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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Truppenärztliche Versorgung

Krankheitskosten während truppenärztlicher Versorgung

Jeder Soldat, ob freiwillig Wehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat, hat im aktiven Dienst Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung, eine besondere Form der freien Heilfürsorge. Die truppenärztliche Versorgung wird als Sachleistung gewährt. Allerdings haben Soldaten keine freie Arztwahl. Sie müssen den zuständigen Truppenarzt, Truppenzahnarzt oder ein Bundeswehrkrankenhaus aufsuchen. Die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung dienen dazu, die individuelle Gesundheit der Soldaten zu fördern, zu erhalten und im Falle einer Erkrankung wiederherzustellen. Kosmetische Operationen oder Schwangerschaftsverhütung ist daher Privatsache.

Vorteile der truppenärztlichen Versorgung

  • Keine Zuzahlungen für Arzneimittel, medizinische Hilfsmittel oder Heilmittel
  • Keine langen Wartezeiten auf Facharzttermine 
  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Soldaten sind Kameraden, alle tragen eine Uniform

Überweisung von Soldaten an zivile Ärzte

Befindet sich in einem Umkreis von 50 Kilometern keine geeignete Einrichtung oder kein geeigneter Arzt der Bundeswehr, ist eine Überweisung an einen zivilen Arzt oder ein ziviles Krankenhaus möglich. Die Kosten trägt die Bundeswehr. Liegt ein Notfall vor, bei dem es unmöglich oder unzumutbar wäre, sich an einen Mediziner der Bundeswehr zu wenden, übernimmt die Bundeswehr ebenfalls die Krankheitskosten.

Soldaten und ihre Behandlungsmöglichkeiten

Für die stationäre truppenärztliche Versorgung von Soldaten stehen ein Bundeswehrzentralkrankenhaus und vier Bundeswehrkrankenhäuser zur Verfügung. Für ambulante Behandlungen wurden Facharztzentren eingerichtet. Hier finden Sie unter anderem Ärzte der Fachrichtungen:

  • Augenheilkunde
  • Dermatologie
  • Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
  • Orthopädie
  • Unfallchirurgie
  • Innere Medizin
  • Neurologie
  • Psychiatrie

Auch hier gilt: Sind die erforderlichen Einrichtungen im Umkreis von 50 Kilometern nicht verfügbar, kann der Truppenarzt eine Überweisung an einen zivilen Mediziner ausstellen.

Krankenmeldeschein bei Soldaten

Fühlen Sie sich krank, melden Sie sich zunächst bei Ihrer Einheit als krank und suchen den Truppenarzt des für Sie zuständigen Sanitätsversorgungszentrums auf. Bundesweit gibt es 128 Sanitätsversorgungszentren. Etwa 98 Prozent der Soldaten ist es möglich, innerhalb der vorgeschriebenen Toleranz truppenärztliche Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Die behandelnden Ärzte geben daraufhin dem Disziplinarvorgesetzten eine Empfehlung, ob der Soldat vom Dienst ganz oder nur von einzelnen Dienstverrichtungen freigestellt werden sollte. Bei der Bundeswehr wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Krankenmeldeschein genannt.

Vorsorgemaßnahmen und Rehabilitation für Soldaten

Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen müssen medizinisch notwendig sein und fachärztlich angeordnet werden. Eine medizinische Rehabilitation gilt als notwendig, wenn eine Beeinträchtigung der Teilhabe oder Pflegebedürftigkeit droht sowie, wenn bereits Beeinträchtigungen eingetreten sind und diese durch Rehamaßnahmen beseitigt, vermindert oder Verschlimmerungen verhütet werden können. 

Unter Umständen kann auch eine Mutter-Kind beziehungsweise Vater-Kind-Maßnahme nach festgestellter medizinischer Notwendigkeit bewilligt werden. Die Bundeswehr übernimmt dann auch die Kosten für die Verpflegung und Unterbringung der Kinder, wenn diese nicht selbst behandlungsbedürftig sind. Bei den Vorsorge- und Rehamaßnahmen wird die Bundeswehr von zivilen Leistungserbringern unterstützt. Geplant ist das Angebot einer hocheffektiven medizinischen beruflich orientierten Rehabilitation, welches die speziellen Bedürfnisse von Soldaten berücksichtigt.

Im Ausland

Alles, was bei medizinischen Maßnahmen über den Leistungsumfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung hinausgeht, muss privat gezahlt werden. Werden Soldaten während privater Auslandsreisen krank und nehmen medizinische Versorgung in Anspruch, werden nur die Kosten übernommen, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. Im Ausland sind die Arztkosten oftmals wesentlich höher als innerhalb Deutschlands. Absichern können Sie sich mit der privaten Auslandskrankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversorgung Fink & Wagner GmbH in Leipzig.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für:

  • Ambulante Heilbehandlungen als Privatpatient
  • Ärztlich verordnete Medikamente
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und dafür notwendige Füllungen
  • Krankenhausbehandlungen inklusive Operationen als Privatpatient
  • Medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland

Weitere Details

Pflegeversicherung

Im Krankheitsfall entstehen für Soldaten in der Regel keine Kosten. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung beinhaltet jedoch keine Versorgung im Pflegefall. Soldaten sind daher wie alle Bürger Deutschlands verpflichtet, über eine Pflegeversicherung zu verfügen. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Sie sollten daher die Versicherung bei dem Unternehmen abschließen, wo Sie sich nach der aktiven Dienstzeit krankenversichern möchten. Trotz Pflegepflichtversicherung muss vom Pflegebedürftigen oder den Angehörigen immer noch ein Großteil der Kosten übernommen werden.

Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie dafür sorgen, dass Sie und Ihre Angehörigen nicht mit hohen Pflegekosten belastet werden und Sie sich die Pflege leisten können, die Sie sich wünschen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig bietet Ihnen mit der Pflegevorsorge Vario ein Produkt, mit dem Sie flexibel ganz nach Ihren Wünschen vorsorgen können. Individuell und unkompliziert können Sie sich in jedem Alter und für jede Pflegestufe absichern. Über die Zahlungen aus der Pflegevorsorge können Sie frei verfügen. Es gelten keine Warte- oder Karenzzeiten.

Nach der aktiven Dienstzeit

Soldaten auf Zeit und freiwillig Wehrdienstleistende müssen nach dem Austritt aus der Bundeswehr eine Krankenversicherung abschließen oder die bestehende fortführen. Werden Berufssoldaten in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie Beihilfe. Der Dienstherr erstattet 70 % der tatsächlich entstanden Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Zur Absicherung der Restkosten benötigen Sie eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Wenn Sie erst mit der Pensionierung  in die private Krankenversicherung aufgenommen werden möchten, haben Sie womöglich ein großes Problem.

Denn 1. Sie sind in einem relativ hohen Alter und 2. Der Gesundheitszustand nach vielen Jahren im Dienst ist sicherlich um einiges schlechter als bei einem Dienstanfänger. Die Beiträge und die Aufnahme hängen maßgeblich von der gesundheitlichen Verfassung ab. Liegen Krankheiten oder Beschwerden vor, können Risikozuschläge die Beiträge immens in die Höhe treiben, es können Leistungsausschlüsse vorgenommen werden oder nur eine Aufnahme im Tarif Basis möglich sein. Dieses Problem lösen Sie elegant mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig.

Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie bereits heute die Konditionen für den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung festlegen. Während der Laufzeit entstehen nur geringe Prämien, mit denen die Verwaltungskosten abgedeckt werden und gegebenenfalls bereits Altersrückstellungen aufgebaut werden. 

  • Keine Wartezeit auf Leistungen der privaten Krankenversicherung, hier wird die Dauer der Anwartschaft angerechnet
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
  • Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen

Unterschieden wird zwischen kleiner Anwartschaftsversicherung und großer Anwartschaftsversicherung. Kleine Anwartschaft:

  • der bei Abschluss der Anwartschaft festgestellte Gesundheitszustand dient als Basis der späteren Krankenversicherungsbeiträge
  • geringe Beiträge
  • für kurze Überbrückungszeiten
  • das Alter beim Aufleben der Krankenversicherung gilt für die Beitragsermittlung
  • Beim Übergang erfolgt keine erneute Risikoprüfung

Zusätzlich bei der großen Anwartschaft:

  • Bei der Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif wird das Alter bei Abschluss der Anwartschaft der Beitragsberechnung zugrunde gelegt

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zum Thema Krankheitskosten während truppenärztlicher Versorgung oder möchten individuell beraten werden? Sprechen Sie uns an! Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sind gern für Sie da!

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