Anwartschaftsversicherung

Anspruch auf Krankenfürsorge

Feuerwehrbeamte haben auf Grund Ihres besonderen Dienstverhältnisses Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Fürsorge. Die Pflicht zur Krankenfürsorge erfüllt er in Form der Beihilfe oder der freien Heilfürsorge. Bundeseinheitliche Regelungen, welche Beamte Heilfürsorge oder welche Beihilfe bekommen, gibt es nicht. Jedes Bundesland hat seine eigenen Verordnungen und Gesetze.

In Sachsen wird Feuerwehrbeamten auf Widerruf, Probe und Lebenszeit freie Heilfürsorge gewährt. Wird der aktive Dienst beendet, endet auch der Anspruch auf Heilfürsorge.

Freie Heilfürsorge

Heilfürsorge erhalten in der Regel Beamte, deren Gesundheit bzw. Leben durch den Dienst besonders gefährdet wird. Mit der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen komplett. Die Leistungen sind vergleichbar mit den Leistungen, die gesetzliche Krankenversicherungen ihren Versicherten bieten. Feuerwehrbeamte in Ausbildung und auf Lebenszeit in Sachsen benötigen deshalb keine weitere Krankenversicherung.

Spätestens wenn der Feuerwehrbeamte in den Ruhestand versetzt wird, erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Der Dienstherr gewährt ab diesem Zeitpunkt seinen Beamten und deren beihilfeberechtigten Angehörigen Beihilfe.

Beihilfe

Mit der Beihilfe übernimmt der Dienstherr die Aufwendungen nur noch zu einem bestimmten Prozentsatz. In Sachsen werden Feuerwehrbeamte im Ruhestand 70 % der Kosten bei Krankheit erstattet. Die verbleibenden 30 % müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig.

Vor der Aufnahme in eine private Krankenversicherung steht immer eine Risikoprüfung, die Überprüfung des Gesundheitszustandes, an. Möchten Sie mit der Versetzung in den Ruhestand einer privaten Krankenversicherung beitreten, werden Sie womöglich vor dem Problem stehen nur mit hohen Risikozuschlägen oder im Basistarif aufgenommen zu werden, durch im Laufe der Jahre unweigerlich aufgetretenen Krankheiten und Beeinträchtigungen. Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet jeden Antragsteller aufzunehmen wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Eine Aufnahme ist abhängig von der Risikobewertung.

Der Beitragsermittlung wird der Gesundheitszustand, das Alter und der gewählte Tarif zugrunde gelegt. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich unabhängig von Krankheiten nur nach dem Einkommen.

Nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind die privaten Versicherer dazu verpflichtet „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”

Private Krankenversicherung

Die Funktionsweise der privaten Krankenversicherung beruht auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip: Der vereinbarte Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem individuellen Risiko des Versicherten, dem Alter und dem gewünschten Versicherungsschutz. Die Beiträge werden so berechnet, dass nur die Leistungen abdeckt werden, die der Versicherungsnehmer aller Voraussicht nach benötigen könnte.

Nimmt der Versicherte Leistungen in Anspruch, erhält er dafür eine Rechnung, die von ihm beglichen wird. Rechnungen und Belege werden bei der Beihilfestelle eingereicht. Diese übernimmt daraufhin bei Feuerwehrbeamten im Ruhestand in Sachsen 70 % der erstattungsfähigen Kosten.

Über die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig müssen nur die Restkosten, also die verbleibenden 30 %, abgesichert werden. Dadurch sind die Beträge besonders günstig. Die private Krankenversicherung erstattet Kosten für die Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsumfang enthalten sind. Die Versicherungsleistungen müssen dabei mindestens dem Niveau der ambulanten und stationären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern. Das würde für Sie bedeuten, dass Sie den gesamten Beitrag aus eigener Tasche zahlen müssen, da der Dienstherr mit der Gewährung von Beihilfe seine Fürsorgepflicht erfüllt.

Gesetzliche Krankenversicherungen rechnen direkt mit dem Leistungserbringer ab. Da der Versicherte nicht in Vorleistung geht, sind Erstattungen nicht nötig. Lassen Sie sich gesetzlich krankenversichern, erlischt Ihr Anspruch auf Beihilfe.

Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind pauschale Zahlungen, die alle Leistungen, für welche die Krankenversicherung aufkommen würde, abdecken. Ob und welche Versicherungsleistungen Sie tatsächlich in Anspruch nehmen spielt keine Rolle. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip: Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherten. Der Gesundheitszustand und damit der Umfang der Kosten, die die Versicherung für den Versicherten trägt, werden nicht berücksichtigt. Das bedeutet: verdienen Sie viel, zahlen Sie viel. Und dass ohne Anspruch auf bessere Leistungen zu haben als jemand, der nur geringe Beiträge zahlt.

Sinn und Zweck einer Anwartschaftsversicherung

Damit Sie bei der Versetzung in den Ruhestand ohne Probleme und hohe Kosten privaten Versicherungsschutz genießen können, sollten Sie so früh wie möglich, bestenfalls zu Ausbildungsbeginn, eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Ihr Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wird, wird festgehalten und dient später, wenn die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird, als Grundlage der monatlichen Beiträge.

Selbst wenn sich Ihre Gesundheit nach dem Abschluss gravierend verschlechtert, werden Sie garantiert und ohne Risikozuschläge in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig aufgenommen. Sie können sofort, ohne Wartezeiten erfüllen zu müssen, von den starken Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV profitieren. Sie genießen sofort nach der Umwandlung vollen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen. Dies gilt auch für Ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen.

Früh vorsorgen lohnt sich doppelt

Schließen Sie die Anwartschaftsversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn ab, verzichtet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ganz auf eine Gesundheitsprüfung.

Anwartschaft ist nicht gleich Anwartschaft

Generell gilt:

  • Der festgehaltene Gesundheitszustand gilt ein Leben lang - bei der Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif wird dieser der Beitragsberechnung zugrunde gelegt
  • Keine Wartezeiten bei der Aktivierung der Krankenversicherung, hier wird bereits die Dauer der Anwartschaft angerechnet
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
  • Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig sichert ab, dass der Gesundheitszustand, der beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wird, festgehalten wird und später als Grundlage zur Berechnung des Beitrags dient. Allerdings wird später das aktuelle Alter herangezogen. Diese Anwartschaft ist geeignet, wenn absehbar ist, dass nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden muss und das Alter sich nur unwesentlich auswirkt. Hier können noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Mit den Beiträgen werden nur die Verwaltungskosten abgedeckt. Wird die kleine Anwartschaft erst spät oder gar nicht in eine große Anwartschaft umgewandelt, hat das Alter auf den Beitrag enorme Auswirkungen. Da die notwendigen Altersrückstellungen fehlen, welche die im Alter steigenden Kosten abfedern sollen, sind die späteren monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung hoch.

Große Anwartschaftsversicherung

Bei einer großen Anwartschaftsversicherung wird zusätzlich zum Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaft festgehalten. Es werden von Beginn an aus den höheren monatlichen Beiträgen Altersrückstellungen gebildet. Diese können später nach und nach aufgelöst werden. Mit zunehmendem Alter steigen durch die oft intensivere medizinische Versorgung in der Regel die Ausgaben für Behandlungen und Medikamente. Die gebildeten Rückstellungen federn die Kosten ab, somit bleibt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte auch im fortgeschrittenen Alter stabil und niedrig.

Da Feuerwehrbeamte in Sachsen erst im Ruhestand die private Krankenversicherung benötigen, ist die große Anwartschaft sehr empfehlenswert.
Schließen Sie bereits in jungen Jahren eine große Anwartschaftsversicherung ab, „aktivieren“ Sie die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig mit dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft.

Wussten Sie, dass die Beiträge zur großen Anwartschaft sind steuerlich absetzbar sind?

UNSER TIPP

Die Kündigung einer Anwartschaftsversicherung sollte gut überlegt sein. Eine Anwartschaftsversicherung kann nicht auf eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen werden. Sie müssten erneut eine Anwartschaft abschließen. Die Konditionen und die Altersrückstellungen sind mit der Kündigung unwiderruflich verloren.

Nachteile, wenn Sie später erneut eine Anwartschaft abschließen möchten:

  • wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge höher als bei der früheren Versicherung
  • beim einem neuen Vertrag fangen Sie wieder bei „Null“ an - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt
  • bei der Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt, inzwischen aufgetretene Erkrankungen wirken sich negativ auf den Beitrag aus
  • bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten, nach deren Ablauf erst der Versicherungsschutz greift

Die Anwartschaftsversicherung wird grundsätzlich nur von privaten Krankenversicherungen angeboten. Gesetzliche Versicherungen sind verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Eine Anwartschaft ist nicht notwendig. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis des Einkommens, ohne Berücksichtigung von Alter und Gesundheit, ermittelt. Eine Anwartschaft würde keinerlei Vorteile mit sich bringen.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Feuerwehrbeamte frühzeitig optimal dafür sorgen, zu einem späteren Zeitpunkt eine komfortable Versorgung zu günstigen Konditionen zu erhalten. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
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