DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Landesverwaltungsbeamte

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Landesverwaltungsbeamte Bremen

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Landesverwaltungsbeamte Bremen

Es müssen bestimmte beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, um eine Beamtenlaufbahn in der Verwaltung anzustreben. Diese wären u.a.:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • Keine vorhandene Entmündung
  • Vorstrafenfrei
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Vorgegebene Befähigung nach Landesrecht muss vorhanden sein
  • Eintritt für freiheitliche demokratische Grundordnung im Grundgesetzes Sinne muss vorhanden sein
  • Ggfs. Einhaltung Mindest- bzw. Höchstalter

Vor Antritt einer Ausbildung müssen die Bewerber ein Auswahlverfahren, das mündliche und schriftliche Tests sowie eine ärztliche Einstellungsuntersuchung beinhaltet, bestehen. Für den einfachen Dienst ist ein Hauptschulabschluss oder ebenbürtiger anerkannter Bildungsabschluss notwendig. Um für den mittleren Dienst zugelassen zu werden, ist ein Real- oder Hauptschabschluss mit erfolgreicher Berufsausbildung in passenden Fachbereichsrichtung unabdingbar, wobei manche Bundesländer einen qualifizierten Hauptschulabschluss akzeptieren.

Um Landesverwaltungsbeamter im höheren Dienst zu werden, muss ein absolviertes Masterstudium oder ebenbürtiger anerkannter Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs vorliegen. Eine Laufbahn im gehobenen Dienst – der höchsten Laufbahn – ist mit abgeschlossenem Bachelorstudium oder ebenbürtigen, anerkannten Hochschulabschluss möglich. Im Folgenden stellt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen den Beruf des Landesverwaltungsbeamten genauer vor.

Beginn der Ausbildung

Der durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelte Vorbereitungsdienst bzw. die Ausbildung ist in praktische sowie theoretische Abschnitte unterteilt. An Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen öffentlicher Verwaltungen werden Anwärter des einfachen oder mittleren Dienstes in Theorie unterrichtet. Verwaltungsfachhochschulen oder Bildungseinrichtungen öffentlicher Verwaltungen unterrichten Anwärter des gehobenen Dienstes in Theorie. Als Referendare des höheren Dienstes muss man an Verwaltungsakademien oder speziellen Hochschuleinrichtungen öffentlicher Verwaltung studieren. Eine praktische Umsetzung der theoretischen Kenntnisse ist in entsprechenden Behörden möglich.

Landesverwaltungsbeamte Verfassungsschutz – mittlerer Dienst

Landesverwaltungsbeamte Vermessungstechnik – mittlerer Dienst

Landesverwaltungsbeamte Agrarwirtschaft – höherer Dienst

Landessverwaltungsbeamte Bergverwaltung – höherer technischer Dienst

Landesverwaltungsbeamte Verfassungsschutz – gehobener Dienst des Bundes

Landesverwaltungsbeamte Agrarverwaltung – gehobener technischer Dienst

Wir beraten Sie gern

Für weitere Fragen stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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