinungen

Kommunalverwaltungsbeamte des gehobenen Dienstes sind normalerweise in Alleinarbeit beschäftigt und treffen selbständig sowie in Eigenmacht Entscheidungen über Sachverhalte auf Grundlage rechtlicher Vorschriften. Daher kann man sagen, dass Kommunalverwaltungsbeamte regelnd, planend und verwaltend tätig sind. 

Da für jedes Sachgebiet mehrere Sachbearbeiter eingeteilt sind, wird teilweise Zusammenarbeit mit Kollegen ausgeübt, wobei festgestellt werden muss, dass meist jeder Sachbearbeiter ein Spezialgebiet innehat. 

Da die überwiegende Tätigkeit im Büro sitzend ausgeübt wird, ist das Berufsfeld als wenig anstrengend anzusehen. Meist muss ein Kommunalverwaltungsbeamter lediglich mit Bürgern mündlichen oder telefonischen Kontakt aufnehmen oder entsprechende Anliegen schriftlich beantworten.

Arbeitszeiten

Kommunalverwaltungsbeamte genießen Vorzüge eines geregelten Arbeitsrhythmus und müssen keine Schichten absolvieren. Die Arbeitszeiten liegen bei acht Stunden täglich und werden von Montag bis Freitag geleistet.

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Details des Berufsbildes

Berufseinstieg – weitere Bedingungen

Es gibt Möglichkeiten, auch ohne entsprechenden Abschluss als Kommunalverwaltungsbeamter tätig zu sein, wobei ein Mindestalter von 30 Jahren existiert. Als Kommunalverwaltungsbeamter kann auch tätig sein, wer eine der Laufbahnprüfung des nichttechnischen Dienstes der Kommunalverwaltung gleichgesetzte Prüfung bestanden hat und zumindest 27 Jahre alt ist. 

Derzeit ist nur für deutsche Staatsbürger eine Verbeamtung sowie Einstellung als Kommunalverwaltungsbeamter möglich. Staatsbürger aus EU-Staaten, die eine gleichgesetzte Ausbildung vollzogen haben, haben ebenfalls diese Möglichkeit. Ausländischen Personen ist momentan diese Möglichkeit nicht geboten. Um schwerbehinderte Menschen zu unterstützen, erhalten diese eine individuelle Forderung gemäß Schwerbehindertenrecht. Dies soll dazu beitragen, auch beeinträchtigten Menschen eine Chance zum Erwerbseintritt zu geben.

Zugangsqualifizierungen individualisiert

Neben der jeweiligen Berufsausbildung der Bewerber sind auch persönliche Eigenschaften für einen Arbeitseinstieg in die Kommunalverwaltung wichtig. Um eine Verbeamtung zu erreichen, müssen im Beamtenrechtsrahmengesetz vorgegebene Bedingungen erfüllt sein. Gegebenenfalls ist ein Laufbahnwechsel möglich, sollte der Interessent bereits in anderweitiger Laufbahn verbeamtet worden sein.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Das Aufgabengebiet eines Kommunalverwaltungsbeamten ist recht weit gefächert und deckt fast alle Lebensbereiche ab. Neben gesetzlich festgehaltenen Bürgerrechten und -pflichten sind auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben eingeschlossen. 

Stetige berufliche Weiterbildung ist absolut erforderlich, da Ihre Arbeitsgrundlagen normalerweise rechtliche Vorschriften aus Bundes- sowie Landesgesetzen betreffen. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie immer auf dem aktuellen rechtlichen Kenntnisstand sind. Zur Weiterbildung bietet Ihr Dienstherr meist diverse Möglichkeiten, die sowohl verwaltungsintern als auch extern durch Bildungsträger erfolgen können und diverse Themengebiete abdecken. Hierzu existiert eine große Liste, die bspw.:

  • Steuerrecht
  • Öffentliche Verwaltung
  • Finanz- und Rechnungswesen
  • Wirtschaftsrecht

umfasst.

Weiterbildung bringt Aufstieg

Meist möchte man nach einiger Zeit im gehobenen Dienst in den höheren Dienst aufsteigen. Dies ist mit erforderlichen Voraussetzungen als Kommunalverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst möglich. Hierzu ist eine Weiterbildung in Form eines Aufbau- oder Zusatzstudiums sowie eine verwaltungsinterne Weiterbildung möglich.

Interessen sowie dienliche Neigungen

Freude an Bürotätigkeiten sowie rechtlichen Vorschriften, Interesse an Zahlen und Daten sowie Spaß am Umgang mit Menschen sind ideale Voraussetzungen, um als Kommunalverwaltungsbeamter zu arbeiten. Hierbei sollten Sie das Talent besitzen, nicht nur Informationen weiterzugeben, sondern auch Vorgänge zu regeln, anzuordnen und dabei immer zuvorkommend zu bleiben. Ebenso sollten Sie sinnvollerweise eine systematische Arbeitsweise haben sowie sorgfältig und genau arbeiten. Weiterhin sollten Sie geduldig, zuverlässig und verschwiegen sein.

Zusammenarbeit untereinander sowie Bürgernähe

Da die Kommunalverwaltung in der Regel Ansprechpartner der Bürger ist, kommt es täglich zu wechselnden Besuchern, denen Auskünfte erteilt werden. Auch für die Entgegennahme von gestellten Anträgen sind Kommunalverwaltungsbeamte zuständig. Hierfür sind Sie normalerweise nicht als einziger zuständig, da innerhalb des jeweiligen Sachgebietes Kollegenteams gemeinsam arbeiten, um Erfolg zu sichern. Manchmal kann es durchaus vorkommen, dass Sachverhalte gebietsübergreifend sind und eine Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Sachgebiete notwendig wird. Ab und zu kann sogar behördenübergreifende Zusammenarbeit notwendig werden. 

Einkommen/Verdienst

Konkrete Angaben zum Verdienst eines Kommunalverwaltungsbeamten können wir nicht liefern, sondern lediglich Anhaltspunkte, weshalb kein Anspruch auf die genannten Einkommenshöhen gegeben ist. Der Verdienst von Kommunalverwaltungsbeamten ist im Landesbesoldungsgesetz festgelegt, wobei diverse Faktoren einbezogen werden. Hierbei spielen Grundgehalt, individuelle Erweiterungen (Vergütung, Auslandsdienstbezüge, Dienstbezüge, Zulagen) sowie weitere Bezüge wie u.a. VWL eine Rolle. 

Bei Kommunalverwaltungsbeamten existiert ein gesetzlich festgelegtes Grundgehalt, welches sich nach einzelnen Besoldungsgruppen richtet, wobei Sie im gehobenen Dienst normalerweise mit Besoldungsgruppe A9 beginnen. Beim Aufstieg auf der Karriereleiter können Sie es bis Besoldungsgruppe A13 schaffen. Auch innerhalb der Besoldungsgruppe gibt es unterschiedliche Einstufungen, die sich auf das Grundgehalt auswirken. In die Berechnung fließt auch Ihr Besoldungsalter sowie erbrachte Leistungen ein. 

Kommunalverwaltungsbeamte erhalten in Besoldungsgruppe A9 (Stufe 2) ein ungefähres Monatsgehalt von brutto 2.000€, welches sich zu einem Höchstsatz bei Besoldungsgruppe A13 (Stufe 12) auf ungefähr brutto 4.000€ Monatsgehalt steigern kann. 

Aufgrund der sich stetig ändernden Wirtschaftslage sowie der Inflation ist die Besoldung von Kommunalverwaltungsbeamten nicht dauerhaft festgelegt, sondern wird in den jeweiligen Besoldungsgruppen entsprechend angepasst.

Karriere/Einstieg

Um die Chance zu erhalten, Kommunalverwaltungsbeamter zu werden, müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es muss bspw. eine Ausbildung im nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung absolviert werden, wobei die zum Ende der Ausbildung abzulegende Laufbahnprüfung den Abschluss bildet.

Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.

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