Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaft ist das Recht, Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu den zuvor vereinbarten Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. In der privaten Krankenversicherung bedeutet dies, dass beispielsweise der Feuerwehrbeamte, der zwar noch keinen Versicherungsbedarf hat, sich mit der Anwartschaft den späteren garantierten Eintritt in die private Krankenversicherung zu den Konditionen bei Vertragsabschluss der Anwartschaftsversicherung sichern kann.

Für wen ist die Anwartschaftsversicherung lohnend?

Beamte, ob in Ausbildung oder schon verbeamtet, haben sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verschrieben, auch außerhalb des Dienstes. Sie dürfen nicht streiken und müssen die Anweisungen des Dienstherrn befolgen. Dafür werden sie vom Staat versorgt und stehen außerhalb des Sozialsystems. Ihrem Dienstherrn gegenüber haben sie unter anderem das Recht auf Krankenfürsorge. Diese Pflicht erfüllt er, indem er seinen Beamten Beihilfe gewährt. Einige Beamte setzen im Dienst Gesundheit und Leben aufs Spiel, dafür übernimmt der Dienstherr seine Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge komplett in Form der Heilfürsorge. Eine zusätzliche Krankenversicherung wird nicht benötigt.

Beendet der Beamte seinen aktiven Dienst, hat er wie alle anderen Beamten auch, das Recht auf Beihilfe. In Form der Beihilfe übernimmt der Dienstherr mindestens 50 % der Krankheitskosten.
Für den verbleibenden Rest ist der Beamte verpflichtet, eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. Private Krankenkassen stellen dem Antragsteller auf den Beitritt in die Krankenversicherung gezielte Fragen zu seiner Gesundheit. Auf diese Weise kann der Gesundheitszustand ermittelt und das individuelle Risiko in der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Bei wenigen Vorerkrankungen, wie es bei jungen Beamten meist noch der Fall ist, wird der Beitrag folglich günstiger ausfallen. Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig „konservieren“ Sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand für den Zeitpunkt, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung aktivieren möchten.

Beamtenanwärter oder Beamte, deren Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen vollständig vom Dienstherrn in Form der freien Heilfürsorge übernommen werden und spätestens mit der Pensionierung beihilfeberechtigt werden, profitieren von der in jungen Jahren abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung.

In manchen Bundesländern erhalten Beamte nur während der Ausbildung Heilfürsorge. Werden Sie bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit beihilfeberechtigt, benötigen Sie ab diesem Zeitpunkt eine private beihilfekonforme Krankenversicherung. Andererseits haben Beamte die freie Wahl, wie sie sich krankenversichern möchten. Sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen sowohl gesetzlich als auch privat versichern. Entscheidet sich der Feuerwehrbeamte für die gesetzliche Krankenversicherung entfällt der Anspruch auf Beihilfe.

In der Regel erstattet die Beihilfestelle 50 % bzw. bei Beamten im Ruhestand 70 % der Aufwendungen. Lediglich die Restkosten müssen mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Vorteil der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig gegenüber der gesetzlichen Versicherung ist, dass nur die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten, abgesichert werden und nur für die Sie Versicherungsbeiträge zahlen.

Die Prämien der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig werden durch die Faktoren Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ermittelt. Umso jünger und gesünder der Feuerwehrbeamte ist, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge, für die er aufkommen muss. Diese Vorzüge können Sie sich schon heute mit der Anwartschaft auf die private Krankenversicherung sichern.

Unterschieden werden zwei Arten der Anwartschaftsversicherungen - die kleine und die große Anwartschaft.

Generell gilt:

  • Bei der Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif wird das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt
  • Keine erneute Gesundheitsüberprüfung
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall - die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
  • Die Anwartschaft ist keine Krankenversicherung - während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall

Eine Verschlechterung der Gesundheit durch Krankheiten oder Unfall, die nach Versicherungsabschluss eintritt, ist nicht mehr relevant. Risikozuschläge können dafür nicht mehr erhoben werden.

Eine Anwartschaftsversicherung ist nur in der privaten Krankenversicherung sinnvoll. In der gesetzlichen Krankenkasse ist eine Anwartschaft auf die spätere Aufnahme nicht nötig. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis des Einkommens ermittelt, sodass Versicherungsnehmer keine Kostenvorteile durch eine Anwartschaft erlangen könnten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ermöglicht Feuerwehrbeamte frühzeitig vorzusorgen und zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Versorgung zu günstigen Konditionen zu erhalten. Sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig stehen Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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