Anwartschaftsversicherung

Heilfürsorge

Als Beamtenanwärter, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit benötigen Sie keine separate Krankenversicherung, wenn Sie einen Anspruch auf Heilfürsorge haben. Schließlich deckt die Heilfürsorge nahezu alle Kosten ab, die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung anfallen.
 
Manche Bundesländer haben geregelt, dass die Beamten der Polizei bereits im Rahmen ihrer Ausbildung Heilfürsorge erhalten. Sobald nach Abschluss die Verbeamtung stattfinden sollte, erlischt dieser Anspruch und wandelt sich in eine Beihilfeberechtigung um.
 
Dies ist jedoch nicht bei allen Beamten der Fall. Vor allem im Rahmen des Vollzugsdienstes erhalten die Beamten in der Regel Heilfürsorge. Der Anspruch auf diese erlischt dann meist mit Eintritt in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Anspruch auf Beihilfe.

Beihilfe

Im Gegensatz zur Heilfürsorge übernimmt die Beihilfe lediglich einen Teil der Krankheitskosten. Für kinderlose Beamte sind dies im Normalfall 50%. Mit mindestens zwei Kindern steigt der Anteil auf 70%. So viel erhalten auch die beihilfeberechtigten Ehepartner sowie Beamte im Ruhestand. Die Kinder des Beamten haben einen Anspruch auf 80%.
 
Der Teil, der von der Beihilfe nicht getragen wird, muss von Ihnen getilgt werden. Hier sollten Sie sich mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig vor horrenden Kosten absichern.
 
Die Beitragsberechnung bei der privaten Krankenversicherung basiert auf dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Mithin kann ein Eintritt im fortgeschrittenen Alter mit hohen Kosten verbunden sein. Dies ist jedoch nicht das einzige Problem. Da private Krankenversicherungen nicht dazu verpflichtet sind, Sie aufzunehmen, kann Ihnen der Beitritt ganz verwehrt bleiben. Sollten die Versicherer im Rahmen einer Gesundheitsprüfung feststellen, dass Sie eine Krankheit oder anderweitige Beeinträchtigung haben, ist dies risikoreich. Eine Aufnahme ist dann maximal im Basistarif zu hohen monatlichen Kosten und der Zahlung von Risikozuschlägen möglich.
 
Dieses Problem können Sie mit einer passenden Lösung vorbeugen. Unsere Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig haben mit der Anwartschaftsversicherung die passende Versicherungslösung für Sie im Angebot. Diese Versicherung sollten Sie bestenfalls schon zum Beginn Ihrer Ausbildung zum Beamten der Polizei abschließen.
 
Sollten Sie sich für die Anwartschaftsversicherung interessieren, müssen Sie ein gewisses Prozedere absolvieren. Zunächst sind einige Fragen zu beantworten, die Ihren Gesundheitszustand betreffen. Die hierbei gesammelten Erkenntnisse werden Grundlage zur Beitragsberechnung, wenn Ihre Anwartschaftsversicherung zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird. Darüber hinaus wird keine erneute Risikoprüfung durchgeführt, wenn Sie in die private Krankenversicherung eintreten. Ohne lästige Wartezeiten profitieren Sie sofort von den Leistungen der privaten Krankenversicherung.
 
Jede Krankheit, die nach dem Abschluss Ihrer Anwartschaftsversicherung auftritt, wird irrelevant. Selbst noch so schwere Erkrankungen finden keine Berücksichtigung. Somit können Sie mit der Anwartschaftsversicherung vermeiden, dass zwischenzeitliche Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes zu hohen monatlichen Versicherungsbeiträgen Ihrer späteren privaten Krankenversicherung führen.
 
Sobald Ihr Versicherungsschutz von der Anwartschaft in die private Krankenversicherung umgewandelt wurde, profitieren Sie von attraktiven Konditionen. Hiervon profitieren auch Ihre Familienangehörigen.

Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung

Die Beihilfeberechtigung ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Hieraus resultiert unter anderem, dass bei gesetzlich Krankenversicherten der Beihilfeanspruch erlischt. Sollte sich ein Beamter der Polizei jedoch trotzdem für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, muss er damit rechnen, dass er keine Beihilfe erhält und die Kosten der Krankenversicherung selbst tragen muss.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine sogenannte Sachleistungsversicherung. Hierbei findet die Abrechnung der Arbeitsleistung des Arztes unmittelbar zwischen Krankenversicherung und Arzt statt. Unabhängig davon, ob und welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, zahlen Sie einen pauschalen Monatsbeitrag.
 
Die gesetzlichen Krankenversicherungen fußen auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Hierbei wird die Höhe des monatlichen Versicherungsbeitrags nach einem einheitlichen Berechnungsschlüssel an Ihrem Einkommen ermessen. Alter und Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Folglich müssen Gutverdiener höhere Beiträge entrichten als Geringverdiener. Dabei haben Sie bei Zahlung eines höheren Beitrags aber keinen Anspruch auf mehr Leistung.

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung fußt die private Krankenversicherung auf dem Äquivalenzprinzip. Hier wird der Versicherungsbeitrag an den individuellen Eigenschaften des Versicherungsnehmers bemessen. Hierzu zählen Eintrittsalter, Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Eintritts und der gewählte Leistungsumfang. Hier zahlt der Versicherungsnehmer nicht für andere mit, sondern trägt die Kosten für seine aller Voraussicht nach benötigten Leistungen.
 
Sollten Krankheitskosten anfallen, findet die Abrechnung nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung statt. Der Versicherungsnehmer muss die Kosten zunächst selbst tragen und kann sie anschließend einfordern. Dazu schickt er erstattungsfähige Rechnungen und Belege zu seiner zuständigen Beihilfestelle. Die übrigen Kosten übernimmt die private Krankenversicherung, wenn sie Bestandteil des Leistungskatalogs sind.
 
Den geringsten Leistungsumfang erhält der Versicherungsnehmer im Basistarif. Hier entsprechen die Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unterschied kleine Anwartschaftsversicherung – große Anwartschaftsversicherung

Allgemein gilt Folgendes:

  • Sobald es zur Umwandlung der Anwartschaft in die private Krankenversicherung kommt, erfolgt die Beitragsberechnung auf Grundlage des ursprünglichen Eintrittsalters
  • Eine erneute Risikoprüfung findet nicht statt
  • Sollte es zum Leistungsfall kommen, müssen keine Wartezeiten überbrückt werden
  • Wenn die Anwartschaftsversicherung noch andauert, besteht kein Anspruch auf Leistungen

Kleine Anwartschaftsversicherung

  • Gesundheitszustand wird „eingefroren“
  • ratsam, wenn Verbeamtung in naher Zukunft bevorsteht

Große Anwartschaftsversicherung

  • Gesundheitszustand und Eintrittsalter werden „eingefroren“
  • ratsam, wenn theoretisch bis zum Pensionsalter Heilfürsorge bezogen werden soll
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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zur Anwartschaftsversicherung? Dann vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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