Mittlerer Dienst
Damit Sie als Beamter im Vermessungsamt im mittleren Dienst arbeiten können, müssen Sie entsprechende Anforderungen erfüllen. Wie diese im Einzelnen lauten, hängt von den beamtenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. So müssen Sie in der Regel einen Realschulabschluss oder vergleichbaren Schulabschluss vorweisen können. Darüber hinaus dürfen Sie nicht vorbestraft sein.
Selbstverständlich müssen Sie auch „Deutscher“ im Sinne des Art. 116 GG sein. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen genügt auch eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes. Darüber hinaus müssen Sie den Höchstaltersgrenzen entsprechen. Die Grenze liegt in der Regel bei 32 Jahren. Eine Ausweitung der Altersgrenze ist bei Schwerbehinderten möglich.
Wenn der Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, findet ein Auswahlverfahren statt. Hier wird nicht nur Ihr Wissen geprüft, sondern auch ein Bewerbungsgespräch durchgeführt. Wer dieses Auswahlverfahren erfolgreich absolviert hat, wird als Beamter auf Widerruf im Vermessungsamt eingestellt.
Beamte im Vermessungsamt werden in den verschiedensten Behörden eingesetzt. Darüber hinaus besteht Ihre verantwortungsvolle Aufgabe aus der Beratung von Kunden und der Bearbeitung von Baugenehmigungen sowie Bauaufträgen. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie gern zu dem Berufsfeld der Beamten im Vermessungsamt.
Gehobener Dienst
Beim normalen Auswahlverfahren für Beamte im Vermessungsamt, welche im gehobenen Dienst tätig werden, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. So benötigen sie einen Hochschulabschluss (Bachelor). Darüber hinaus dürfen Sie auch im gehobenen Dienst eine gewisse Höchstaltersgrenze nicht überschreiten. Außerdem müssen Sie sich zur deutschen Verfassung bekennen, dürfen nicht vorbestraft sein und Deutscher im Sinne des Art. 116 GG sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes möglich.
Während Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren, gelten Sie als Beamter auf Widerruf. Sobald Sie die 18-monatige Ausbildung absolviert haben, müssen Sie eine Laufbahnprüfung ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, werden Sie auf Probe verbeamtet. Ein klassischer Dienstalltag von Beamten im Vermessungsamt im gehobenen Dienst ist die Vermessung mithilfe von Drohnen und die anschließende Katalogisierung.
Höherer Dienst
Als Beamter im Vermessungsamt übernehmen Sie im höheren Dienst eine Führungsposition. Da Sie verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen, wird ein absolviertes Master-Studium zwingend vorausgesetzt. Alternativ genügt auch ein Hochschulabschluss in einem technischen Fachgebiet. Sollten Sie entsprechend geeignet sein, ist auch ein Aufstieg vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst möglich. Hierfür müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Bachelor-Abschluss einen Master-Abschluss erlangen.
Die Tätigkeit als Beamter im Vermessungsamt bietet ein breit gefächertes Berufsbild. So sind Sie beispielsweise als Projektleiter, Abteilungsleiter, Amtsleiter oder Referent tätig. Häufig werden Sie auch als zuständiger Vermessungsingenieur bestellt. Vor Ort übernehmen Sie sehr wichtige Aufgaben. Generell müssen Sie als Beamter im Vermessungsdienst im höheren Dienst mit großem Verantwortungsbewusstsein auftreten. Dementsprechend benötigen Sie auch ein zuverlässiges Versicherungspaket. Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig unterstützen Sie beim Finden Ihrer bedarfsgerechten Versicherungslösungen.