Dienstunfähigkeitsversicherung

Als Beamter der Polizei sehen Sie sich tagtäglich einem hohen Risiko ausgesetzt, dienstunfähig zu werden. Die Anforderungen an Sie sind sowohl körperlich als auch mental herausfordernd. Nicht ohne Grund wird mittlerweile etwa jeder Fünfte vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

In Folge der Dienstunfähigkeit kommt es zu schweren finanziellen Einbußen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie noch jung sind oder schon kurz vor Ihrem Eintritt in den Ruhestand stehen. Aus diesem Grund raten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

Sollte ein Beamter der Polizei dienstunfähig werden, ist die Ausübung des Dienstes nicht mehr möglich. Im Gegensatz dazu steht die Berufsunfähigkeit dafür, dass nur der spezielle Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, eine andere Tätigkeit jedoch noch möglich sein kann.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass diese eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Es gibt auch unvollständige Dienstunfähigkeitsklauseln. Diese besagen, dass Beamte nur dann berufsunfähig sind, wenn sie aufgrund der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Den entsprechenden Rentenanspruch haben nur Beamte auf Lebenszeit.

Als Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber auch eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel möglich. Die Folge ist hierbei, dass der Beamte erst dann eine Rente erhält, wenn eine nachgewiesene Berufsunfähigkeit vorliegt. Schließlich muss eine Berufsunfähigkeit im Gegensatz zur Dienstunfähigkeit von einem Arzt attestiert werden. Beamte können von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt werden. Wird die Berufsunfähigkeit jedoch nicht ärztlich festgestellt, entfällt der Anspruch.

Die Versetzung oder Entlassung eines Beamten in den Ruhestand ist automatisch mit der Berufsunfähigkeit verknüpft. Diese echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet den Beamten der Polizei den umfangreichen Versicherungsschutz. Geprüft wird die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt.

Beamten mit einem besonders hohen Dienstrisiko raten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig dazu, für einen umfangreichen Schutz zu sorgen. Dementsprechend haben wir die leistungsstarke Dienstunfähigkeitsversicherung entwickelt, welche über die bloßen Risiken der Dienstunfähigkeit hinausgeht. So greift der Versicherungsschutz bereits dann, wenn Sie spezielle Aufgaben nicht mehr erfüllen können.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe

Wer auf Widerruf verbeamtet wurde, wird im Falle der Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsanspruch von seinem Dienstherrn aus dem Dienst entlassen. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur dann, wenn Sie während der Ausübung Ihres Dienstes dienstunfähig geworden sind.

Auf Probe Verbeamtete werden ebenso entlassen, wenn sie dienstunfähig werden. Sollte es zu einem Dienstunfall gekommen sein, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn für die Probezeit ein Ruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt.

Sobald Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen wurden, wird deutlich, wie wichtig ein starker Versicherungsschutz ist. Es stehen Ihnen normalerweise keine gesetzlichen Versorgungsansprüche zu. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erhalten Sie den passenden Versicherungsschutz.

Die Dienstanfänger-Police ist eine Möglichkeit von Anfang an vorzusorgen. Hier garantieren Sie sich eine hohe Dienstunfähigkeitsrente - von Anfang an. Für den starken Schutz zahlen Sie im ersten Jahr nur niedrige Beiträge.

Mit dieser Einkommensabsicherung erhalten Sie eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erklären Ihnen das Versicherungskonzept gern im Detail.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit

Als Beamter der Polizei, der bereits auf Lebenszeit verbeamtet wurde, erhalten Sie automatisch ein Ruhegehalt, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden. Dieser Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn Sie eine Wartezeit von fünf Jahren hinter sich haben. Zu Beginn haben Sie einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, das 35% Ihrer letzten Bezüge entspricht. Von Jahr zu Jahr steigt der Anspruch. Je länger Sie Ihren Dienst absolviert haben, desto höher ist Ihr Ruhegehalt.

Das maximale Ruhegehalt beträgt 71,75% Ihres letztens Solds (40 Dienstjahre). Dies macht deutlich, dass auch mit dem höchstmöglichen Ruhegehalt eine Versorgungslücke besteht, die geschlossen werden muss. Nur so können Sie auch im Ruhestand Ihren Lebensstandard aufrechterhalten. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erhalten Sie eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, um die Lücke zu füllen.

Da die Ruhegehaltsansprüche in den letzten Jahren immer weiter gekürzt wurden, ist es wichtig, dass Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für ein Stück Unabhängigkeit sorgen.

Was bietet Ihnen die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung?

  • Sie erhalten eine monatliche Rente, deren Höhe vertraglich festgelegt wurde
  • Anfallende Beiträge für Lebensversicherung und Rentenversicherung werden übernommen
  • Möglichkeit der Nachversicherung
  • Anpassung bei Änderung des individuellen Bedarfs möglich
  • Teilversicherungen möglich
  • Beiträge entsprechend Ihrer Berufsklasse
  • Bedarfsgerechter Schutz vor Dienstunfähigkeit
  • Kombinationsmöglichkeit mit privater Altersvorsorge
  • Hohe Absicherung möglich

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erhalten Sie eine perfekte Absicherung für den Ernstfall der Dienstunfähigkeit - ohne Wenn und Aber. Selbst, wenn Sie noch dazu in der Lage sind, einen anderen Beruf auszuüben, erhalten Sie unsere Dienstunfähigkeitsrente.

Berechnung

Der Umfang Ihrer Dienstunfähigkeitsrente wird vertraglich festgelegt. Welchen Umfang Ihre persönliche Dienstunfähigkeitsrente haben sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist es entscheidend, welchen Familienstand der Beamte der Polizei hat und welcher Besoldungsgruppe er angehört. Im Idealfall wird eine Dienstunfähigkeitsrente in Höhe von 75% des Nettogehaltes vereinbart. So können Sie Ihren Lebensstandard in der Regel aufrechterhalten, obwohl Ihr Ruhegehalt unter Ihrem zuletzt gezahlten Sold liegt. Wenn Sie sich aufgrund zu hoher Beiträge dagegen entscheiden, sollten Sie sich zumindest mit 50% des letzten erhaltenen Gehaltes absichern.

Zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung raten wir Ihnen so früh wie möglich. Im besten Fall schließen Sie einen passenden Versicherungsvertrag bereits vor Ihrem 35. Lebensjahr ab. Schließlich werden die Versicherungsbeiträge mit jedem Jahr, das Sie länger warten, steigen. Dies resultiert aus Ihrem steigenden Gesundheitsrisiko pro absolvierten Dienstjahr. Darüber hinaus nehmen die Risiken eventuell vorhandener chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen zu. Hierbei kommt es zu teureren Risikozuschlägen oder einem unerfreulichen Ausschluss von Leistungen. Im schlimmsten Fall wird Ihnen die Aufnahme in die Dienstunfähigkeitsversicherung sogar gänzlich verwehrt.

Das Wichtigste ist, dass Sie im Rahmen des Vertragsabschlusses immer bei der Wahrheit bleiben. Verschweigen Sie keinesfalls Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten. Schließlich wird im Leistungsfall Ihre gesamte Krankengeschichte analysiert. Sollte ein Betrug offensichtlich werden, kann Ihnen die Auszahlung verweigert werden. Sobald Sie im Rahmen der Beantwortung der Fragen Ihre Krankengeschichte aufdröseln müssen, tun Sie dies gewissenhaft. Hier spricht nichts dagegen, einen Arzt zu Rate zu ziehen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sichern Sie sich vor finanziellen Problemen bei einer Dienstunfähigkeit optimal ab.

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ausführlich zum Thema Dienstunfähigkeit und weiteren Versicherungsmöglichkeiten für Beamte der Polizei.

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