Einfacher Dienst
Beamte des einfachen Dienstes sind in erster Linie in Gerichten anzutreffen. Deren Einsatzgebiete beschränken sich häufig auf einfache Tätigkeiten. Am häufigsten findet der Karrierebeginn von Beamten im mittleren Dienst statt. Allerdings existieren auch für Beamte des einfachen Dienstes spezielle Amtsbezeichnungen.
In den Besoldungsgruppen A2 bis A5 sind folgende Amtsbezeichnungen anzutreffen:
In den deutschen Gerichten sind Beamte vor allem in Gerichten anzutreffen. Ihre entsprechenden Amtsbezeichnungen können hierbei Aufseher, Amtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe oder Wachtmeister sein.
Nach erfolgreich absolvierten Dienstjahren kommt es irgendwann zu einer Beförderung. Wann es dazu kommt, hängt nicht nur von den geleisteten Dienstjahren, sondern auch von der persönlichen Eignung des Beamten ab. Hier gibt es einige Aufstiegsmöglichkeiten:
Die Beamten des einfachen Dienstes können zum Oberaufseher, Hauptamtsgehilfen, Hauptbetriebsgehilfen oder Oberwachtmeister ernannt werden.
Sobald der Beamte des einfachen Dienstes die Spitze seiner Karriereleiter erreicht hat, hat er die Besoldungsgruppe A5 erreicht. Hier sind folgende Abschlusskarrieren denkbar:
Beamte des einfachen Dienstes können zum Hauptwart, ersten Hauptwachmeister, Oberamtsmeister oder Oberbetriebsmeister ernannt werden.
Normalerweise ist für Beamte des einfachen Dienstes auch ein Aufstieg in den mittleren Dienst möglich. Hierfür müssen Sie die erforderliche Eignung vorweisen. Ob ein Beamter des einfachen Dienstes für einen Aufstieg geeignet ist, entscheidet der zuständige Dienstherr. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig haben für Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes die maßgeschneiderten Versicherungslösungen im Angebot.
Mittlerer Dienst
Der Mittlere Dienst eines Beamten wird in die Besoldungsgruppen A5 bis A9 eingeteilt. Hier dient die Besoldungsgruppe A5 vielmehr als Bindeglied zwischen einfachem und mittlerem Dienst als Beamter. Als klassisches Beispiel dient im Folgenden das Fernmeldeamt:
- A6: Fernmeldesekretär
- A7: Fernmeldeobersekretär
- A8: Fernmeldehauptsekretär
Mit der Besoldungsgruppe A9 haben Sie ein Bindeglied zwischen den Beamten des mittleren und denen des gehobenen Verwaltungsdienstes.
Gehobener Dienst
Sobald ein Beamter die Besoldungsgruppe A9 überbrückt hat, tritt er in den gehobenen Dienst ein. Hier sind die Besoldungsgruppen A9 bis A13 gelistet. Der gehobene Dienst als Beamter erfordert einen Studienabschluss. Dementsprechend sind in den Amtsbezeichnungen häufig Führungsrollen anzutreffen:
- A9: Leutnant, Leutnant zur See
- A10: Konsulatssekretär Erster Klasse, Seekapitän, Oberleutnant zur See
- A11: Amtmann, Kanzler (im Auswärtigen Dienst), Seeoberkapitän, Kapitänleutnant
- A12: Amtsrat, Kanzler Erster Klasse, Rechnungsrat, Seehauptkapitän, Kapitänleutnant
- A13: Bibliotheksrat, Akademischer Rat, Akademischer Rat, Studienrat, Stabskapitänleutnant
Im Rahmen des gehobenen Dienstes bestehen hervorragende Chancen zum Aufstieg in eine nächsthöhere Besoldungsgruppe.
Höherer Dienst
Der höhere Dienst wird grundsätzlich in die Besoldungsgruppen A13 bis A16 eingeteilt. Der höhere Dienst eines Beamten ist von verantwortungsvollen Aufgaben geprägt. Es warten tagtäglich komplexe berufliche Herausforderungen. Das Bindeglied zwischen gehobenem und höherem Dienst ist die Besoldungsgruppe A13. Klassische Amtsbezeichnungen des höheren Dienstes sind:
- A13: Regierungsrat
- A14: Oberregierungsrat
- A15: Regierungsdirektor
- A16: Leitender Regierungsdirektor