Landesverwaltungsbeamte

Es müssen bestimmte beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, um eine Beamtenlaufbahn in der Verwaltung anzustreben. Diese wären u.a.:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • Keine vorhandene Entmündung
  • Vorstrafenfrei
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Vorgegebene Befähigung nach Landesrecht muss vorhanden sein
  • Eintritt für freiheitliche demokratische Grundordnung im Grundgesetzes Sinne muss vorhanden sein
  • Ggfs. Einhaltung Mindest- bzw. Höchstalter

Vor Antritt einer Ausbildung müssen die Bewerber ein Auswahlverfahren, das mündliche und schriftliche Tests sowie eine ärztliche Einstellungsuntersuchung beinhaltet, bestehen. Für den einfachen Dienst ist ein Hauptschulabschluss oder ebenbürtiger anerkannter Bildungsabschluss notwendig. Um für den mittleren Dienst zugelassen zu werden, ist ein Real- oder Hauptschabschluss mit erfolgreicher Berufsausbildung in passenden Fachbereichsrichtung unabdingbar, wobei manche Bundesländer einen qualifizierten Hauptschulabschluss akzeptieren.

Um Landesverwaltungsbeamter im höheren Dienst zu werden, muss ein absolviertes Masterstudium oder ebenbürtiger anerkannter Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs vorliegen. Eine Laufbahn im gehobenen Dienst – der höchsten Laufbahn – ist mit abgeschlossenem Bachelorstudium oder ebenbürtigen, anerkannten Hochschulabschluss möglich. Im Folgenden stellt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen den Beruf des Landesverwaltungsbeamten genauer vor.

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Beginn der Ausbildung

Der durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelte Vorbereitungsdienst bzw. die Ausbildung ist in praktische sowie theoretische Abschnitte unterteilt. An Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen öffentlicher Verwaltungen werden Anwärter des einfachen oder mittleren Dienstes in Theorie unterrichtet. Verwaltungsfachhochschulen oder Bildungseinrichtungen öffentlicher Verwaltungen unterrichten Anwärter des gehobenen Dienstes in Theorie. Als Referendare des höheren Dienstes muss man an Verwaltungsakademien oder speziellen Hochschuleinrichtungen öffentlicher Verwaltung studieren. Eine praktische Umsetzung der theoretischen Kenntnisse ist in entsprechenden Behörden möglich.

Landesverwaltungsbeamte Verfassungsschutz – mittlerer Dienst

Die praktische Ausbildung erfolgt während der zweijährigen Ausbildung im Bundes- oder Landesamt für Verfassungsschutz, während an der Akademie für Verfassungsschutz der theoretische Stoff, wie bspw. Verfassungs- und Staatsrecht, gesetzliche Vorgaben und Datenschutzbestimmungen oder Informationsgewinnungs-Möglichkeiten erlernt werden. 

Anwärter zum Landesverwaltungsbeamte sollten Grundvoraussetzungen wie:

  • Sorgfältige, genaue sowie strukturierte Arbeitsweise
  • Verschwiegenheit
  • Kommunikaionsfähigkeit
  • Gute Rechtschreib- sowie Mathematikkenntnisse
  • Menschenkenntnis

besitzen, da diese zur Erledigung vielerlei Aufgaben, wie bspw. Protokoll- oder Berichtverfassung, Abrechnungserstellung oder Kassenführung, unabdingbar sind. 

Als Landesverwaltungsbeamter des Verfassungsschutzes im mittleren Dienst sind Sie teilweise für Ermittlungen im Außendienst zuständig und sitzen daher keinesfalls nur im Büro. Ansonsten erfüllen Sie Ihre Aufgaben als Sachbearbeiter in Behörden für Verfassungsschutz auf Bundes- oder auch Länderebene. 

Neben der Bekämpfung organisierter Kriminalität sowie Beobachtung verfassungsfeindlicher Gruppen, unterstützen Sie überwiegend Beamte des gehobenen Dienstes. Weiterhin sind Landesverwaltungsbeamte im mittleren Dienst für die Auswertung sowie Aufbereitung gesammelter Informationen, Terrorismus-, Extremismus-, Spionagebekämpfung und verdeckte Observationen zuständig. 

Landesverwaltungsbeamte Vermessungstechnik – mittlerer Dienst

Ein Hauptschulabschluss sowie eine Berufsausbildung in entsprechender Fachrichtung, wie bspw. Kartograf, Geomatiker oder Vermessungstechniker, ist hier Ausbildungsvoraussetzung. Die Ausbildungszeit beträgt ein bis eineinhalb Jahre. In dieser Zeit werden Anwärter in Katasterämtern, Flurneuordnungsbehörden, Vermessungsämtern oder Behörden für Geoinformation eingesetzt. 

Als Grundvoraussetzungen sollten Anwärter mitbringen:

  • gute Deutschkenntnisse (Wort und Schrift)
  • gute Mathematikkenntnisse
  • sorgfältige und exakte Arbeitsweise
  • gute Geografiekenntnisse

Ebenso sollte Ihnen möglich sein, Karten zu lesen, mit Messgeräten umzugehen oder auch mit Geo-Daten zu arbeiten. Das Aufgabengebiet von Landesverwaltungsbeamten für Vermessungstechnik im mittleren Dienst umfasst u.a.:

  • Anfertigung von Planungen
  • Vermessung von Straßen oder Baugebieten
  • Erfassung, Analysierung und Bearbeitung von Messdaten
  • Aktualisierung von Flurkarten, Gelände oder Liegenschaftskataster
  • Verwaltende Aufgaben
  • Anfertigung von Berichten

Landesverwaltungsbeamte für Vermessungstechnik im mittleren Dienst werden überwiegend bei Vermessungs- oder Katasterämtern in öffentlichen Verwaltungen der Landes- oder Kommunalbehörden sowie Behörden für Geoinformation eingesetzt.

Landesverwaltungsbeamte Agrarwirtschaft – höherer Dienst

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist eine durchlaufene berufspraktische und dem Studium entsprechende Tätigkeit, wie bspw. ein mehrere Monate langes Praktikum oder eine berufliche Ausbildung. Dabei sind Studiumsfachrichtungen z.B.:

  • Landespflege
  • Landwirtschaft
  • Ernährung
  • Pflanzenschutz
  • Gartenbau
  • Hauswirtschaft

Ebenso sind folgende Studieninhalte beinhaltet:

  • Berufs- und Erwachsenenbildung
  • Arbeitswirtschaft sowie Personalführung
  • Rechts- und Verwaltungsgrundladen
  • Beratungsmethodik

Einsatzgebiete als Landesverwaltungsbeamter der Agrarwirtschaft im höheren Dienst beinhalten überwiegend Dienststellenleitung von landwirtschaftlichen Landesanstalten, Landwirtschaftskammern, Landwirtschaftsbehörden oder Tätigkeiten an agrar- und hauswirtschaftlichen Fachschulen. Hierbei umfasst das Aufgabengebiet u.a. Verantwortlichkeit für Beratung, Planung oder Verwaltung, Gutachtenverfassung sowie Lehrtätigkeiten oder Organisationsaufgaben.

Landessverwaltungsbeamte Bergverwaltung – höherer technischer Dienst

Um Landesverwaltungsbeamter der Bergeverwaltung zu werden, ist zusätzlich zum anerkannten Hochschulabschluss im Bergfach wie Bergbau oder Geotechnik und Bergbau bzw. im Markscheidefach in Fachrichtung Markscheidewesen eine Bergbaubeflissenen-Ausbildung bzw. Markscheidefach-Beflissenen-Ausbildung notwendig. Die in zwei vorgegebenen Studienjahren zu erlernenden Kenntnisse beinhalten:

  • Überwachung Betriebe
  • Gesundheitsschutz
  • Bergwirtschaft, bspw. Bilanz- oder Finanzierungsfragen, Kosten
  • Bergrecht, bspw. Wasser- oder Sprengstoffrecht
  • Bergtechnik
  • Organisation sowie Führungsaufbau von Bergbau-Unternehmen oder Bergbau-Behörden
  • Umweltschutz sowie Verfahrenstechniken betr. Bergbau

Weitere fachrichtungsabhängige Gebiete sind: 

Bergfach betreffend:

  • Längerfristige Planungen sowie Durchführung und Gestaltung
  • Betriebsleitung technisch
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Markscheidefach betreffend:

  • Regionalpläne-Erarbeitung und -Fortführung
  • Geophysik
  • Bedeutung der Liegenschaftskatastern
  • Geologie nutzbarer Lagerstätten
  • Topografische Landeskartenwerke bearbeiten
  • Umweltschutz
  • Hydrogeologie
  • Verhältnis zwischen bergbaulichen sowie anderweitigen Belangen

Damit Landesverwaltungsbeamte der Bergverwaltung praktisches Wissen erlernen, werden diese in Bergwerksunternehmen, Oberbergämtern oder Landesämtern für Bergbau oder Bergwesen eingesetzt. Danach werden Landesverwaltungsbeamte der Bergverwaltung im höheren Dienst bspw. in Führungsaufgaben im arbeitsorganisatorischen oder personalführenden Bereich oder der Bergverwaltung in Landesämtern für Bergbau tätig. 

Ebenso sind Landesverwaltungsbeamte für Ordnung, Sicherheit , Umweltschutz, Überwachung und Kontrolle von Einrichtungen sowie Förderstellen, Kostenberechnung, Finanzierung oder Beurteilung bergbaubedingter ober- und unterirdischer Auswirkungen zuständig.

Landesverwaltungsbeamte Verfassungsschutz – gehobener Dienst des Bundes

Um Landesverwaltungsbeamter im Verfassungsschutz im gehobenen Dienst zu werden, ist ein dreijähriges Studium erforderlich. Dieses erfolgt an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, der Schule für Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie einer Landesbehörde für Verfassungsschutz. 

Relevante Inhalte des Studiums sind:

  • Rechtswissenschaften
  • Politische und staatsrechtliche Grundlagen
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen sowie Organisation und Informationsverarbeitung
  • Terrorismus bzw. Extremismus
  • Zivilrechtliche sowie verwaltungsrechtliche Grundlagen
  • Sicherheitspolitik international 
  • Politische nachrichtendienstliche Arbeitstechniken wie bspw. Berichtswesen, Auswertung oder Beschaffung

Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz sowie Landesbehörden für Verfassungsschutz sind für die praktische Unterrichtung der Landesverwaltungsbeamte zuständig. Neben einer Tätigkeit im Personalwesen sowie Aus- und Weiterbildungsbereich sind Landesverwaltungsbeamte für Bürgerberatungen sowie Unterbindungen von Spionagevorgängen mithilfe von Kollegen zuständig. Ebenso werden in Behörden für Verfassungsschutz von Bund und Land verfassungsfeindliche Aktivitäten sowie organisierte Kriminalität überwacht und bekämpft.

Landesverwaltungsbeamte Agrarverwaltung – gehobener technischer Dienst

Manche Bundesländer verlangen ein mehrere Monate andauerndes Praktikum in einem Schwerpunktbereich als Zugangsvoraussetzung. Die umfangreiche theoretische Ausbildung beinhaltet bspw.:

  • Vertragsrecht
  • Beratungswesen
  • Aufgaben und Organisation der Landwirtschaftsämter
  • Subventionsrecht im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen
  • Landwirtschaft
  • Ernährung
  • Betriebswirtschaft
  • Gartenbau
  • Hauswirtschaft
  • Nachhaltige Landnutzung sowie ländliche Gegend

Daraufhin können erlernte Kenntnisse in entsprechenden Bereichen praktisch eingesetzt werden. Im Normalfall ist das duale Studium in 1 ½ Jahren vollendet. Als Landesverwaltungsbeamter werden Sie dienstlich bei Landwirtschaftsbehörden in sachbearbeitenden, koordinierenden oder leitenden Funktionen tätig, wobei die Aufgabenbereiche u.a. umfassen können:

  • Land- sowie Forstwirte zu Förderprogrammen beraten
  • An Förderprogramm-Erarbeitungen beteiligen
  • Antragsbearbeitung
  • Einhaltung von Gesetzen sowie Rechten überwachen
  • Agrarpolitische Maßnahmen-Umsetzung
  • Verfassung von Stellungsnahmen 
  • Testverfahren überwachen
  • Staatliche Forschungs-, Versuchs- oder Lehranstalten verwalten
  • Verantwortung für Qualitätskontrollen
  • Verwaltung von staatlichen land- sowie forstwirtschaftlichen Besitzen
  • Auskunfts-Erteilung gegenüber Verbrauchern z.B. zu Tier- oder Pflanzenschutz oder Produktion

Bei Landwirtschaftsbehörden wie bspw. das Amt für Agrarstruktur sowie Agrarordnung absolvieren Landesverwaltungsbeamte in Agrarverwaltungen den Dienst.

Wir beraten Sie gern

Für weitere Fragen stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zur Verfügung.

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