Pflichten des Beamten
Die Beamten der Polizei auf Probe sind zu Neutralität verpflichtet. Sie müssen gegenüber dem Volk unparteiisch auftreten, um dessen Wohle zu gewährleisten. Darüber hinaus sind Sie ihrem Dienstherrn gegenüber zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Übergeordneten Dienststellen sind sie zur Unterstützung und Beratung verpflichtet. Zu guter Letzt unterliegen Sie einer umfangreichen Pflicht zur Verschwiegenheit. Dies gilt auch nach Ihrer aktiven Dienstzeit.