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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Versorgung Wehrdienstleistende/
Reservisten

Die Versorgung für Wehrdienstleistende und Reservisten
im Überblick

Sie als freiwillig Wehrdienstleistende oder Reservisten zählen zu einer besonderen Berufsgruppe bei der Bundeswehr und haben daher Anspruch auf gesonderte Leistungen, was Ihre Versorgung betrifft. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick geben, was genau die Besonderheiten sind und welche eigenen Versicherungen für Sie als freiwillig Wehrdienstleistender oder Reservist unerlässlich sind.

Die Grundlagen der Versorgung für Wehrdienstleistende und Reservisten

Man muss ehrlicherweise sagen, dass die Versorgung für Wehrdienstleistende und die Versorgung für Reservisten im Vergleich zu Soldaten auf Zeit oder gar Berufssoldaten eher gering ausfällt. Jedoch ist in allen drei Gruppen der Anspruch auf die Zahlung von Bezügen identisch. Diese meinen das monatliche Grundgehalt, das sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) ergibt. Dazu zählen auch eventuelle Zulagen. Welche Höhe Ihre Bezüge haben, hängt von der Besoldungsgruppe ab, in der Sie sich entsprechend Ihrer Qualifikation und Laufbahn befinden. Unabhängig vom Bundesland finden Sie dazu eine Tabelle, die fast gleich mit den Werten für Beamte des Bundes ist. 

Zudem trägt der Dienstherr während Ihrer Dienstzeit die Beiträge zur Rentenversicherung. Im Gegensatz zu Dienstleistenden im Beamten- oder Soldatenverhältnis entfällt die gesetzliche Rentenversicherungspflicht nicht. Dabei gehen die Beiträge im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende und Versorgung für Reservisten direkt an den Träger der Rentenversicherung. Sie haben damit nichts weiter zu tun. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig wissen jedoch, dass die geringen Beiträge zur Rentenversicherung für Ihre spätere Rente nicht ausreichend sind. Sie als freiwillig Wehrdienstleistender oder Reservist verdienen noch nicht allzu viel und sind nur eine kurze Zeit beim Bund beschäftigt. Daher legen wir Ihnen eine zusätzliche Altersvorsorge ans Herz.

Die Krankenversicherung für Wehrdienstleistende und Reservisten

Im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten haben Sie im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende und der Versorgung für Reservisten nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Heilfürsorge, die auch als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bekannt ist. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern müssen. In der Regel werden sie mit ihrem vorherigen Versicherungsschutz weiter versichert:

  • Vor der Zeit bei der Bundeswehr waren Sie gesetzlich versichert. Ob als Familienversicherung oder auf eigene Kosten – der Versicherungsschutz bleibt weiterhin so bestehen.
  • Waren Sie vor Dienstantritt in einer privaten Krankenkasse versichert, wird auch dieser Versicherungsschutz weiter aufrechterhalten.

In beiden genannten Konstellationen übernimmt der Dienstherr bei der Versorgung für Wehrdienstleistende und Versorgung für Reservisten die Zahlungen der Beiträge. Damit soll vor allem die Attraktivität der Bundeswehr für junge Menschen erhöht werden. Haben Sie Ihren Dienst als freiwillig Wehrdienstleistender oder Reservist absolviert und möchten weiterhin bei der Bundeswehr tätig sein, können Sie sich für mehrere Jahre als Soldat auf Zeit verpflichten lassen. Damit ändert sich einiges hinsichtlich Ihrer Versorgung. Sie benötigen zum Beispiel keine zusätzliche Krankenversicherung mehr, da Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge erhalten. Ebenso werden Sie von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und erst bei Ausscheiden aus dem Dienst nachversichert.

Weitere Leistungen bei der Versorgung für Wehrdienstleistende und Reservisten

Neben der Übernahme der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge können eventuell noch weitere Leistungen des Dienstherrn im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende und Versorgung für Reservisten in Betracht kommen. Welche das genau sind, wird im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Hier werden alle Grundsätze aufgeführt, die bei der Versorgung während und vor dem Dienst relevant werden können. Folgende Grundsätze sollten freiwillig Wehrdienstleistende oder Reservist beachten:

  • Sie scheiden aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst aus. Damit erhalten Sie auch keine Bezüge mehr. Möchten Sie die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen, so müssen Sie vorab schon mindestens fünf Jahre Beiträge geleistet haben. Weitere Leistungen kommen bei diesem Fall nicht in Betracht.
  • Besteht eine Dienstunfähigkeit aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls erhalten Sie im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende und Versorgung für Reservisten nach § 80 SVG in Verbindung mit dem BBesG ein sogenanntes Unfallruhegehalt. Darüber hinaus steht Ihnen eine einmalige Ausgleichszahlung (Unfallentschädigung) nach § 63 SVG zu, die sich auf bis zu 150.000 € belaufen kann.

Die Versorgung für Wehrdienstleistende und die Versorgung für Reservisten fällt nicht allzu üppig aus. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig empfehlen Ihnen daher, über zusätzliche und maßgeschneiderte Versicherungslösungen nachzudenken. Auf diese werden wir nachfolgend eingehen. Sie stellen einen ergänzenden Schutz zur staatlichen Versorgung dar.

Versicherungen für die Versorgung für Wehrdienstleistende und Reservisten

Es gibt Versicherungen, die für Sie als freiwillig Wehrdienstleistende oder Reservisten verpflichten sind, andere wiederum sind freiwillig. Heute gibt es ein großes Angebot an Versicherungen auf dem Markt, wodurch es oft schwer ist, einen Überblick zu behalten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig zeigen Ihnen daher drei Versicherungen, die aus unserer Sicht unverzichtbar für Sie als Wehrdienstleistender oder Reservist sind.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erhalten Sie eine feste, monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit. Im Zuge der Versorgung für Wehrdienstleistende und der Versorgung für Reservisten ist dieser Schutz immens wichtig, denn der Dienstherr übernimmt hierzu praktisch keine Leistungen. Lediglich bei einer Wehrdienstbeschädigung oder einem Dienstunfall, können Sie mit dem Unfallruhegehalt rechnen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie hingegen sowohl gegen private als auch gegen dienstliche Unfälle ab. Mit der Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie so weiterhin Ihren Lebensstandard aufrechterhalten. Sie selbst legen bei Vertragsabschluss fest, wie hoch Ihre Beitragszahlungen ausfallen sollen. Sie benötigen für die Auszahlung der Rente nur die Bescheinigung des Truppenarztes über das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Sie als freiwillige Wehrdienstleistende oder Reservisten tragen bereits eine hohe Verantwortung. Sollte es nach einer Unachtsamkeit im Dienst zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kommen, können diese gegen Sie geltend gemacht werden. Mit einer dienstlichen Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken. 

Verlieren Sie zum Beispiel den Schlüssel zu der Kaserne, muss der Dienstherr die gesamte Schließanlage austauschen. Die Kosten trägt dieser zunächst selbst, kann Sie jedoch anschließend im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen, sodass Sie für die Kosten privat haften müssten. Mit der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig werden diese Kosten übernommen.

Die Pflegepflichtversicherung

Bereits seit 1995 gehört die Pflegeversicherung zu den fünf Säulen des Sozialsystems und ist für jeden Bürger eine Pflichtversicherung. Die Beiträge zu dieser müssen Sie privat zahlen, da der Dienstherr nur Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen Ihrer Versorgung als Wehrdienstleistende und Reservisten übernimmt. Daher raten wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig rechtzeitig eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung abzuschließen und darauf zu achten, dass diese immer mit der Krankenversicherung gekoppelt ist.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben weitere Fragen zu der Versorgung für Wehrdienstleistende und der Versorgung für Reservisten? Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Sie über Ihre Versicherungsmöglichkeiten und finden zusammen den besten Schutz für Ihre Zukunft.

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