Wenn Sie als Beamter der Polizei in einem Bereich tätig sind, in dem Sie jeden Tag aufs Neue Ihre Gesundheit in besonderem Maße gefährden, haben Sie Anspruch auf die Heilfürsorge. Diese bietet in den meisten Fällen eine 100 prozentige Kostenübernahme für die Kosten der Krankheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge.
Doch der Anspruch auf Heilfürsorge entfällt, wenn Sie in den Innendienst versetzt werden – spätestens aber, wenn Sie in den Ruhestand gehen. In diesem Fall haben Sie nur noch Anspruch auf die Beihilfe. Die Gefahr dabei ist, dass die Kosten für die beihilfekonforme private Krankenversicherung dann vergleichsweise hoch ausfallen können.
Denn die Versicherungsbeiträge in diesem Bereich sind maßgeblich von drei Faktoren abhängig:
- Alter des Versicherten bei Eintritt in die Versicherung
- Gesundheitszustand des Versicherten bei Eintritt in die Versicherung
- Leistungsspektrum der Versicherung und vereinbarte Selbstbehalte
Um hohe Kosten im Fall eines späteren Eintritts in die beihilfekonforme private Krankenversicherung zu vermeiden, können Sie die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen nutzen. Wenn Sie eine solche Anwartschaft abschließen, werden zum Zeitpunkt des Abschlusses die notwendigen Gesundheitsfragen geklärt. Im Anschluss wird Ihr Beitrag für die private Krankenversicherung festgelegt.
Dieser Beitrag gilt als festgeschrieben, selbst wenn Sie erst Jahre später die private Krankenversicherung abschließen. Verschlechterungen in Ihrem Gesundheitszustand spielen dann keine Rolle mehr. So können Sie schon frühzeitig dafür sorgen, dass die Kosten für Ihre beihilfekonforme private Krankenversicherung auch im Alter nicht zu hoch ausfallen.