Als Beamter haben Sie den großen Vorteil, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen zu können. Dieses Privileg sollten Sie nutzen, um den für Sie besten Weg einzuschlagen. Aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn ist es für die meisten Justizvollzugsbeamten allerdings am sinnvollsten, in die private Krankenversicherung einzutreten.
Beihilfe bedeutet, dass Ihr Dienstherr einen Prozentsatz (50 oder 70 Prozent) aller Krankheitskosten, für die Sie eine Rechnung einreichen, übernimmt. Da Sie Rechnungen jedoch nur als Privatpatient erhalten, profitieren Sie auch nur dann von der Beihilfe. Nutzen Sie diese Möglichkeit, müssen Sie sich auch nur für die verbleibenden 50 oder 30 Prozent absichern. Das bedeutet: Ihre Krankenversicherung wird günstiger – bei der gesetzlichen Kasse gibt es nur die 100-prozentige Absicherung.
Die GKV ist ein Solidarsystem, in das Sie einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens einzahlen. Dafür erhält jeder Versicherte dieselben Leistungen. In der PKV hingegen bemisst sich Ihr Beitrag nach Alter und Gesundheitszustand, weshalb die Anwartschaftsversicherung eine gute Ergänzung ist. Diese benötigen Sie allerdings nur, wenn Sie als Justizvollzugsbeamter während des gesamten aktiven Dienstes oder bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit von freier Heilfürsorge profitieren.
Mit der Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen „konservieren“ Sie Ihren aktuellen Zustand und werden garantiert in die PKV aufgenommen. Schließen Sie die Anwartschaft zum Beispiel bei Eintritt ins Beamtenverhältnis ab, profitieren Sie bei der Pensionierung von den Beiträgen, die Sie eigentlich nur mit 20 Jahren erhalten hätten. Der Sinn der Anwartschaft ist damit, den Umstieg von Heilfürsorge auf Krankenversicherung zu erleichtern.