Ihr Werdegang im Überblick

Verwaltungsbeamte leisten Ihren Dienst bei unterschiedlichen Dienstherren. Hierzu gehören unter anderem Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Sie erfüllen hoheitliche Aufgaben in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welche bis auf wenige Ausnahmen keinerlei privatwirtschaftlichen Interessen verfolgen.

Als Verwaltungsbeamter unterliegen Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Im Gegenzug hierzu verpflichtet sich der Dienstherr zum Schutz und zur Fürsorge Ihnen gegenüber.

Dies bedeutet, dass Verwaltungsbeamte umfassend versorge werden müssen. Hierzu gehören unter anderem die

  • Krankheitsfürsorge in Form einer Beihilfe
  • Unfallfürsorge
  • Hinterbliebenenfürsorge
  • Versorgung im Ruhestand (Pensionsansprüche)

Aufgrund des Alimentationsprinzips unterliegen Sie als Verwaltungsbeamter nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht, was zur Folge hat, dass Sie als Verwaltungsbeamter

  • nahezu unkündbar sind
  • keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen
  • dank der Krankenfürsorge durch den Dienstherrn von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind
  • keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sondern vom Dienstherrn eine Pension
  • bei einem Dienstunfall seitens des Dienstherrn und der Unfallfürsorge abgesichert sind
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Mögliche Laufbahnen für Beamte

Im Rahmen der Einstellung als Verwaltungsbeamter haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Laufbahnen zu starten. So wird unterschieden zwischen der Laufbahngruppe 1 und Laufbahngruppe 2 (jeweils mit einem ersten und zweiten Einstiegsamt) – früher einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Verwaltungsdienst genannt.

Der Zugang zu den jeweiligen Laufbahnen ist abhängig von Ihrem erworbenen Schulabschluss.

Für alle Laufbahnen gleich sind jedoch die zu durchlaufenden Abschnitte Beamter auf Widerruf, Probe sowie Lebenszeit, welche Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen im Nachfolgenden etwas näherbringen möchte.

Beamte auf Widerruf

Erfüllen Sie die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst, haben Sie sich zunächst einer nicht zu unterschätzenden Hürde zu unterziehen – dem Bewerbungsverfahren. Dieses ist in der Regel sehr aufwendig aufgebaut. Mit unterschiedlichsten Tests psychologischer und gesundheitlicher Art werden die geeignetsten Bewerber ausgelesen. Sie haben auch diese Hürde erfolgreich gemeistert? Herzlichen Glückwunsch! Nunmehr steht Ihrer Ernennung zum Beamten auf Widerruf nichts mehr im Wege und Ihre Ausbildung kann beginnen. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch vom ersten Tag Ihrer Ausbildung an optimal abgesichert sind. Hierzu gehören Versicherungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung, eine Dienstunfähigkeitsversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung in Kombination mit einer Diensthaftpflichtversicherung.

Über den Abschluss des Versicherungsschutzes sollten Sie sich jedoch vor Beginn der Ausbildung bereits Gedanken machen, um bereits mit Beginn des ersten Arbeitstages abgesichert zu sein.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen, sind seit vielen Jahren spezialisiert auf die Beratung und Absicherung von Verwaltungsbeamten im öffentlichen Dienst. Mit unserer Erfahrung und der notwendigen Fachexpertise stehen wir Ihnen gern jederzeit beratend zur Seite. Die Beratung findet allumfassend und spartenübergreifend statt, so dass Sie mit dem notwendigen Fachwissen die für Sie optimierte Entscheidung treffen können.

Im Rahmen der Krankenfürsorge haben Verwaltungsbeamte einen Anspruch auf Beihilfe. Das heißt, der Dienstherr erstattet im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen zwischen 50 bis 80 % der entstandenen Aufwendungen. Die Restkosten müssen Verwaltungsbeamte mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.
Aufgrund der Versicherungsfreiheit haben Verwaltungsbeamte die Wahl, sich einkommensabhängig in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder alternativ eine private Krankenversicherung abzuschließen. An die Beihilfe angepasste Krankenversicherungen bieten Ihnen jedoch ausschließlich private Krankenversicherter an – so auch die  DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen.

Während der Ausbildung können Anwärter jederzeit entlassen werden, beispielsweise bei Dienstunfähigkeit, Pflichtverletzungen oder unzureichender Leistungen. Hier spielt das Prinzip von Eignung, Leistung und Befähigung eine entscheidende Rolle. In derartigen Fällen werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, haben allerdings – bis auf ganz seltene Ausnahmen in Fällen von Dienstbeschädigungen – keinerlei Ansprüche auf finanzielle Leistungen. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Mit dieser können Sie sich als Verwaltungsbeamter auf Widerruf davor schützen, von heute auf morgen ohne etwaiges Einkommen dazustehen.

Ein spezielles Angebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen ist die Dienstanfänger-Police. Sie stellt eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorgeprodukt dar. In der 1. Phase, während Ausbildung, Probezeit und den ersten Dienstjahren haben Verwaltungsbeamte bei Dienstunfähigkeit noch keine finanziellen Ansprüche an den Dienstherrn, dies wird bei der Rentenhöhe berücksichtigt. Möglich sind im

  • mittlerer Dienst bis 1.200€ 
  • gehobener Dienst bis 1.500€ 
  • höheren Dienst bis 1.800€ 

monatlich. Erfüllen Sie nach Ihrer Verbeamtung die fünfjährige Wartezeit, können erste finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden, Ihr Absicherungsbedarf wird geringer. In der 2. Phase wird der Versicherungsschutz angepasst. Ab diesem Zeitpunkt wird ein größerer Anteil der Beiträge in Ihre Altersvorsorge investiert.

Beamter auf Probe

Mit Ablegen und bestehen der Laufbahnprüfung haben Sie einen weiteren Meilenstein Ihrer beruflichen Laufbahn erreicht – Sie werden zum Verwaltungsbeamten auf Probe ernannt. Mit Überreichen der Ernennungsurkunde werden Sie Amtsträger und tragen ab Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine Amtsbezeichnung. Im Gegensatz zu Verwaltungsbeamten auf Widerruf werden Verwaltungsbeamte auf Probe im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht mehr zwangsläufig aus dem Dienst entlassen. Immer dann, wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls herrührt, werden Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und erhalten Versorgungsbezüge zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Da es sich hierbei jedoch lediglich um eine gesetzliche Mindestabsicherung handelt, wird der aktuelle Lebensstandard kaum aufrechterhalten zu sein, so dass eine private Absicherung unumgänglich sein wird.

Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen bieten wir neben den Verwaltungsbeamten auf Widerruf auch den Probezeitbeamten einen effektiven und sinnvollen Versicherungsschutz in Kombination mit einer privaten Altersvorsorge an. Sprechen Sie uns hierzu gern an!

Beamter auf Lebenszeit

Sofern Sie sich in den letzten drei Jahren sowohl charakterlich als auch leistungstechnisch beweisen konnten, steht einer Verbeamtung auf Lebenszeit nunmehr nichts mehr im Wege. Von nun an genießen Sie den Status der Unkündbarkeit, sofern Sie nicht strafrechtlich in Erscheinung treten. Darüber hinaus erwerben Sie nach einer Wartezeit von fünf Jahren einen Anspruch auf Versorgungsansprüche, wenn Sie dienstunfähig werden. Der Grund spielt von nun an keine Rolle mehr.

Die Höhe der Versorgungsbezüge ist abhängig von der bislang erbrachten Dienstzeit. Mit zunehmender Dienstzeit erhöht sich der Anspruch. Nach 40 Jahren erwerben Sie einen Versorgungsanspruch von 71,75 Prozent der letzten Nettobezüge.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine Absicherung für den Ernstfall zu schaffen, damit Sie den finanziellen Verlust im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeitsversicherung auffangen können.

Beamte im Ruhestand

Mit Vollendung des 67. Lebensjahres können Verwaltungsbeamte in der Regel in den Altersruhestand gehen – der letzte Meilenstein Ihres beruflichen Daseins. Im Zusammenhang mit dem Alimentationsprinzip haben Versorgungsempfänger sowie dessen Familienangehörige weiterhin einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung und Absicherung im Krankheits- und Pflegefall. Der Beihilfeanspruch erhöht sich auf 70 Prozent der anfallenden Kosten, der Pensionsanspruch beträgt 71,75 Prozent der zuletzt bezogenen Nettobezüge. Damit Sie den zuletzt erworbenen Lebensstandard in vollen Zügen weitergenießen können, sollten Sie frühzeitig einen Grundstein im Rahmen der Altersvorsorge legen. Hierzu bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen unterschiedliche Versicherungslösungen an, wie beispielsweise unsere

  • Relax Rente
  • Riester Rente
  • Rürup Rente
  • Private Rente

Wir beraten Sie gern

Scheuen Sie sich nicht – sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern und allumfassend!

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