Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung sind Lehrer bestens abgesichert

DBV Bremen fair Finanzpartner Mindestversorgung Dienstunfähigkeit


Sobald Sie als Beamter, in diesem Fall als Referendar und Lehrer, wegen körperlichen oder geistigen Gebrechen Ihren Beruf nicht länger ausüben können, ist eine Dienstunfähigkeit zu verzeichnen. Da die staatliche Hilfe nur geringfügig ist, raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen einen Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung an.

Statistiken zeigen, dass häufig junge Lehrer von einer Dienstunfähigkeit betroffen sind. Es entstehen dann oft finanzielle Lücken und somit erhebliche Einbußen. Die DBV ist ein Spezialist für den Öffentlichen Dienst und findet seit über 140 Jahren individuelle Versicherungslösungen.

  • Dienstunfähigkeit
    Statistiken belegen, jeder zehnte Lehrer wird im Laufe seiner Karriere dienstunfähig. Auf Deutschland betrachtet sind das 10 % der Lehrkräfte. Diese Zahl ist besorgniserregend. Um Ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können, sollten Sie sich, als Referendar und Lehrer, gegen finanzielle Engpässe absichern.
  • Ablehnung
    Einige Versicherungsunternehmen zahlen keine Berufsunfähigkeitsrenten, da bei 28 % der Betroffenen der Dienstunfähigkeitsgrad bei unter 50 % liegt. Andere Versicherer jedoch, erachten den Berufsunfähigkeitsgrad für weniger bedeutend und zahlen trotzdem eine Berufsunfähigkeitsrente an die Versicherten.
  • Ruhegehalt
    Das maximale Ruhegehalt, auf welches Sie als Referendar und Lehrer, nach 40 Dienstjahren Anspruch haben, beläuft sich auf 72 % Ihres letzten Gehalts. Im Gegensatz zu Angestellten, die weniger Rentenbezüge erhalten, klingt das im ersten Moment sehr positiv. Jedoch ist zu bedenken, dass die finanziellen Einbußen ganze 28 % betragen.
    Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sogar junge Beamte auf Lebenszeit, erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit keine staatlichen Leistungen. In solch einem Fall verfügen Sie plötzlich über keinerlei Einkommen. Damit Sie als Referendar und Lehrer in eine beruhigendere Zukunft blicken können, sollten Sie sich unbedingt absichern.
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Die Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail

Eine Dienstunfähigkeit kann viele Ursachen haben

Es gibt zahlreiche Gründe für eine Dienstunfähigkeit. Sie als Referendar und Lehrer, sind enormen Lautstärken im Klassenzimmer ausgesetzt, die Unterrichtsvorbereitungen erfordern Konzentration, Sie müssen Klassenarbeiten korrigieren und Ihren Bildungsauftrag erfüllen. Darüber hinaus tragen Sie viel Verantwortung, welche häufig in Konflikten mit der Schulleitung und einigen Eltern endet. Diese täglichen Belastungen stellen Faktoren dar, die eine psychische Erkrankung begünstigen und die Wahrscheinlichkeit, dienstunfähig zu werden, erhöht. Im Folgenden sind die häufigsten Ursachen gelistet, die für das berufliche Aus verantwortlich sind:

  • 31 % Nervliche und psychische Erkrankungen
  • 22% Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • 15% sonstige Erkrankungen
  • 14% Krebserkrankungen
  • 10% Unfälle
  • 8% Herz- und Gefäßerkrankungen

Wie sieht die Vorsorge aus?

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie, als verbeamteter Referendar und Lehrer, bezogen ein Nettoeinkommen von 2.460 Euro. Im Falle einer Dienstunfähigkeit steht Ihnen plötzlich nur noch ein Ruhegehalt von 1.429 Euro zu, welches Sie von Ihren Dienstherren als Versorgung erhalten. Es ist deutlich zu erkennen, dass das Ruhegehalt erheblich geringer ausfällt. Sie haben umgehend 1.031 Euro weniger zur Verfügung. Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten, ist somit nicht mehr möglich. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legt Ihnen nahe, diese Versorgungslücke mit dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen.

Beamte auf Probe und Widerruf

  • Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit verlieren Beamte auf Probe oder Widerruf ihren Job und werden ohne Leistungen des Dienstherren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Beamte auf Lebenszeit

  • Ein verbeamteter Referendar und Lehrer kann bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit und nach einer Wartezeit von fünf Jahren das Ruhegehalt in Anspruch nehmen. Das ist abhängig von der bereits geleisteten Dienstzeit. Das Ruhegehalt erhöht sich dann jährlich.

Was geschieht bei Dienstunfähigkeit?

Sobald Sie als Referendar und Lehrer Ihrer zuletzt nachgegangenen Tätigkeit, mindestens sechs Monate zu mindestens 50 %, nicht länger ausüben können, können Sie die vereinbarte Rente bei Ihrem Anbieter beanspruchen. Ein verbeamteter Referendar und Lehrer kann schon dann in den Ruhestand versetzt werden, wenn er innerhalb von sechs Monaten, länger als drei Monate, seinem Dienst nicht mehr nachging. Um Rentenanspruch zu haben, darf keine Aussicht darauf bestehen, dass seine Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate wieder vollends hergestellt sein wird. Für die Rentenzahlung ist ein Attest vom Amtsarzt ausreichend. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen rät Ihnen zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel ist eine gute Alternative.

Tarifvergleich

Um herauszufinden, welche Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie die Beste ist, benötigen wir einige Angaben zu Ihrer Person. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen lassen Ihnen gerne eine E-Mail mit einer Übersicht der lukrativsten Angebote zukommen - kostenlos und unverbindlich.

Welche Kriterien bestimmen die Beiträge?

  • Eintrittsalter
    Sie, als junger Referendar und Lehrer, profitieren von niedrigen Beiträgen. Im jungen Lebensalter ist eine Dienstunfähigkeit weniger zu erwarten.
  • Rentenhöhe
    Da Sie Ihre monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit selbst bestimmen, variieren die monatlich zu zahlenden Beiträge.
  • Risikozuschläge
    Bei bestimmten Vorerkrankungen verlangen einige Versicherer einen höheren Beitrag oder schließen spezielle Risiken im Vorfeld aus.
  • Krankenakte
    Um das Risiko einer Dienstunfähigkeit einschätzen zu können, möchten manche Versicherungsunternehmen eine Einsicht in Ihre Krankenakte vornehmen.
  • Laufzeit
    Ist die Laufzeit kürzer, zahlen Sie günstigere monatliche Beiträge. Jedoch steigt die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit mit zunehmendem Alter an.
  • Beruf
    In welcher Risikogruppe Sie eingestuft werden, hängt von Ihrem Beruf ab. Sie als Lehrer zahlen in der Regel weniger als ein Dachdecker, jedoch mehr als ei Bürokaufmann.

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung

Von einer Berufsunfähigkeit lässt sich nur bei angestellten Referendaren und Lehrern sprechen. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird meist von einem Gutachter ermittelt.
 
Bei verbeamteten Referendaren und Lehrern spricht man immer von einer Dienstunfähigkeit. Im Idealfall entscheidet die Versicherung über den Leistungsanspruch und zahlt Ihnen ohne Aufwand die festgeschriebene Rente aus. Voraussetzung hierfür ist die Einreichung Ihres Entlassungs- beziehungsweise Ruhestandszeugnisses, sowie des amtsärztlichen Zeugnisses.
Es gibt feine Unterschiede zwischen einer “richtigen” und einer “falschen” Dienstunfähigkeitsklausel. Achten Sie beim Vertragsabschluss genau darauf.

  • Richtige Klausel
    “…Bei einem Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
  • Falsche Klausel

    “…Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”

Brauchen Referendare und Lehrer eine
Dienstunfähigkeitsversicherung?

Studien zeigen, dass Nervenkrankheiten eine der häufigsten Ursachen für die Dienstunfähigkeit von Lehrern sind. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legt Ihnen nahe, bereits in jungen Jahren eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Somit können Sie als Referendar und Lehrer von preiswerten Beiträgen profitieren.

Wir beraten Sie gern!

Sollten Sie noch weitere Fragen haben zur Dienstunfähigkeitsversicherung, vereinbaren Sie einen Termin zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch bei unseren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.

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FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Wo kann ich verschiedene Versicherungen vergleichen?

Die zahlreichen Versicherungstarife machen es dem Kunden nicht leicht, einen soliden Überblick zu erhalten und sinnvoll alle Versicherungen miteinander zu vergleichen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen lassen Sie an unserer langjährigen Erfahrung teilhaben und unterstützen Sie bei der Suche nach dem idealen Anbieter und dem passenden Tarif. Für diese Unterstützung benötigen wir einige persönliche Angaben über Ihre Person. Mit diesen Angaben führen wir eine individuelle Tarifberechnung für Sie durch. Im Anschluss erhalten Sie die Formulare für diverse Dienstunfähigkeitsversicherungen für Referendare und Lehrer zur genauen Einsicht.

Kann ich als Referendar oder Lehrer die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?

Ein wichtiges Kapital des Menschen stellt seine Arbeitskraft dar. Detailliertes Wissen wird sich im Laufe des Lebens angeeignet. Sie als Referendar und Lehrer besitzen körperliche und geistige Fähigkeiten, die für Ihren Beruf von Nöten sind. Diese Fähigkeiten sind existenziell, um in der Arbeitswelt Fuß zu fassen und ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen. Ihre Kenntnisse müssen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei Referendaren und Lehrern einer Dienstunfähigkeitsversicherung, abgesichert werden. Im Falle einer Dienstunfähigkeit fällt nämlich die staatliche Hilfe weg oder wird nur geringfügig ausgezahlt. Finanzielle Aufwendungen, die für gewöhnlich privater Natur sind, können Sie anteilig steuerlich geltend machen. Die Rückerstattungen fallen jedoch für gewöhnlich nicht allzu üppig aus.
 
Eine interessante Alternative für Sie als Referendar oder Lehrer stellt die sogenannte Rürup-Rente dar. Sie ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die als eine Ergänzung der Basisrente zu verstehen ist. Das Lukrative hierbei ist, dass Sie alle Zahlungen dieser Rente steuerlich absetzen können. Der Höchstbetrag bei Einzelpersonen liegt bei 20.000 Euro und bei Eheleuten bei 40.000 Euro. Jedoch müssen die Beiträge für die Basisrente, die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung, bzw. der Dienstunfähigkeitsversicherung, übersteigen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legt Ihnen als Referendar und Lehrer eine Berufszusatzversicherung ans Herz, die die Beiträge der Altersvorsorge übernimmt. Andernfalls kann eine Dienstunfähigkeitsrente für ein Ersatzeinkommen sorgen, falls Sie dienstunfähig werden sollten.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündbar?

Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie jederzeit kündigen, ja. Bei einer vereinbarten monatlichen Zahlung haben Sie sogar die Möglichkeit, jeden Monat zu kündigen. Es sollte Ihnen in diesem Fall jedoch klar sein, dass Sie anschließend keinen Versicherungsschutz haben. Bei der Variante mit zusätzlichem Vermögensaufbau, wird Ihnen bei einer Kündigung lediglich der Rückkaufswert erstattet. Anders sieht es bei reinen Risikoversicherungen aus; dort erhalten Sie keinerlei Rückerstattungen.
 
Es gibt Versicherungstarife für Referendare und Lehrer, die Ihnen ab einer bestimmten Laufzeit die Beitragsfreistellung ermöglichen. Hierbei richtet sich der Bestand eines geringen Versicherungsschutzes nach der Höhe des Vertragsguthabens. Für den Fall, dass Sie eines Tages freiwillig Ihren Lehrberuf ad acta legen, wird eine Kündigung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mehr nötig sein. Die Möglichkeit, dass Ihr Versicherungsanbieter Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung automatisch in eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung umwandelt, besteht durchaus. Dann würde Ihnen Ihr Versicherungsschutz, sowie eventuelles Vertragsguthaben, erhalten bleiben.

Wie finde ich eine preiswerte Versicherung für Referendare und Lehrer

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, denn die Beitragshöhe für Dienstunfähigkeitsversicherungen für Referendare und Lehrer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Höhe der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente, sowie die Vertragslaufzeit, haben den größten Einfluss auf die schlussendliche Beitragshöhe. Darüber hinaus spielen auch Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle bei der Berechnung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung. Jeder Beitrag setzt sich also sehr individuell zusammen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen zu einem Vergleich der verschiedenen Angebote. So werden Sie sicher die bestmögliche Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer finden. Gern unterstützen wir Sie bei diesem Vorhaben und beraten Sie kompetent und kostenfrei.

Welche Kosten sind für eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer zu erwarten?

Für eine solide Beitragsberechnung brauchen wir persönliche Angaben zu Ihrer Person. Diese beinhalten die gewünschte Laufzeit, die Höhe der angestrebten Rente, sowie Ihre Modalitäten. Weitere Kriterien sind die Länge Ihres Versicherungsschutzes und die Höhe Ihrer Rente, die Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit zugutekommen soll.
 
Im Besonderen Ihr Beruf als Referendar und Lehrer geht mit einem großen Stressrisiko einher. Ihr Lebensalter und Ihr Gesundheitszustand spielen also bei Vertragsbeginn eine wesentliche Rolle, was die Berechnung Ihres monatlichen Beitrags betrifft. Ein früher und gesunder Einstieg in eine Dienstunfähigkeitsversicherung schmälert demnach Ihre Beiträge. Sollten Sie sich jedoch nur gegen das Risiko einer Dienstunfähigkeit absichern wollen, können die Beitragskosten wesentlich günstiger ausfallen.

Wollen Sie sich aber nicht ausschließlich absichern, sondern darüber hinaus auch ein vorsorgliches Vermögen aufbauen, erhöhen sich die Beiträge folglich. Nutzen Sie den Tarifvergleich Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, um sich einen hinreichenden Überblick zu verschaffen.

Brauchen Referendare und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Für den Fall, dass Sie Ihrem Beruf als Referendar oder Lehrer aufgrund gesundheitlicher Probleme lange Zeit nicht mehr nachkommen können, ist eine fundamentale Absicherung wichtig. Sobald eine ärztlich diagnostizierte Berufsunfähigkeit vorliegt, erhalten Sie automatisch kein Einkommen mehr. Dann ist es vorteilhaft, wenn Sie über eine Dienstunfähigkeitsversicherung, eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer, verfügen. Denkbar ist auch, dass Ihr Dienstherr Sie aus unerklärlichen Gründen für dienstunfähig erklärte, ohne jegliche Befunde eines Arztes. So oder so, in dieser Zeit würden Sie keinerlei Einkommen erwirtschaften. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer ist demnach unerlässlich.

Kann ich als Referendar oder Lehrer meine Versicherung jederzeit wechseln?

Zuweilen kommt man an einen Punkt, an dem man an den Verzicht seines Versicherungsschutzes denkt. “Braucht man diese Dienstunfähigkeitsversicherung wirklich?” und “Sind die Beiträge nicht etwas zu teuer?”, sind Fragen, die sich Referendare und Lehrer dann stellen. Möglicherweise erhalten Sie aber auch ein deutlich lukrativeres und günstigeres Angebot. Zunächst sollten Sie die Kündigungsfristen Ihrer Versicherung prüfen. Bei Haftpflichtversicherungen und privaten Krankenversicherungen beispielsweise, bestehen feste Laufzeiten, deren Kündigungen drei Monate vor einem geplanten Versicherungswechsel getätigt werden müssen. Bei gesetzlichen Krankenkassen hingegen, besteht die Möglichkeit, zum Ende des übernächsten Monats seine Mitgliedschaft zu kündigen.
 
Als angestellter Referendar oder Lehrer sind Sie zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Erst nach Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Sollten Sie die Kündigung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung anstreben, so kümmern Sie sich rechtzeitig um Ersatz. Andernfalls bestünde keinerlei Versicherungsschutz für Sie.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG
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28357 Bremen
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