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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Unterschiedlicher
Versicherungsbedarf Leipzig

Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Lehrern
und Referendaren

Lehrer und Referendare unterliegen meist den gleichen Rechten und Pflichten, woraus ein fast identischer Versicherungsbedarf resultiert. Beide haften persönlich für alle Schäden, die sich während der Schulzeit ereignen, sodass beide über eine Diensthaftpflichtversicherung verfügen sollten, um sich vor den anfallenden Kosten zu schützen. Sichern Sie sich als Referendar auch gegen das Schlüsselverlustrisiko ab. Der Bereich der Personenversicherung enthält größere Unterschiede, die im Folgenden näher betrachtet werden.

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Voraussetzungen für die passende Krankenversicherung

Im Jahr 2009 wurde für alle Personen die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Besonders im Beruf des Lehrers oder Referendars bestehen in der Art der Versicherung enorme Unterschiede. Beamte haben die freie Auswahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Lehrer im Angestelltenverhältnis verfügen erst über dieses Privileg, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze als Versicherungspflichtgrenze erreichen oder überschreiten. Als Beamter profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung von speziellen Tarifen, die die Beihilfe des Dienstherrn mit allen Vorteilen berücksichtigen. Als angestellter Lehrer bekommen Sie keine Beihilfe, wodurch diese keine Auswirkung auf die Wahl der GKV oder PKV hat.

Als Referendar muss klargestellt werden, ob für Sie eine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt oder nicht. Das entscheidende Kriterium ist die Einkommens- und Versicherungssituation während des Studiums, in dem sie zu bestimmten Zeitpunkten die Wahl zwischen GKV und PKV fällen konnten. Waren Sie bereits als Student privat versichert, können Sie diese Versicherung als Referendar weiterführen und somit die Ihnen zustehende Beihilfe optimal nutzen. Falls Sie später im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden, lässt sich ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vermeiden. Waren Sie schon zu Beginn des Referendariats in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder über die Familienversicherung der GKV abgesichert, besteht die Möglichkeit eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Das hat den Vorteil, dass Sie den momentanen Gesundheitszustand sozusagen konservieren, der bei eventuell späterer Beantragung einer PKV als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Allerdings können vorübergehend auftretende Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu höheren Kosten oder Ausschlüssen führen.

Betrachtungen der Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei Lehrern treten immer häufiger psychische Probleme und großer Stress auf. Schwieriger werdende Schüler sind unter anderem der Auslöser für zunehmenden Stress und einer anschließenden Berufsunfähigkeit. Sie sollten über eine optimale Berufsunfähigkeits-, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung zur Sicherung des Einkommens verfügen. Ihr Dienstherr kann jederzeit feststellen, dass Sie als Lehrer oder auch schon als Referendar aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Pflichten nachzukommen und Sie für dienstunfähig erklären. Das Dienstverhältnis wird aufgelöst oder er leitet einen vorzeitigen Ruhestand in die Wege, ohne dass eine ärztliche Feststellung einer Berufsunfähigkeit vorliegt. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig berät Sie über unterschiedliche Starttarife zu geringen Beiträgen, die für Sie als gering verdienender Referendar interessant sein könnten.

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Zusammenfassung

Unterschiede zwischen Lehrer und Referendar bestehen zwischen dem Zeitpunkt und dem Weg zum optimalen Versicherungsschutz. Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die freie Wahl der Art der Krankenversicherung. Außerdem ist die berufliche Zukunft der Referendare noch ungewiss, während Lehrer als Beamter oder als angestellter Lehrer tätig sind. Denken Sie rechtzeitig über den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung nach, um später über einen attraktiven Versicherungsschutz zu verfügen.

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