Die Definition eines Unfalls
„Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt“, so lautet die Definition eines Unfalls. Bei dieser wird deutlich, dass Sie einem Unfall nicht vorbeugen oder ausweichen können, sondern dieser Sie jederzeit treffen kann.
Die Folgen eines Unfalls in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt können sein:
- Ein langer Krankenhausaufenthalt
- Sie als Beamter der Feuerwehr müssen mit Soldausfall rechnen
- Krankentagegeld ersetzt nicht das Einkommen
- Es können Umbaumaßnahmen nötig sein
- Sie müssen eine Selbstbeteiligung für Krankenhauskosten, Medikamente, Hilfsmittel, beispielsweise Rollstuhl, Reha und Krankengymnastik zahlen
- Es entstehen möglicherweise Kosten einer Haushaltshilfe
Für Sie als Beamter der Feuerwehr ist für Ihren Beruf die körperliche Fitness Grundvoraussetzung, um den täglichen Anforderungen gerecht zu werden. Daher müssen Sie sich in der Freizeit mit einem regelmäßigen Training fit halten – genau dort, wo Sie mit einer gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgesichert sind. Eine private Unfallversicherung ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie Rentner und nicht erwerbstätige Menschen, wie zum Beispiel Hausfrauen, besonders wichtig.
Mit der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erhalten Sie einen optimalen und vollständigen Versicherungsschutz gegen die Folgen einer Invalidität nach einem Unfall. Sie erhalten bei einer bleibenden Einschränkung den vertraglich vereinbarten Betrag der Unfallversicherung und können so die Kosten für teure Therapieverfahren, eine Haushaltshilfe, den behindertengerechten Umbau des Hauses oder die Betreuung Ihrer Kinder finanzieren. Ob selbstständig oder für Sie als Beamter der Feuerwehr – eine private Unfallversicherung ist für jeden sinnvoll. Die Absicherung schützt Sie optimal vor unerwarteten und hohen finanziellen Aufwendungen und schließt die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Für Sie als Beamter der Feuerwehr greift ebenso die gesetzliche Unfallversicherung während Ihrer Tätigkeit im Dienst, sobald sich hier ein Unfall ereignet. Das kann zum Beispiel ein Unfall auf Ihrem direkten Weg von zu Hause zur Wache sein. In diesem Fall haben Sie als Beamter der Feuerwehr Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleiches gilt bei Außendiensteinsätzen, Dienstreisen, Gemeinschaftsveranstaltungen, wie Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern. Auch im Rahmen des Betriebssports oder beim Sportunterricht greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ausnahmen bilden Wettkämpfe oder ähnliches.
Die private Unfallversicherung
Man kann sagen, dass die Versorgungsleistungen für Beamte der Feuerwehr in Deutschland sehr gut sind. Dennoch müssen Sie selbst für alle Kosten aufkommen, welche bei einem Unfall außerhalb Ihres Dienstes entstehen. Um sich vor dem finanziellen Risiko zu schützen, ist eine private Unfallversicherung für Beamte der Feuerwehr unverzichtbar. Nur so können Sie sich nach einem Unfall bestmöglich versorgen. Bei uns, der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, erhalten Sie mit der privaten Unfallversicherung eine optimale Absicherung und stehen auf der sicheren Seite bei Unfällen.
Können Sie als Beamter der Feuerwehr nach einem Dienstunfall nicht mehr Ihren Beruf nachgehen, erhalten Sie ein Ruhegehalt und können in den Ruhestand versetzt werden. Das sogenannte Unfallruhegehalt reicht jedoch nicht mal aus, um Ihre laufenden Kosten zu decken, geschweige denn den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zusammen mit der Absicherung in der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erhalten Sie im Ernstfall monatliche Zuschüssen und können so Ihren Lebensunterhalt optimal absichern und alle Maßnahmen zu Ihrer Genesung finanzieren.
Vor allem spezielle Maßnahmen und notwendige Mittel bei einer Invalidität lassen sich mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung kaum abdecken. Mit der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie sich davor optimal schützen.
Vereinbarungen der privaten Unfallversicherung
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen als Beamter der Feuerwehr, wie auch Stiftung Warentest, die Versicherungssumme möglichst hoch anzusetzen. So sollten bei einer Vollinvalidität eine Summe von 500.000 € und bei einer Invalidität von 50 % 100.000 € abgedeckt werden. Natürlich unterscheidet sich der Bedarf von Mensch zu Mensch und orientiert sich an der persönlichen Situation. Daher sollten Sie sich einige Fragen beantworten:
- Welche laufenden Zahlungen müssen gedeckt werden?
- Wohnen Sie in einem eigenen Haus oder einer Wohnung?
- Haben Sie persönliche Rücklagen?
- Gibt es weitere Absicherungen?
- Brauchen Sie nach einem Unfall jemanden, der Sie bei alltäglichen Tätigkeiten unterstützen kann?
- Wären Sie auf Assistance-Leistungen, wie Menü-Service, oder eine Haushaltshilfe angewiesen?
Bei der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind Sie als Beamter der Feuerwehr gleich zweifach abgesichert, denn Sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.