Private Krankenversicherung
Die monatlichen Prämien zur privaten Krankenversicherung werden auf Basis von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ermittelt. In jungen Jahren sind die Beiträge demzufolge am günstigsten.
Das bei Abschluss der Anwartschaft gegebene Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig gilt ein Leben lang. Änderungen, Kürzungen oder Streichungen von Leistungen sind weder seitens der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig noch des Gesetzgebers möglich.
Mit der großen Anwartschaft kann der Feuerwehrbeamte bereits in jungen Jahren die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sicherstellen.
Feuerwehrbeamte, deren Anspruch auf Heilfürsorge auch nach der Ausbildung und Probezeit eventuell bis zur Pensionierung besteht, profitieren von der großen Anwartschaft. Wenn Feuerwehrbeamte erst kurz vor der Pensionierung in die private Krankenversicherung eintreten möchten, müssten sie aufgrund ihres Alters und des Gesundheitszustandes sowie der höheren Wahrscheinlichkeit zu erkranken mit enorm hohen Beiträgen, Risikozuschlägen oder gar der Ablehnung rechnen.
Bei einer Ablehnung ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung nur im Basistarif möglich. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: Grundversorgung und Leistungslücken zu hohen monatlichen Prämien. Wartezeiten für den vollen Versicherungsschutz gelten im Basistarif nicht. Jedoch müssen zusätzliche Leistung separat abgesichert werden, was wiederum teuer wird. Mit der großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig lassen sich diese Nachteile vermeiden.
Feuerwehrbeamte im Ruhestand erhalten Beihilfe in Höhe von 70% und sind verpflichtet, die verbleibenden 30% mit einer privaten Krankenversicherung abzusichern. Die große Anwartschaft bietet den Vorteil, dass der Feuerwehrbeamte bei seiner Pensionierung so eingestuft wird, als wäre er die ganze Zeit privat krankenversichert gewesen und hätte all die Jahre seine monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt. Seine monatlichen Aufwendungen im Alter sind dadurch deutlich geringer.
Vorteile der großen Anwartschaft im Überblick:
- Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft ist maßgebend für zukünftige Beiträge - es erfolgt keine erneute Risikoprüfung
- festgehaltenes Alter bei Versicherungsabschluss – Altersrückstellungen werden bereits während der Dauer der großen Anwartschaft gebildet
- die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten des gewählten Tarifs angerechnet
- die Kosten für eine Anwartschaftsversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und mindern somit die Steuerlast
Die große Anwartschaft ist keine Krankenversicherung und gewährt keine Krankenversicherungsleistungen.
Gesetzlichen Krankenversicherung
Eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht notwendig.
Hier haben Eintrittsalter und Gesundheitszustand des zu Versichernden keinen Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Welche Leistungen in welchem Umfang in Anspruch genommen werden, ist ebenfalls nicht relevant. Ob in jungen Jahren oder kurz vor der Rente, die Beiträge sind gleich und richten sich nur nach dem Einkommen. Gutverdiener zahlen höhere Beiträge als Personen mit geringem Einkommen.
Antragsteller dürfen nicht abgelehnt werden. Es gibt weder Wartezeiten, noch eine Gesundheitsprüfung. Die Beiträge sollen pauschal den gesamten Leistungsumfang abdecken. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die Grundversorgung absichern. Also ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das Streichen oder Kürzen von Leistungen, wie es schon oft in der Vergangenheit der Fall war, ist jederzeit möglich.
Gesundheitsprüfung
Vor dem Abschluss der Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig müssen Gesundheitsfragen beantwortetet werden, damit der Gesundheitszustand beurteilt werden kann. Zur Beantwortung der Fragen sollte der Feuerwehrbeamte sich ausreichend Zeit nehmen, absolut ehrlich sein und nichts verschweigen. Mit der Unterschrift unter dem Vertrag werden behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht befreit. Das bedeutet, dass bei Nachfrage alle behandelnden Ärzte Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und Ihre gesundheitlichen Risiken geben können. Treten Krankheiten oder kostspielige Versicherungsfälle auf, kann die Versicherung die gesamte Krankengeschichte überprüfen. Auch wenn Maßnahmen notwendig sind, die nicht mit den verschwiegenen Angaben zu tun haben, können Leistungen verwehrt werden. Unter Umständen kann der Vertrag gekündigt und der Versicherungsschutz vollkommen aufgehoben werden.
Gut beraten sind Sie, wenn Sie Ihre Ärzte zur Beantwortung der Fragen heranziehen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.