Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaft ist das Recht, Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu den zuvor vereinbarten Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. In der privaten Krankenversicherung bedeutet dies, dass beispielsweise der Feuerwehrbeamte, der zwar noch keinen Versicherungsbedarf hat, sich mit der Anwartschaft den späteren garantierten Eintritt in die private Krankenversicherung zu den Konditionen bei Vertragsabschluss der Anwartschaftsversicherung sichern kann.

Für wen ist die Anwartschaftsversicherung lohnend?

Beamte, ob in Ausbildung oder schon verbeamtet, haben sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verschrieben, auch außerhalb des Dienstes. Sie dürfen nicht streiken und müssen die Anweisungen des Dienstherrn befolgen. Dafür werden sie vom Staat versorgt und stehen außerhalb des Sozialsystems. Ihrem Dienstherrn gegenüber haben sie unter anderem das Recht auf Krankenfürsorge. Diese Pflicht erfüllt er, indem er seinen Beamten Beihilfe gewährt. Einige Beamte setzen im Dienst Gesundheit und Leben aufs Spiel, dafür übernimmt der Dienstherr seine Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge komplett in Form der Heilfürsorge. Eine zusätzliche Krankenversicherung wird nicht benötigt.

Beendet der Beamte seinen aktiven Dienst, hat er wie alle anderen Beamten auch, das Recht auf Beihilfe. In Form der Beihilfe übernimmt der Dienstherr mindestens 50 % der Krankheitskosten.
Für den verbleibenden Rest ist der Beamte verpflichtet, eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. Private Krankenkassen stellen dem Antragsteller auf den Beitritt in die Krankenversicherung gezielte Fragen zu seiner Gesundheit. Auf diese Weise kann der Gesundheitszustand ermittelt und das individuelle Risiko in der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Bei wenigen Vorerkrankungen, wie es bei jungen Beamten meist noch der Fall ist, wird der Beitrag folglich günstiger ausfallen. Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig „konservieren“ Sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand für den Zeitpunkt, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung aktivieren möchten.

Beamtenanwärter oder Beamte, deren Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen vollständig vom Dienstherrn in Form der freien Heilfürsorge übernommen werden und spätestens mit der Pensionierung beihilfeberechtigt werden, profitieren von der in jungen Jahren abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung.

In manchen Bundesländern erhalten Beamte nur während der Ausbildung Heilfürsorge. Werden Sie bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit beihilfeberechtigt, benötigen Sie ab diesem Zeitpunkt eine private beihilfekonforme Krankenversicherung. Andererseits haben Beamte die freie Wahl, wie sie sich krankenversichern möchten. Sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen sowohl gesetzlich als auch privat versichern. Entscheidet sich der Feuerwehrbeamte für die gesetzliche Krankenversicherung entfällt der Anspruch auf Beihilfe.

In der Regel erstattet die Beihilfestelle 50 % bzw. bei Beamten im Ruhestand 70 % der Aufwendungen. Lediglich die Restkosten müssen mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Vorteil der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig gegenüber der gesetzlichen Versicherung ist, dass nur die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten, abgesichert werden und nur für die Sie Versicherungsbeiträge zahlen.

Die Prämien der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig werden durch die Faktoren Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ermittelt. Umso jünger und gesünder der Feuerwehrbeamte ist, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge, für die er aufkommen muss. Diese Vorzüge können Sie sich schon heute mit der Anwartschaft auf die private Krankenversicherung sichern.

Unterschieden werden zwei Arten der Anwartschaftsversicherungen - die kleine und die große Anwartschaft.

Generell gilt:

  • Bei der Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif wird das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt
  • Keine erneute Gesundheitsüberprüfung
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall - die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
  • Die Anwartschaft ist keine Krankenversicherung - während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall

Eine Verschlechterung der Gesundheit durch Krankheiten oder Unfall, die nach Versicherungsabschluss eintritt, ist nicht mehr relevant. Risikozuschläge können dafür nicht mehr erhoben werden.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Mit der kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand, der beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wird und zur späteren Berechnung der Prämie dient. Die kleine Anwartschaft ist vor allem sinnvoll, wenn nur eine kurze Zeit überbrückt werden muss. Das ist beispielsweise bei heilfürsorgeberechtigten Anwärtern oder Beamten auf Probe, die erst bei Verbeamtung Anspruch auf Beihilfe haben, der Fall. Der Faktor Alter fällt kaum ins Gewicht. Die Aktivierung erfolgt ganz problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Beiträge für die kleine Anwartschaft sind geringer als die Prämien zur großen Anwartschaftsversicherung. Beide stellen nur ein Bruchteil der Beiträge zur aktiven privaten Krankenversicherung dar.

Der große Nachteil der kleinen Anwartschaftsversicherung: Der spätere Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist höher, da mit den Beiträgen zur Anwartschaft nur die Verwaltungskosten abgedeckt werden und noch keine notwendigen Altersrückstellungen gebildet werden.

Große Anwartschaftsversicherung

Feuerwehrbeamte, deren Anspruch auf Heilfürsorge erst bei Ihrer Pensionierung erlischt, profitieren von der großen Anwartschaft. Die Beitragsberechnung zur privaten Krankenversicherung basiert zusätzlich zum Gesundheitszustand auch auf dem Alter bei Abschluss der Anwartschaft. Wenn Sie mit über 60 in die private Krankenversicherung eintreten möchten, treibt auch das die Prämien enorm in die Höhe.

Der monatliche Beitrag zur großen Anwartschaftsversicherung ist höher als die monatlichen Zahlungen zur kleinen Anwartschaftsversicherung. Grund ist, dass bei der großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig zusätzlich zum Abdecken der Verwaltungskosten bereits Altersrückstellung gebildet werden, die später aufgelöst werden und dafür sorgen, dass die Beiträge auch im Alter, mit einer oft häufigeren und intensiveren medizinischen Versorgung, konstant bleiben.

Auch wenn noch nicht ganz sicher ist, ob Sie später wirklich in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig eintreten werden, aber bereits eine Anwartschaft abgeschlossen haben, ist es nicht empfehlenswert, die bestehende Anwartschaftsversicherung zu kündigen. Die Konditionen und die Altersrückstellungen sind damit unwiederbringlich verloren.

Nachteile, die sich ergeben, wenn Sie später erneut eine Anwartschaft abschließen möchten:

  • wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge stets höher als bei der früheren Anwartschaft
  • Altersrückstellungen, die aus Ihren gezahlten Beiträgen gebildet wurden verfallen mit der Kündigung
  • beim einem neuen Vertrag müssen Sie erneut beginnen Altersrückstellungen zu bilden - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt
  • bei erneuter der Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt. Sind zwischenzeitlich Erkrankungen oder Beeinträchtigungen aufgetreten, resultieren daraus Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse. Unter Umständen wird der Antrag sogar ganz abgelehnt
  • bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten, nach deren Ablauf erst der Versicherungsschutz greift

Eine Anwartschaftsversicherung ist nur in der privaten Krankenversicherung sinnvoll. In der gesetzlichen Krankenkasse ist eine Anwartschaft auf die spätere Aufnahme nicht nötig. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis des Einkommens ermittelt, sodass Versicherungsnehmer keine Kostenvorteile durch eine Anwartschaft erlangen könnten.

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Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ermöglicht Feuerwehrbeamte frühzeitig vorzusorgen und zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Versorgung zu günstigen Konditionen zu erhalten. Sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig stehen Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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