Amtsbezeichnungen

Als Beamter haben Sie ein großes Ziel vor Augen: Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Bis Sie dieses Ziel erreicht haben, müssen Sie jedoch einige Stufen auf der Karriereleiter erfolgreich absolvieren. Zunächst werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Wenn Sie sich als Beamtenanwärter oder Referendar positiv unter Beweis gestellt haben, werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
 
Während dieser Laufbahn durchlaufen Sie unterschiedliche Beförderungen, wenn Sie einen positiven Eindruck hinterlassen. Deutlich wird eine Beförderung in erster Linie bei Ihrer Amtsbezeichnung. Diese können sich bereits bei Referendaren des höheren Dienstes in der Ausbildungsphase ändern. Wie genau die unterschiedlichen Amtsbezeichnungen im Einzelnen lauten, wird in der Bundesbesoldungstabelle festgelegt.
 
Schließlich werden in der Bundesbesoldungstabelle nicht nur die Höhe der Bezüge, sondern auch andere Details festgeschrieben. So finden Sie hier auch, ähnlich zur Bundeswehr, Amtsbezeichnungen für jede Beförderung in den einzelnen Berufsgruppen. Nach erfolgreicher Beförderung erhalten Sie eine Beförderungsurkunde. Diese gibt detaillierte Informationen zu Ihrer Amtsbezeichnung.

Wichtiges zur Amtsbezeichnung bei Verwaltungsbeamten

Sollte es möglich sein, wird bei den Amtsbezeichnungen für Beamte zwischen einer männlichen und weiblichen Form unterschieden. Die Beamten, die sich im Ruhestand befinden, tragen die Amtsbezeichnung „a.D.“. Dieses Kürzel steht für „außer Dienst“. Das Wort „Dienst“ macht offensichtlich, dass es sich bei Beamten um Personen handelt, die dem deutschen Staate dienen. Aus diesem Grund haben Sie alle damit einhergehenden Rechte und Pflichten. Wie genau die Amtsbezeichnung lautet, hängt von gewissen Faktoren ab:

  • Wer ist Ihr Dienstherr? Bundeswehr? Behörde?
  • In welchem Verwaltungsbereich sind Sie tätig?
  • Welche Laufbahn haben Sie eingeschlagen? (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst)
  • Welche Fachrichtung haben Sie eingeschlagen?

Eventuelle Zusatzinformationen in Bezug auf Ihre Amtsbezeichnung werden vom Bundesamt des Inneren festgelegt. Des Weiteren können diesbezüglich auch die Bundesländer gesonderte Festlegungen treffen. Da jedes einzelne Bundesland aufgrund des Föderalismus eigene Organe der Verwaltung hat und entsprechende Befugnisse hat, können hier auch Amtsbezeichnungen herausgefiltert werden.

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Die Grundamtsbezeichnungen für Verwaltungsbeamte
 

Wie genau die Amtsbezeichnung eines Beamten im Einzelnen ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So spielt zum einen die Besoldungsgruppe des Beamten, aber auch dessen eingeschlagene Laufbahn eine große Rolle. Der Beamte ist entweder im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst tätig. Mit der entsprechenden Besoldungsgruppe wird die Laufbahn kategorisiert. Selbstverständlich sind Beamte des einfachen Dienstes in einer geringeren Besoldungsgruppe als die des höheren Dienstes.

Im Folgenden sind auszugsweise die grundlegenden Amtsbezeichnungen der Beamten Deutschlands aufgezählt:

  • Besoldungsgruppe A2: Wachtmeister, Schaffner, Oberamtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe, Aufseher
  • Besoldungsgruppe A3: Oberwachtmeister, Oberschaffner, Hauptbetriebshilfe, Hauptamtsgehilfe, Oberaufseher
  • Besoldungsgruppe A4: Betriebsmeister, Hauptaufseher, Betriebsmeister, Amtsmeister, Hauptschaffner, Oberwart
  • Besoldungsgruppe A5: Erster Wachtmeister, Hauptwart, Betriebsassistent, Oberbetriebsmeister, Oberamtsmeister
  • Besoldungsgruppe A6: Obertriebwagenführer, Sekretär, Werkmeister, (sowie alle Bezeichnungen unverändert aus der Besoldungsgruppe A5)
  • Besoldungsgruppe A7: Oberwerkmeister, Obersekretär
  • Besoldungsgruppe A8: Hauptwerkmeister, Hauptsekretär
  • Besoldungsgruppe A9: Betriebsinspektor, Amtsinspektor (bereits mittlerer Dienst für Beamte)
  • Besoldungsgruppe A10: Oberinspektor
  • Besoldungsgruppe A11: Amtmann bzw. Amtfrau (äußerst selten: Amtmännin)
  • Besoldungsgruppe A12: Amtsrat
  • Besoldungsgruppe A13: Oberamtsrat (gehobener Dienst)
  • Besoldungsgruppe A14: Pfarrer, Arzt, Rat (höherer Dienst)
  • Besoldungsgruppe A15: Dekan, Oberarzt, Direktor
  • Besoldungsgruppe A16: Leitender Oberarzt, Leitender Direktor

Wer einen aufmerksamen Blick auf die einzelnen Besoldungsgruppen wirft, kann erkennen, dass der mittlere Dienst Beamter normalerweise in der Besoldungsgruppe A6 beginnt.

Einfacher Dienst

Beamte des einfachen Dienstes sind in erster Linie in Gerichten anzutreffen. Deren Einsatzgebiete beschränken sich häufig auf einfache Tätigkeiten. Am häufigsten findet der Karrierebeginn von Beamten im mittleren Dienst statt. Allerdings existieren auch für Beamte des einfachen Dienstes spezielle Amtsbezeichnungen.

In den Besoldungsgruppen A2 bis A5 sind folgende Amtsbezeichnungen anzutreffen:

In den deutschen Gerichten sind Beamte vor allem in Gerichten anzutreffen. Ihre entsprechenden Amtsbezeichnungen können hierbei Aufseher, Amtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe oder Wachtmeister sein.
 
Nach erfolgreich absolvierten Dienstjahren kommt es irgendwann zu einer Beförderung. Wann es dazu kommt, hängt nicht nur von den geleisteten Dienstjahren, sondern auch von der persönlichen Eignung des Beamten ab. Hier gibt es einige Aufstiegsmöglichkeiten:
 
Die Beamten des einfachen Dienstes können zum Oberaufseher, Hauptamtsgehilfen, Hauptbetriebsgehilfen oder Oberwachtmeister ernannt werden.
 
Sobald der Beamte des einfachen Dienstes die Spitze seiner Karriereleiter erreicht hat, hat er die Besoldungsgruppe A5 erreicht. Hier sind folgende Abschlusskarrieren denkbar:
 
Beamte des einfachen Dienstes können zum Hauptwart, ersten Hauptwachmeister, Oberamtsmeister oder Oberbetriebsmeister ernannt werden.
 
Normalerweise ist für Beamte des einfachen Dienstes auch ein Aufstieg in den mittleren Dienst möglich. Hierfür müssen Sie die erforderliche Eignung vorweisen. Ob ein Beamter des einfachen Dienstes für einen Aufstieg geeignet ist, entscheidet der zuständige Dienstherr. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig haben für Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes die maßgeschneiderten Versicherungslösungen im Angebot.

Mittlerer Dienst

Der Mittlere Dienst eines Beamten wird in die Besoldungsgruppen A5 bis A9 eingeteilt. Hier dient die Besoldungsgruppe A5 vielmehr als Bindeglied zwischen einfachem und mittlerem Dienst als Beamter. Als klassisches Beispiel dient im Folgenden das Fernmeldeamt:

  • A6: Fernmeldesekretär
  • A7: Fernmeldeobersekretär
  • A8: Fernmeldehauptsekretär

Mit der Besoldungsgruppe A9 haben Sie ein Bindeglied zwischen den Beamten des mittleren und denen des gehobenen Verwaltungsdienstes.

Gehobener Dienst

Sobald ein Beamter die Besoldungsgruppe A9 überbrückt hat, tritt er in den gehobenen Dienst ein. Hier sind die Besoldungsgruppen A9 bis A13 gelistet. Der gehobene Dienst als Beamter erfordert einen Studienabschluss. Dementsprechend sind in den Amtsbezeichnungen häufig Führungsrollen anzutreffen:

  • A9: Leutnant, Leutnant zur See
  • A10: Konsulatssekretär Erster Klasse, Seekapitän, Oberleutnant zur See
  • A11: Amtmann, Kanzler (im Auswärtigen Dienst), Seeoberkapitän, Kapitänleutnant
  • A12: Amtsrat, Kanzler Erster Klasse, Rechnungsrat, Seehauptkapitän, Kapitänleutnant
  • A13: Bibliotheksrat, Akademischer Rat, Akademischer Rat, Studienrat, Stabskapitänleutnant

Im Rahmen des gehobenen Dienstes bestehen hervorragende Chancen zum Aufstieg in eine nächsthöhere Besoldungsgruppe.

Höherer Dienst

Der höhere Dienst wird grundsätzlich in die Besoldungsgruppen A13 bis A16 eingeteilt. Der höhere Dienst eines Beamten ist von verantwortungsvollen Aufgaben geprägt. Es warten tagtäglich komplexe berufliche Herausforderungen. Das Bindeglied zwischen gehobenem und höherem Dienst ist die Besoldungsgruppe A13. Klassische Amtsbezeichnungen des höheren Dienstes sind:

  • A13: Regierungsrat
  • A14: Oberregierungsrat
  • A15: Regierungsdirektor
  • A16: Leitender Regierungsdirektor
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