Die Rolle der großen Anwartschaftsversicherung
Grundsätzlich ist es so: Erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge von Beamten der Polizei, müssen sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Das bedeutet, dass Sie einige Monate vor dem Ende der Heilfürsorge eine entsprechende Versicherung abschließen müssen. Den monatlichen Beiträgen wird dabei der Gesundheitszustand zu Grunde gelegt, den Sie bei Abschluss der Versicherung haben.
Mit der großen Anwartschaftsversicherung der DBV ist das nicht so. Hier werden Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft praktisch „konserviert“ und später zur Berechnung Ihrer Beiträge herangezogen. Dadurch profitieren Sie von deutlich niedrigeren Monatsbeiträgen. Das gilt insbesondere, wenn Sie bis zur Pensionierung Anspruch auf freie Heilfürsorge haben.
Zum besseren Verständnis ein kurzes Beispiel: Sie schließen mit 19 Jahren zeitgleich mit der Einstellung bei der Polizei eine große Anwartschaftsversicherung ab. Hierbei findet eine Gesundheitsprüfung statt. Nun erhalten Sie bis zur Pensionierung mit 60 Jahren freie Heilfürsorge und benötigen im Anschluss eine private Krankenversicherung. Die Anwartschaft sorgt dafür, dass Sie mit 60 Jahren die Beiträge zahlen, die Sie als 19-Jähriger bereits erhalten hätten.