Anwartschaftsversicherung

Heilfürsorge

Beihilfe

Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung

Die Beihilfeberechtigung ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Hieraus resultiert unter anderem, dass bei gesetzlich Krankenversicherten der Beihilfeanspruch erlischt. Sollte sich ein Beamter der Polizei jedoch trotzdem für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, muss er damit rechnen, dass er keine Beihilfe erhält und die Kosten der Krankenversicherung selbst tragen muss.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine sogenannte Sachleistungsversicherung. Hierbei findet die Abrechnung der Arbeitsleistung des Arztes unmittelbar zwischen Krankenversicherung und Arzt statt. Unabhängig davon, ob und welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, zahlen Sie einen pauschalen Monatsbeitrag.
 
Die gesetzlichen Krankenversicherungen fußen auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Hierbei wird die Höhe des monatlichen Versicherungsbeitrags nach einem einheitlichen Berechnungsschlüssel an Ihrem Einkommen ermessen. Alter und Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Folglich müssen Gutverdiener höhere Beiträge entrichten als Geringverdiener. Dabei haben Sie bei Zahlung eines höheren Beitrags aber keinen Anspruch auf mehr Leistung.

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung fußt die private Krankenversicherung auf dem Äquivalenzprinzip. Hier wird der Versicherungsbeitrag an den individuellen Eigenschaften des Versicherungsnehmers bemessen. Hierzu zählen Eintrittsalter, Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Eintritts und der gewählte Leistungsumfang. Hier zahlt der Versicherungsnehmer nicht für andere mit, sondern trägt die Kosten für seine aller Voraussicht nach benötigten Leistungen.
 
Sollten Krankheitskosten anfallen, findet die Abrechnung nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung statt. Der Versicherungsnehmer muss die Kosten zunächst selbst tragen und kann sie anschließend einfordern. Dazu schickt er erstattungsfähige Rechnungen und Belege zu seiner zuständigen Beihilfestelle. Die übrigen Kosten übernimmt die private Krankenversicherung, wenn sie Bestandteil des Leistungskatalogs sind.
 
Den geringsten Leistungsumfang erhält der Versicherungsnehmer im Basistarif. Hier entsprechen die Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unterschied kleine Anwartschaftsversicherung – große Anwartschaftsversicherung

Allgemein gilt Folgendes:

  • Sobald es zur Umwandlung der Anwartschaft in die private Krankenversicherung kommt, erfolgt die Beitragsberechnung auf Grundlage des ursprünglichen Eintrittsalters
  • Eine erneute Risikoprüfung findet nicht statt
  • Sollte es zum Leistungsfall kommen, müssen keine Wartezeiten überbrückt werden
  • Wenn die Anwartschaftsversicherung noch andauert, besteht kein Anspruch auf Leistungen

Kleine Anwartschaftsversicherung

Große Anwartschaftsversicherung

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