Krankenmeldeschein bei Soldaten
Fühlen Sie sich krank, melden Sie sich zunächst bei Ihrer Einheit als krank und suchen den Truppenarzt des für Sie zuständigen Sanitätsversorgungszentrums auf. Bundesweit gibt es 128 Sanitätsversorgungszentren. Etwa 98 Prozent der Soldaten ist es möglich, innerhalb der vorgeschriebenen Toleranz truppenärztliche Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Die behandelnden Ärzte geben daraufhin dem Disziplinarvorgesetzten eine Empfehlung, ob der Soldat vom Dienst ganz oder nur von einzelnen Dienstverrichtungen freigestellt werden sollte. Bei der Bundeswehr wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Krankenmeldeschein genannt.
Vorsorgemaßnahmen und Rehabilitation für Soldaten
Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen müssen medizinisch notwendig sein und fachärztlich angeordnet werden. Eine medizinische Rehabilitation gilt als notwendig, wenn eine Beeinträchtigung der Teilhabe oder Pflegebedürftigkeit droht sowie, wenn bereits Beeinträchtigungen eingetreten sind und diese durch Rehamaßnahmen beseitigt, vermindert oder Verschlimmerungen verhütet werden können.
Unter Umständen kann auch eine Mutter-Kind beziehungsweise Vater-Kind-Maßnahme nach festgestellter medizinischer Notwendigkeit bewilligt werden. Die Bundeswehr übernimmt dann auch die Kosten für die Verpflegung und Unterbringung der Kinder, wenn diese nicht selbst behandlungsbedürftig sind. Bei den Vorsorge- und Rehamaßnahmen wird die Bundeswehr von zivilen Leistungserbringern unterstützt. Geplant ist das Angebot einer hocheffektiven medizinischen beruflich orientierten Rehabilitation, welches die speziellen Bedürfnisse von Soldaten berücksichtigt.
Im Ausland
Alles, was bei medizinischen Maßnahmen über den Leistungsumfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung hinausgeht, muss privat gezahlt werden. Werden Soldaten während privater Auslandsreisen krank und nehmen medizinische Versorgung in Anspruch, werden nur die Kosten übernommen, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. Im Ausland sind die Arztkosten oftmals wesentlich höher als innerhalb Deutschlands. Absichern können Sie sich mit der privaten Auslandskrankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversorgung Fink & Wagner GmbH in Leipzig.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für:
- Ambulante Heilbehandlungen als Privatpatient
- Ärztlich verordnete Medikamente
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und dafür notwendige Füllungen
- Krankenhausbehandlungen inklusive Operationen als Privatpatient
- Medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland