Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten

Sie als Soldat wissen sicher selbst, dass Sie in Ihrem Dienst durch die hohe Verantwortung einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, dienstunfähig zu werden. Tägliche Belastungen im Dienstalltag, Auslandseinsätze und Übungen stellen oft hohe Ansprüche an Körper und Nerven, weshalb die Dienstunfähigkeit bei Soldaten keine Seltenheit ist. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig möchten Ihnen aus diesem Grund die Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie als Soldat näherbringen.

Das Fundament für Soldaten: Die Dienstunfähigkeitsversicherung
 

Generell können auch wir nur mutmaßen, dass Soldaten einem erhöhten Risiko der Dienstunfähigkeit ausgesetzt sind, denn oftmals spielen dabei ganz individuelle Faktoren eine große Rolle. Dennoch besagt die Statistik, dass Soldat zu einer gefährdeten Berufsgruppe gehören. Einerseits hängt das mit den hohen körperlichen Belastungen zusammen und andererseits mit den psychischen Herausforderungen im Dienst. 

Vor allem Auslandseinsätze sind keine einfache Angelegenheit und viele Soldaten erleiden durch Kampfhandlungen schwere Traumata, die langfristig zu einer Dienstunfähigkeit führen können. Auch Unfälle im dienstlichen und privaten Bereich oder Erkrankungen, die sich jederzeit ereignen, können dazu führen, dass eine Tätigkeit bei der Bundeswehr nicht mehr ausgeübt werden kann. Weil das immer mit finanziellen Folgen einhergeht, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. 

Bei uns profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung als Top-Versicherer für den öffentlichen Dienst. Sie als Soldat genießen eine gesonderte dienstliche Stellung, die spezieller Absicherungen bedarf. Bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Versicherungslösung bezüglich der Dienstunfähigkeitsversicherung, um Ihren individuellen Ansprüchen als Soldat gerecht werden zu können. Setzen Sie sich am besten heute noch mit uns in Verbindung.

Was bedeutet die Dienstunfähigkeit für Soldaten?

Wie beinah für alles in Deutschland gibt es auch für die Dienstunfähigkeit eine Rechtsgrundlage, die regelt, wann Sie als Soldat dienstunfähig sind. Diese ist im Soldatengesetzes (SG) zu finden. Dabei besagt § 44 Absatz 3 folgendes: 

„Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn aufgrund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.“ 

Sobald Sie als Soldat Ihren Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr nachkommen können, liegt eine dienstunfähig vor. Diese oben genannte Regelung gilt auch für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende, die nach einem gewissen Zeitraum aus dem Dienst entlassen werden. Es ist also festzuhalten, dass eine Dienstunfähigkeit dann besteht, wenn der Soldat nicht mehr in der Lage ist seine Tätigkeiten bei der Bundeswehr auszuüben. 

Die Dienstunfähigkeit wird von einer Berufsunfähigkeit strickt unterschieden, woraus sich auch die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten ergibt. Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie einer Arbeit gar nicht mehr nachgehen könnten. Bei der Dienstunfähigkeit werden Sie zwar aus Ihren Tätigkeiten bei der Bundeswehr entlassen, sind aber weiterhin in der Lage anderen Berufen nachzugehen. Daher möchten wir Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig wissen lassen, dass in einem Fall der Dienstunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht greift.

Worauf Sie als Soldat bei der Dienstunfähigkeitsversicherung
achten sollten

Im Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung springt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie als Soldat sofort ein, wenn der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt. Sollten Sie sich dennoch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, achten Sie in dem Vertrag auf die „Dienstunfähigkeits-Klausel“. Achten Sie dabei auf die echte Klausel, da nur diese im Ernstfall greift. Die Echte DU-Klausel: „Bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gilt eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung als Berufsunfähigkeit.“ 

Die Unechte DU-Klausel: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst dann, wenn der dienstunfähige Soldat dauerhaft nicht in der Lage ist, eine andere berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit auszuüben“. (abstrakte Verweisung) Daher möchten wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ans Herz legen, bei einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung besonders gut acht auf diese Klausel zu achten. Tun Sie das nicht, gehen Sie im schlimmsten Fall leer aus oder bekommen deutlich geringere Leistungen.

Das sind die Folgen einer Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten

Die Folgen der Dienstunfähigkeit für Soldaten lassen sich am besten aufzeigen, wenn dazu die Ursachen betrachtet werden. Denn nur bei einem Dienstunfall oder einer Wehrdienstbeschädigung sind die Leistungen für alle Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) gleich. Anders sieht es hier bei der Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall oder Wehrdienstbeschädigung aus. Hier gilt Folgendes:

  • Sollte es bei Ihnen als Wehrdienstleistender oder Soldat auf Zeit zu einer Dienstunfähigkeit kommen und Sie sind nicht mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert, werden Sie so ohne Bezüge aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sollten Sie in diese 5 Jahre einbezahlt haben, erhalten Sie eine geringe Unterstützung.
  • Wenn es bei Ihnen als Berufssoldat zu einer Dienstunfähigkeit kommt, werden Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Damit haben Sie nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und dem SVG einen Anspruch auf Ruhegehalt, welches für jedes geleistete Dienstjahr rund 1,7 % der monatlichen Bruttobezüge, mindestens jedoch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A4, beträgt.

Vor allem Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende können im Fall der Dienstunfähigkeit nicht viel vom Dienstherrn erwarten. Für die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ist die Ursache der Dienstunfähigkeit allerdings vollkommen unerheblich. Daher ist der Abschluss für Sie als Soldat auf Zeit und Wehrdienstleistender immens wichtig. Berufssoldaten erhalten eine niedrigere Rente, mit der sich kaum der Lebensstandard halten lässt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie gerne zu Ihren Fragen rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung!

Das erwartet Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig

Sie als Soldat sind mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig in allen Fällen einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Folgende Leistungen gehören für Sie dazu:

  • Mit Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung legen Sie eine monatliche Rente ganz nach Ihren Ansprüchen fest, die Sie ab dem ersten Tag der Dienstunfähigkeit erhalten.
  • Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig bieten passende Tarife für Dienstanfänger und Soldaten auf Zeit an.
  • Wir übernehmen ab dem Eintritt der Dienstunfähigkeit Ihre Beiträge, sollten Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben.
  • Sie haben die Möglichkeit mit der Dienstunfähigkeitsversicherung eine Dynamik zu vereinbaren, sodass sich diese ´automatisch an geänderte Einkommensverhältnisse, Ihre Familienplanung oder die dienstliche Karriere anpasst.
  • Ein weiterer Bonus für Sie als Soldat: Es besteht die Möglichkeit Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge zu kombinieren.

Die Stiftung Warentest hat in Hinblick auf die Höhe der monatlichen Rente ermittelt, dass 70 % der letzten Bruttobezüge vereinbart werden sollten, um weiterhin die laufenden Kosten decken zu können. Individuell sollten Sie jedoch auch Ihre eigenen Pläne für die Zukunft beachten. Sicher sollen Familie, Urlaube oder bestimmte Anschaffungen nicht zu kurz kommen. Und als Soldat brauchen Sie sich auch keine Sorgen zu machen, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit etwa durch kriegerische Ereignisse nicht für Sie einspringt: Im § 63b des SVG ist verankert, dass der Dienstherr für den Ausfall im Rahmen der sogenannten Ausfallbürgschaft für entsprechende Versicherungszahlungen aufkommt.

Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch

Sie sehen, wie wichtig eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie als Soldat ist. Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Sie zu all Ihren Fragen und Möglichkeiten und finden zusammen die passende Versicherungslösung, die Sie im Ernstfall zuverlässig absichert. Vereinbaren Sie gleich heute noch einen persönlichen Beratungstermin!

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