Absicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse mit einer Unfallversicherung

Natürlich kann man schnell in die Versuchung kommen scheinbar sinnlose Versicherungen zu kündigen. Es mag richtig sein, dass Sie im Allgemeinen ein vorsichtiger Mensch sind und sich sehr umsichtig verhalten, dennoch kann es manchmal passieren, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas Unvorhergesehenes passiert. Ein solches Ereignis macht zunächst erst einmal sprach- und hilflos. Das ist in vielen Fällen unvermeidbar, denn laut Definition eines Unfalls kann man sich diesem Schock nicht entziehen. Er wirkt von außen ein und ist unfreiwillig. Sie als Referendar und Lehrer können ebenso, wie jeder andere Mensch auch, in eine solche Ausnahmesituation geraten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung.

Die Folgen eines Unfalls

Manchmal können die Konsequenzen eines Unfalls weitreichende Folgen haben, weshalb schnell klar wird, warum eine Unfallversicherung für Sie als Referendar und Lehrer besonders wichtig ist. Ein Unfall kann neben körperlichen Problemen ebenso zu großen finanziellen Belastungen führen. Wenn es sich nur um kleinere Verletzungen handelt, können diese dennoch zu Fehltagen im Beruf führen, was jedoch durch die gesetzlich verankerte Lohnfortzahlung nicht weiter tragisch wäre. Anders sieht es bei größeren Unfällen aus, welche einen längeren Krankenhausaufenthalt nötig machen. Hier kann es zu hohen Zuzahlung kommen. Kommen im Nachhinein noch Reha-Maßnahmen oder erforderliche Krankengymnastik hinzu, steigt der Kosten- und Zeitaufwand immens.

Die Krankenversicherung übernimmt nach einer bestimmten Zeit die Lohnfortzahlung, diese beträgt aber nur einen Teil des vollen Gehalts. Sollten Sie dann als berufsunfähig erklärt werden, fließt das Krankengeld nur für eine gewisse Zeit. Dazu kommen Medikamenten- und Hilfsmittelkosten, welche Sie zu einem gewissen Teil selbst tragen müssen. Heikel wird es, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das bedeutet auch, dass Ihre Wohnung barrierefrei umgestaltet werden muss. Wir möchten Ihnen keine Angst machen, sondern Sie dafür sensibilisieren, dass eine Unfallversicherung für Sie als Referendar und Lehrer, genauso wie für viele andere Menschen auch, sehr wichtig ist und Sie im Ernstfall vor finanziellen Risiken absichert.

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Tarifvergleich Unfallversicherung

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind Ihnen gerne bei der Suche nach einer preiswerten Unfallversicherung mit den bestmöglichen Leistungen behilflich. Dazu benötigen wir nur ein paar persönliche Angaben und können Ihnen direkt eine kostenlose Übersicht mit den besten Anbietern und Tarifen zukommen lassen.

Gesetzliche oder private Unfallversicherung für Referendare und Lehrer

Es entspricht nicht ganz der Wahrheit, dass Referendare und Lehrer bei einem Unfall grundsätzlich gesetzlich abgesichert sind. Sie als Referendar und Lehrer an einer staatlichen Schule haben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung, welche den Unfallkassen der Bundesländer unterliegt. Referendare und Lehrer an privaten Schulen sind hingegen über die Berufsgenossenschaft (VBG) abgesichert, während sie ihre Tätigkeit in der Schule ausüben oder sich auf dem Hin- oder Rückweg befinden. Bei Klassenfahrten oder Wandertagen besteht ebenso ein Versicherungsschutz. Bei privaten Freizeitaktivitäten und alles, was außerhalb der Schule passiert, unterliegen jedoch auch Referendare und Lehrer nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch gerade hier passieren rein statistisch gesehen die meisten Zwischenfälle.

Welche Leistungen bietet die private Unfallversicherung für Referendare und Lehrer?

Sollte der Fall eintreten, dass Referendare und Lehrer durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder psychisch beeinträchtigt sind, wird die private Unfallversicherung die Zahlung eines Einmalbetrages veranlassen. Dieser basiert auf der Schwere der Beeinträchtigung und der gewählten Versicherungssumme. Ebenso können Sie bei der Unfallversicherung eine Invaliditätssumme vereinbaren, welche dann in Abhängigkeit vom sogenannten Invaliditätsgrad gezahlt wird. Bei Vollinvalidität erhalten Sie die gesamte Summe. Anteile stehen Ihnen bei geringerer Schwere zu. Wie hoch der Invaliditätsgrad ist, wird von einem behandelnden Arzt mit seiner Diagnose und der Gliedertaxe des Versicherers entschieden.

In den Bedingungen der Unfallversicherung findet sich die sogenannte Gliedertaxe. Diese schreibt vor wie viel Prozent der vorher vereinbarten Invaliditätssumme Sie bei einem Unfall erhalten. Das wiederum ist abhängig von der tatsächlichen Verletzung einzelner Körperteile, ob diese funktionsunfähig sind oder sogar verloren wurden. Einzelnen Körperteilen werden für die Berechnung Prozentzahlen zugewiesen. 50 % entfallen auf die Augen und 30 % auf die Ohren. Arme mit Schultergelenken sind mit 70 % belegt, während der Bereich oberhalb des Ellenbogengelenks mit 60 % behandelt wird. Selbst der Verlust des Geschmackssinnes mit 5 % und der Geruchssinn mit 10 % sind in der Gliedertaxe aufgeführt. Je nach Anbieter einer Unfallversicherung für Referendare und Lehrer können die einzelnen Werte variieren.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können für Sie einen gründlichen Vergleich durchführen und Ihnen auf dieser Basis genau die passenden Tarife für Ihre Ansprüche und Bedürfnisse empfehlen. Es ist wichtig für Sie als Referendar und Lehrer darauf zu achten, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt oder Ihnen darüber hinaus noch weitere Leistungen zu stehen. Bei vielen Anbietern können Sie mit höheren Beiträgen zusätzlich sinnvolle extra Leistungen abschließen:

  • Sie erhalten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt Tagegeld für die Zusatzkosten
  • Zur finanziellen Entlastung erhalten Sie eine lebenslange Unfallrente
  • Sofortzahlungen bei schwereren Unfällen
  • Finanzielle Unterstützung bei kosmetischen Eingriffen
  • Bergungs- und Transportkosten werden übernommen
  • Für Hinterbliebene werden weiterhin Zahlungen geleistet

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Unfallversicherung für Referendare und Lehrer

Es gibt unzählige Anbieter auf dem Markt, welche für Sie als Referendar und Lehrer unterschiedliche Tarife einer Unfallversicherung führen. Gerade deshalb ist ein Vergleich sehr sinnvoll, auch wenn dieser mit großen Mühen verbunden ist. Einen klaren Durchblick, vor allem für die detaillierten Informationen über die Möglichkeiten einer Unfallversicherung zu den besten Tarifen zu erhalten, ist oft nicht leicht. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach einer geeigneten Unfallversicherung mit einem professionellen Vergleich. Dabei achten wir von Beginn an darauf, dass die Versicherung auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse hin abgestimmt ist. Dazu reicht es schon aus, dass Sie ein einfaches Formular ausfüllen.

Ein professioneller Vergleich ist aus einem ganz besonderen Grund wichtig: Es kommt nicht immer nur auf den Preis an. Lassen Sie sich daher nicht von besonders günstigen Angeboten blenden, denn was an erster Stelle stehen sollte, ist Ihre optimale Absicherung. Grundsätzlich sollten Sie immer die Tarife und vor allem die Leistungen einer Unfallversicherung im Auge behalten. Berücksichtigen Sie die Unterschiede in den Gliedertaxen oder wie sich der Schutz bei einem Auslandsaufenthalt gestaltet. Weitere Aspekte für Sie als Referendar und Lehrer können zum Beispiel Einschlussmöglichkeiten von Risikofaktoren oder bestimmte Ausschlüsse sein. Darunter fallen Extremsportarten, wie Bergsteigen oder Drachenfliegen, wenn Sie diese als Hobby betreiben. Solche Kriterien müssen bei Ihrem Vergleich einer Unfallversicherung zwingend mit einfließen, um so für Sie als Referendar und Lehrer die optimale Unfallversicherung zu finden.

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